11430/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2021 und Daten über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes im Jahr 2021

Rechtstaatlichkeit und demokratische Regierungsführung zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass
über das Steuersystem eine gerechte Umverteilung gelingt und öffentliche Leistungen so finanziert werden können, dass allen in einem Land lebenden Menschen
der Zugang zu Serviceleitungen der Daseinsvorsorge ohne Barrieren ermöglicht werden kann. Die Einhebung von Steuern ist dabei ein höchst relevanter Faktor, denn hohe Steueraußenstände können ein Problem für die Refinanzierung des Staates sein, wenn statt
einer fristgerechten Entrichtung durch die Steuerpflichtigen zusätzliche Verbindlichkeiten am Finanzmarkt aufgenommen werden müssen. Die personelle Ausstattung und politische Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit dieser Stellen ist dabei von zentraler Wichtigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

ANFRAGE

(1)   Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände bei den Finanzämtern und den Zollämtern (Steuern und Eingangsabgaben} bundesweit zum 3112.2021? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand unter­gliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, eventuell andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen) und ei­ner Restposition darzustellen.

(2)   Wie hoch sind die in diesem Betrag gem. Pkt. 1 enthaltenen noch nicht fälligen Steuer- und Eingangs­abgaben? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog wie Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(3)   Wie viel ist von der Gesamtsumme (Pkt. 1 minus Pkt. 2 der Anfrage) zum 31.12.2021 für Rückstände von Unternehmen an Steuer- und Eingangsabgaben in insolvenzverfahren abzuziehen? Es wird er­sucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposi­tion darzustellen.

(4)   Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einhe- bung per 31.12.2021 gem. § 212a BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(5)   Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbrin­gung per 31.12.2021 gem. § 231 BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(6)   Wie hoch sind die gesamten Rückstände an Steuern- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), de­ren Einbringung zum 31.12.2021 durch Zahlungserleichterungen etc. gehemmt war? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Rest­position darzustellen.

(7)   Wie hoch sind die gesamten vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2021? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wich­tigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustelien.

(8)   Wie hoch ist die Summe der 2021 von den Abgabenbehörden gem. § 235 BAO abgeschriebenen Abgabenschuldigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (ana­log Pkt. 1) aufzugliedern.

(9)   Wie hoch ist die Summe der 2021 von den Abgabenbehörden gem. § 236 BAO nachgesehenen Ab- gabenschuidigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.

(10) Wie hoch ist die Zahl der Falle und der Gesamtbetrag der im Jahr 2021 gem. dem Finanzstrafgesetz festgesetzten Strafen? Wie hoch sind die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge?

(11) Wie hoch ist die Zahl der Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz im Jahr 2021 (Anzahl der Fälle und Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge)? Wie viele Selbstanzeigen führten zu Abgabener­höhungen von 5%, 15%, 25% und 30% (Anzahl der Fälle, Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbe­träge und Summe der Abgabenerhöhung)?

(12) Zu den Detaiidarstellungen der Fragen 1.-11.: Welcher Anteil dieser Abgabenrückstände bzw. Abga­benstundungen ist aufgrund der Covid-Gesetzgebung entstanden? Bitte um getrennten Ausweis so­wie Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1).

(13) Wie hoch waren die vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolven­zen) zum 31.12.2020 und welcher Anteil davon wurde im Jahr 2021 tatsächlich eingehoben? Bitte um Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) sowie um getrennten Ausweis nach Monaten der Einhebung.

(14) Wie viele Beamte (VBA) der lokalen Dienststellen des Finanzamtes Österreich, Finanzamtes für Großbetriebsprüfung, Zollamtes Österreich, Amts für Betrugsbekämpfung und sonstiger Organisati­onseinheiten der Finanzverwaltung sind mit der Einhebung und Einbringung der Steuern und Abgaben befasst? Bitte um Angabe der jeweiligen Zahl nach Bundesland.

(15) Wie hoch ist der durchschnittlich zu bearbeitende offene Abgabenrückstand dieser VBÄs, Dienst- stelle/Amt/Organlsationseinheit? Bitte auch um Darstellung je Bundesland.

(16) Hat die Personalausstattung für die Einhebung und Einbringung der Steuern und Abgaben eine Aus­wirkung auf die Bearbeitungsdauer der offenen Abgabenrückstände (z.B. hinsichtlich Zahlungsfristen, Betragshöhe bei Bezahlung etc.) und könnten die Abgabenrückstände durch eine Personalaufsto­ckung schneller einbringlich gemacht werden? Wenn nein, warum nicht?