11319/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

betreffend Identitätskennzeichnung mit dem AT-Stempel führt zur Verwirrung bei den Konsumenten

 

Auf der Internetseite von Land schafft Leben wird zum Identitätskennzeichen folgendes festgestellt:

 

„Das Identitäts- oder Genusstauglichkeitskennzeichen gibt mit dem Länderkürzel, zum Beispiel “AT” für Österreich, jenes Land an, indem das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. In der zweiten Zeile ist die Betriebsnummer des Verpackers angegeben. Über die Herkunft der Rohstoffe, etwa Fleisch oder Milch, sagt es nichts aus. Das Identitätskennzeichnen besagt, dass der angegebene Betrieb nach EU-Hygienestandards gearbeitet hat.“[1]

 

Die Genusstauglichkeit wird mit so genannten AT-Stempel festgestellt. Dieser wird am Fleisch aufgedruckt und beinhaltet das Kürzel „AT“ und die Betriebsnummer. Dieser Stempel wird auch als Beschaustempel oder Genusstauglichkeitsstempel bezeichnet.

 

Die gemäß den europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben in Österreich durchzuführenden Fleischkontrollen und Bestätigungsvermerke mittels des AT-Stempels stiften unter den Konsumenten Verwirrung und Unmut. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass mit der "AT-Genusstauglichkeits-Auslobung" die tatsächliche Herkunft des Fleisches oft verschleiert wird, da der Stempel mit den Initialen "AT" eine österreichische Herkunft suggeriert, die in der Praxis nicht gegeben ist. Alle in den heimischen Schlachthöfen geschlachteten Nutztiere, auch wenn sie aus dem Ausland stammen, erhalten diesen Stempel. Dies führt zu einer „Verösterreichisierung“ der ausländischen Ware, da viele dies als eine nationale Kennzeichnung interpretieren.

 

Auch ist davon auszugehen, dass, wenn wir die ausländische Ware nicht mit dem AT-Stempel versehen, die Lebendtiertransporte zurückgehen. Diese nützen nämlich die Verwirrung um diesen Stempel aus und schlachten zum Teil auch aus diesem Grund in Österreich. Wenn diese Praxis eingestellt wird, schlachten die ausländischen Produzenten vermehrt bei ihnen und transportieren das Fleisch oder fertige Produkte zu uns.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Gibt es Untersuchungen dazu, ob es durch den AT-Stempel zu Missverständnissen über die Herkunft des Fleisches kommt?

2.    Wie viele geschlachtete Tiere erhalten jährlich den AT-Stempel? (Bitte um eine Auflistung der letzten fünf Jahre.)

a.    Wie viele davon stammen aus dem Ausland?

b.    Wie hoch ist der Anteil des Fleisches (bitte auch extra Schwein und Rind ausgewiesen), welches weiter verarbeitet wird?

                                          i.    Wie hoch ist der Anteil von Palmöl in Verarbeitungsprodukten?

3.    Aus welchen Ländern kommen die Schweine, welche bei uns geschlachtet werden?

4.    Aus welchen Ländern kommen die Rinder, welche bei uns geschlachtet werden?

5.    Wie viel vom Verarbeitungs-Schweinefleisch gehört der Fettklasse 1 an?

6.    Wie viel vom Verarbeitungs-Schweinefleisch gehört der Fettklasse 2 an?

7.    Wie viel vom Verarbeitungs-Schweinefleisch gehört der Fettklasse 3 an?

8.    Wie viel vom Verarbeitungs-Rindfleisch gehört der Fettklasse 1 an?

9.    Wie viel vom Verarbeitungs-Rindfleisch gehört der Fettklasse 2 an?

10. Wie viel vom Verarbeitungs-Rindfleisch gehört der Fettklasse 3 an?

11. Würde eine bessere Kennzeichnung durch Beschaustempel mit dem Herkunftsland zu weniger Lebendtier-Transporten führen?

a.    Falls ja, warum setzt man dies nicht um?

b.    Falls nein, wie begründen Sie dies?

12. Kann man bei Fleisch-Verarbeitungsprodukten (z.B. Wurst) erkennen, woher das Fleisch vor der Schlachtung in Österreich, gekommen ist?



[1] Lebensmittelkennzeichnung | Land schafft Leben