11430/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.06.2022
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textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2021 und Daten über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes im Jahr 2021
Rechtstaatlichkeit und demokratische
Regierungsführung zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass
über das Steuersystem eine gerechte Umverteilung gelingt und
öffentliche Leistungen so finanziert werden können, dass allen in
einem Land lebenden Menschen der
Zugang zu Serviceleitungen
der Daseinsvorsorge ohne Barrieren ermöglicht werden kann. Die Einhebung
von Steuern ist dabei ein höchst relevanter Faktor, denn hohe
Steueraußenstände können ein Problem für die
Refinanzierung des Staates sein, wenn statt
einer fristgerechten Entrichtung durch die Steuerpflichtigen zusätzliche
Verbindlichkeiten am Finanzmarkt aufgenommen werden müssen. Die personelle
Ausstattung und politische Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit dieser
Stellen ist dabei von zentraler Wichtigkeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende
ANFRAGE
(1) Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände bei den Finanzämtern und den Zollämtern (Steuern und Eingangsabgaben} bundesweit zum 3112.2021? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, eventuell andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen) und einer Restposition darzustellen.
(2) Wie hoch sind die in diesem Betrag gem. Pkt. 1 enthaltenen noch nicht fälligen Steuer- und Eingangsabgaben? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog wie Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.
(3) Wie viel ist von der Gesamtsumme (Pkt. 1 minus Pkt. 2 der Anfrage) zum 31.12.2021 für Rückstände von Unternehmen an Steuer- und Eingangsabgaben in insolvenzverfahren abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.
(4) Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einhe- bung per 31.12.2021 gem. § 212a BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.
(5) Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung per 31.12.2021 gem. § 231 BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.
(6) Wie hoch sind die gesamten Rückstände an Steuern- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung zum 31.12.2021 durch Zahlungserleichterungen etc. gehemmt war? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.
(7) Wie hoch sind die gesamten vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2021? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustelien.
(8) Wie hoch ist die Summe der 2021 von den Abgabenbehörden gem. § 235 BAO abgeschriebenen Abgabenschuldigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.
(9) Wie hoch ist die Summe der 2021 von den Abgabenbehörden gem. § 236 BAO nachgesehenen Ab- gabenschuidigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.
(10) Wie hoch ist die Zahl der Falle und der Gesamtbetrag der im Jahr 2021 gem. dem Finanzstrafgesetz festgesetzten Strafen? Wie hoch sind die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge?
(11) Wie hoch ist die Zahl der Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz im Jahr 2021 (Anzahl der Fälle und Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge)? Wie viele Selbstanzeigen führten zu Abgabenerhöhungen von 5%, 15%, 25% und 30% (Anzahl der Fälle, Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge und Summe der Abgabenerhöhung)?
(12) Zu den Detaiidarstellungen der Fragen 1.-11.: Welcher Anteil dieser Abgabenrückstände bzw. Abgabenstundungen ist aufgrund der Covid-Gesetzgebung entstanden? Bitte um getrennten Ausweis sowie Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1).
(13) Wie hoch waren die vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2020 und welcher Anteil davon wurde im Jahr 2021 tatsächlich eingehoben? Bitte um Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) sowie um getrennten Ausweis nach Monaten der Einhebung.
(14) Wie viele Beamte (VBA) der lokalen Dienststellen des Finanzamtes Österreich, Finanzamtes für Großbetriebsprüfung, Zollamtes Österreich, Amts für Betrugsbekämpfung und sonstiger Organisationseinheiten der Finanzverwaltung sind mit der Einhebung und Einbringung der Steuern und Abgaben befasst? Bitte um Angabe der jeweiligen Zahl nach Bundesland.
(15) Wie hoch ist der durchschnittlich zu bearbeitende offene Abgabenrückstand dieser VBÄs, Dienst- stelle/Amt/Organlsationseinheit? Bitte auch um Darstellung je Bundesland.
(16) Hat die Personalausstattung für die Einhebung und Einbringung der Steuern und Abgaben eine Auswirkung auf die Bearbeitungsdauer der offenen Abgabenrückstände (z.B. hinsichtlich Zahlungsfristen, Betragshöhe bei Bezahlung etc.) und könnten die Abgabenrückstände durch eine Personalaufstockung schneller einbringlich gemacht werden? Wenn nein, warum nicht?