1135/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landwirtschaft/Regionen und Tourismus
betreffend Verwaltungsrat der AMA
Der Verwaltungsrat wird laut AMA Gesetz §11 folgendermaßen besetzt:
· drei Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ), darunter der Vorsitzende,
· drei Vertreter der Bundesarbeitskammer, darunter der erste Stellvertreter des Vorsitzenden,
· drei Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, darunter der zweite Stellvertreter des Vorsitzenden und
· drei Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbunds, darunter der dritte Stellvertreter des Vorsitzenden.
Laut AMA Gesetz §13 (1) steht Mitgliedern des Verwaltungsrats eine "angemessene Entschädigung, die aus eigenen Mitteln der AMA zu bedecken ist" zu. Es gibt keine öffentlich zugänglichen Informationen über die Höhe dieser Entschädigung, im Gesetz wird nur darauf verwiesen dass die Höhe im "Einzelfall vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgesetzt" wird. Ersatzmitglieder werden nicht entschädigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Sitzungen des Verwaltungsrats haben 2019 stattgefunden?
2. Wie oft davon waren die drei Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs bei Sitzungen anwesend, wie oft wurden diese von Ersatzmitgliedern vertreten? (Bitte um genaue Auflistung wann welches Mitglied anwesend war und wann nicht)
3. Wie oft davon waren die drei Vertreter der Bundesarbeiterkammer bei Sitzungen anwesend, wie oft wurden diese von Ersatzmitgliedern vertreten? (Bitte um genaue Auflistung wann welches Mitglied anwesend war und wann nicht)
4. Wie oft davon waren die drei Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich bei Sitzungen anwesend, wie oft wurden diese von Ersatzmitgliedern vertreten? (Bitte um genaue Auflistung wann welches Mitglied anwesend war und wann nicht)
5. Wie oft davon waren die drei Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbunds bei Sitzungen anwesend, wie oft wurden diese von Ersatzmitgliedern vertreten? (Bitte um genaue Auflistung wann welches Mitglied anwesend war und wann nicht)
6. Wurden die Mitglieder des Verwaltungsrats auch entschädigt, wenn sie nicht bei den Sitzungen anwesend waren?
7. Wie hoch waren die Entschädigungen für einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats 2019? (Bitte um genaue Aufschlüsselung für den gesamten Verwaltungsrat)
8. Wie viele Arbeitsstunden umfasst die Tätigkeit eines Verwaltungsratsmitglieds in etwa pro Woche?
9. Laut §13(1) des AMA Gesetzes wird die Höhe der Entschädigung von Verwaltungsratsmitgliedern von der Bundesministerin in Einvernehmen mit dem BMF festgelegt. Nach welchen genauen Kriterien?