11395/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Stellenausschreibung, bei der nur eine Person in Frage kommt
Die Anfrage bezieht sich auf die Ausschreibung mit dem Titel: "Ausschreibung der Funktion eines Leiters /einer Leiterin der Gruppe I/A 'Management Finanzverwaltung' in Verbindung mit der Leitung der Abteilung I/7 'Verwaltungsmanagement der Steuer- und Zollverwaltung' im Bundesministerium für Finanzen". Der §2 Abs 1 Z 2 (Gruppenleiter) und Z 3 (Abteilungsleiter) Ausschreibungsgesetz verpflichtet zur öffentlichen Ausschreibung von Gruppen- und Abteilungsleiter. Im Ausschreibungstext findet sich jedoch folgender Passus:
"Erfordernisse: [...]
Verpflichtende Erfordernisse für die Gruppe I/A sind: [...]
Laut Ausschreibungstext ist es somit erforderlich, neben einem abgeschlossenem Studium der Rechts-, Wirtschafts-, Politik- oder Geisteswissenschaften die Abteilung I/7 der Gruppe A der Sektion I zu leiten. Da es naturgemäß nur eine_n Abteilungsleiter_in gibt, ist es nur einer einzigen Person aller österreichischen Staatsbürger_innen möglich gewesen sich erfolgreich für den Posten des Gruppenleiters im BMF zu bewerben. Dies steht diametral dem §2 Ausschreibungsgesetz entgegen, denn durch die öffentliche Ausschreibung sollen gerade über das Ministerium hinaus qualifizierte Personen zu einer Bewerbung aufgerufen werden. Der angeführte Passus degradiert die Ausschreibung zu einer Scheinausschreibung und ist ein neuer trauriger Höhepunkt in einer Reihe von vorangegangenen Postenkorruptionen in diesem Land.
Ausschreibungstext gemäß der Jobbörse der Republik Österreich:




Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja wann, in welcher Form und wurde dies veraktet?
i. Wenn ja wann, in welcher Form und wurde dies veraktet?
i. Wie viele davon erfüllten die formalen Anforderungen laut Ausschreibungstext?
i. Wie viele davon erfüllten die formalen Anforderungen laut Ausschreibungstext?