11404/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Personalleasing in Bundesministerien
Im Bundesfinanzgesetz 2021, Anlage IV:
Personalplan, ist die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013
geregelt: service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2021/bfg/Personalplan_2021.pdf
Im Öffentlichen Dienst herrscht jedoch seit Jahren die Praxis, den
Personalstand durch Leiharbeitnehmer_innen oder freie Dienstnehmer_innen
über Personalleasing aufzustocken. Andernfalls könnten bestimmte
Aufgaben nicht erfüllt werden, argumentiert man beim Bund.
Tatsächlich werden diese Dienstverhältnisse als Sachaufwand
abgerechnet, was dazu führt, dass der Personalplan des Bundes,
der klar vorgibt, wie viele Planstellen für jede Einheit vorgesehen sind, umgangen
werden kann.
Der Rechnungshof hat übrigens in seinem Bericht "Personalbewirtschaftung
des Bundes mit dem Schwerpunkt Personalplan" (Reihe Bund 2017/5)
darauf hingewiesen, dass in fünf überprüften Ressorts allein im
Jahr 2014 rund 18,24 Mio. Euro für Auszahlungen für freie
Dienstverträge und Verträge zur Arbeitskräfteüberlassung
anfielen: "Die im Zeitraum 2009 bis 2014 angefallenen Auszahlungen
entsprachen jährlich durchschnittlich 237,52 Vertragsbediensteten in
akademischer Referentenverwendung". Also gut 240 Akademiker_innen, die
nicht im Stellenplan enthalten waren.
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung im KURIER vom 30.5.2022
(Printausgabe: Seite 4), wonach das Bundesministerium für Klimaschutz‚
Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
eine Expertin für den wegen der derzeitigen Krisensituation extrem
wichtigen Aufgabenbereich "Gewährleistung einer sicheren Gas-,
Öl- und Stromversorgung" über die Fa. Trenkwalder
Personaldienste GmbH geleast hat, stellt sich neuerlich die Frage nach der
Vorgangsweise von Bundesministerien bezüglich Personalleasing, bzw. nach
der daraus resultierenden Umgehung des Personalplans im Bundesfinanzgesetz
2021.
(Laut Offenlegung auf der Website www.offenevergaben.at/lieferanten/10701
erhält z.B. die Fa. Trenkwalder Personaldienste GmbH unter der Kategorie
"Überlassung von Personal einschließlich
Zeitarbeitskräfte" zahlreiche Aufträge, u.a. von
Bundesministerien.)
Quellen:
kurier.at/wirtschaft/super-expertin-als-leiharbeiterin/402024225
https://www.offenevergaben.at/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende