11431/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rückstau bei der Überprüfung auf Anspruch auf die Familienbeihilfe
Laut eines aktuellen Zeitungsartikels kommt aktuell zum Rückstau bei der Überprüfung auf Anspruch auf die Familienbeihilfe.[1] Anfang April wurde eine Mutter vom Finanzamt aufgefordert, den Anspruch auf Familienbeihilfe nachzuweisen. Das Formular habe sie fristgerecht wieder zurückgeschickt. Die Familie wartete somit über zwei Monate auf die Familienbeihilfe. Und das in einer Zeit der massiven Teuerung von Lebensmittel, Strom und Treibstoff. Ohne Verschulden der Familie erhielt diese kein Geld. Die Mutter fragte beim Finanzministerium nach und erhielt die Auskunft, dass mehrere Tausend Familien auf die Auszahlung warten würden und die Mitarbeiter bemüht seien, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund dieser Auskunft wandte sich die Mutter an die Krone Ombudsfrau. Diese erhielt die Nachricht, dass das Finanzministerium die Nachzahlung bereits veranlasst habe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wieviele Anträge auf Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug der Familienbeihilfe werden seit März 2022 in den Finanzämtern bearbeitet?
2. Wieviele Anträge werden seit 1. März 2022 zusätzlich, im Vergleich zu einem Monat mit „regulärem“ Antragsaufkommen, in den Finanzämtern bearbeitet?
3. Wieviele Kinder erhalten die Familienbeihilfe für die Monate April, Mai und Juni im Nachhinein, weil ihre Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet wurden?
4. Wie hoch ist die Summe der im Nachhinein ausbezahlten Familienbeihilfen für die Monate April und Mai 2022 insgesamt?
5. Wieviele MitarbeiterInnen sind für diese Anträge zuständig?
6. Wird die Anzahl der MitarbeiterInnen erhöht, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen?
a. Wenn ja, wieviele zusätzliche MitarbeiterInnen werden zukünftig die Anträge bearbeiten?
b. Wenn nein, warum wurde die Anzahl nicht erhöht, obwohl die gleiche Problematik 2021 auftrat?
7. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zur Überprüfung der Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe im Normalfall?
8. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zur Überprüfung der Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe seit März 2022?
9. Wann ist damit zu rechnen, dass alle bis dato eingelangten Anträge bearbeitet worden sind und die Familien die Familienbeihilfen regulär erhalten?
10. Wurden Sie bzw. das Bundesministerium für Finanzen von MitarbeiterInnen der Finanzämter über die große Anzahl an Anträgen informiert?
a. Wenn ja, welche Schritte wurden unternommen, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen?