11391/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Vergabeprozesse der PVA
Die Pensionsversicherungsanstalt gilt gemäß BVerG 2018 als öffentlicher Auftraggeber und hat sich damit an eindeutige Ausschreibungskriterien zu halten. Diesen entsprechend müssen Dienstleistungen ausgeschrieben werden, sofern die Schwellenwerte erreicht werden. Der EU-weiten Ausschreibungsplattform Ted zufolge hat die die Pensionsversicherungsanstalt im April einen Lieferauftrag für ein neues Softwarepaket zur Erweiterungsanschaffung von Lizenzen und VISUS-Komponenten vergeben, der Auftragswert beläuft sich auf 1,18 Millionen Euro (1). Dementsprechend kann kaum noch von einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gesprochen werden, immerhin würde der Auftragswert dem Verständnis des BVerG zufolge eine Ausschreibung verlangen. Insofern wirft die Bekanntmachung Fragen nach dem Ablauf der Vergabe auf.
Nunmehr wurde der Auftrag widerrufen, der Zuschlag wird in weiter Folge nicht an die ursprünglich angedachte Firma XCoorp vergeben (2). Nachdem schon das ursprüngliche Verfahren aufgrund des Auftragswertes nur bedingt ordnungsgemäß erscheint, wirft dieser Widerruf nun endgültig Zweifel an der Konformität der Vorgänge auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende