11312/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafregisterbescheinigungen „Pflege und Betreuung“ sowie „Kinder- und Jugendfürsorge“

 

 

Um Kinder in Österreich umfassend vor Gewalt auch in Vereinen, privaten und öffentlichen Institutionen und Einrichtungen zu schützen, wurden in den letzten Jahren diverse Änderungen des Strafregistergesetzes beschlossen: Insbesondere die Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“ soll davor schützen, dass Personen die in diesem Bereich tätig werden, in früheren Jahren als Sexualstraftäter auffällig und/oder verurteilt wurden.

 

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

 

[…]

 

Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Strafregisterbescheinigungen „Pflege und Betreuung“ wurden bisher ausgestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)

2.    Wie viele Strafregisterbescheinigungen „Kinder- und Jugendfürsorge“ wurden bisher ausgestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)

3.    Wie wurden/werden Institutionen/Einrichtungen, sowohl private als auch öffentliche, Ihrerseits dahingehend informiert und sensibilisiert, dass diese besondere Strafregisterbescheinigung gefordert werden sollte?

4.    Wie viele ehemalige Straftäter wurden erneut straffällig im Bereich sexuelle Gewalt in Zusammenhang mit Kindern (Pädophilie und andere sexualisierte Gewalt)?

5.    Wie viele davon waren in sensiblen Berufen tätig bei denen es körpernahe und tägliche Kontakte mit Kindern und Jugendlichen gegeben hat?



[1] www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister/Seite.300020.html