1132/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Maßnahmen möglicher Corona-Virusinfektionen in den Justizanstalten

 

Das Coronavirus hat auch Österreich erreicht, wie aus einem Bericht der „Kronen Zeitung“ vom 25.02.2020 hervorgeht (https://www.krone.at/2104964). Es ist unbestritten, dass sich das Virus gut verbreitet an Orten, an denen viele Menschen auf engem Raum leben. Ein solcher Ort sind die österreichischen Justizanstalten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende:

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Maßnahmen werden getroffen, um Justizwachbeamte vor einer Corona-Virusinfektion zu schützen?

2.    Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Inhaftierten vor einer allfälligen Infektion zu schützen?

3.    Ist angedacht, sogenannte Tischbesuche von Angehörigen für eine gewisse Zeit auszusetzen, um der Gefahr von einer Corona-Virusinfektion vorzubeugen?

4.    Gibt es ausreichend geschultes Personal, welches Präventionsmaßnahmen durchführen kann?

5.    Gibt es geschultes Personal, welches Corona-Virusinfektionen in Justizanstalten feststellen kann?

6.     Gibt es geschultes Personal, welches eventuelle Corona-Viruserkrankungen bei Einlieferung von Häftlingen feststellen kann?

7.    Wie wird das Personal geschult, um das Coronavirus zu erkennen?

8.    Gibt es bei einem Erkrankungsfall einen Handlungsanleitung für das Personal?

9.    Wie sieht dieser im konkreten Fall aus?

10. Gibt es ausreichend Schutzausrüstung (Anzüge, Masken, usw.)?

11. Sind diese bereits lagernd?

12. Wenn nein, gibt es einen Plan diese zu beschaffen?

a.    In welchem Zeithorizont sind diese für Justizwachbeamte verfügbar?

13. Wie viele Zellen zur Isolation von Verdachtsfällen sind zum Zeitpunkt der Anfrage pro 100 Insassen vorhanden?

14. Sind die Krankenstationen zum Zeitpunkt der Anfrage für mit dem Corona-Virus infizierte Inhaftierte ausgerüstet und aufnahmebereit?