11310/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Aus- und Fortbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
Am 11.12.2020 habe ich einen Antrag mit dem Titel „Aus- und Fortbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ im Nationalrat eingebracht.
Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf. Österreich war im europäischen Vergleich immer unter den Vorreitern, wenn es um die Verbesserung des Gewaltschutzes ging.
Das eigene Zuhause für Frauen immer noch der gefährlichste Ort. Im europaweiten Vergleich ist die Zahl der Frauenmorde in Österreich am höchsten. Die Täter sind häufig (Ex)Partner oder Familienmitglieder. Diese Zahl gilt es mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu senken.
Um ein geschlechterbasiertes Verständnis von Gewalt gegen Frauen zu fördern und die Ursachen des Problems zu erkennen, muss die Ausbildung von StaatsanwältInnen und RichterInnen dieses Thema in umfassendem Ausmaß behandeln. Die Ausbildung, Fortbildung und Sensibilisierung von RichterInnen und StaatsanwältInnen kann also einen wichtigen Beitrag im Gewaltschutz leisten.
Der Nationalrat hat auf Grundlage des Antrages am 22.4.2021 eine Entschließung mit folgendem Inhalt beschlossen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, bei der geplanten Neugestaltung der Richteramtsanwärter/innen-Ausbildung verstärkt Inhalte zur Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verankern. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen jedenfalls einen Ausbildungsdienst bei einer Opferschutzeinrichtung leisten sollen.“
Seither ist über ein Jahr vergangen. Die Gewalttaten gegen Frauen in Österreich sind nach wie vor hoch. Die Themen Gewaltschutz und Prävention bedürfen daher höchster Priorität.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie stellen Sie sicher, dass im sensiblen Bereich von Gewaltverbrechen RichterInnen zuständig sind, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, wie das auf der Homepage[1] des Justizministeriums zu lesen ist?
2. Kann dieses Kriterium in der Praxis in allen Fällen eingehalten werden? Wenn ja, wie wird das überprüft, wenn nein, in wie vielen Fällen war es möglich, in wie vielen nicht und warum nicht?
3. Wie viele RichterInnen verfügen über eine derartige Ausbildung? Bitte im Vergleich zur Gesamtanzahl und Aufschlüsselung der Entwicklung der vergangenen fünf Jahre, sowie nach Geschlecht und Bundesland.
4. Gilt diese Regelung auch für StaatsanwältInnen? Wenn ja, bitte um zur Verfügung Stellung der entsprechenden Daten wie in Frage 3. Wenn nein, warum nicht?
5. Welche konkreten Änderungen haben Sie seit dem Beschluss im Nationalrat am 22.4.2021 umgesetzt?
6. Welche Bereiche umfasst diese Ausbildung und in welchem Stundenausmaß?
7. Wie viele RichterInnen und StaatsanwältInnen haben bereits eine Schulung bei einer Opferschutzeinrichtung absolviert und wie gestaltet sich diese?
8. Welche Opferschutzeinrichtungen sind in diese Ausbildung eingebunden?
9. Ist geplant diese Schulungen auch für bereits im Amt befindliche RichterInnen und StaatsanwältInnen verpflichtend einzuführen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
10. Gibt es bereits eine Evaluierung betreffend dieser Ausbildungen bzw. für wann ist eine solche geplant?
11. Gibt es Feedback seitens der Opferschutzeinrichtungen und/oder der RichterInnen und StaatsanwältInnen betreffend dieser Schulungen?