11437/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.06.2022
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Anfrage
Des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Smartphones in Justizanstalten
Mit 1. September 2019 müssen alle Handywertkarten in Österreich registriert sein. Notwendig für die Registrierung ist ein Ausweis. In den Justizanstalten werden jeden Monat bis zu 100 Smartphones durch die Justizwache sichergestellt. Im Rahmen eines Ordnungsstrafverfahrens wird der Besitzer (Insasse) des Mobiltelefons, sofern es durch Ermittlungen zuordenbar ist, abgestraft. In vielen Fällen durch eine Geldbuße.
Für die Registrierung einer SIM-Karte in Österreich wird ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt. Insassen müssen ihre Ausweise beim Haftantritt abgeben und diese werden in Effektenmagazinen unter Verschluss gehalten. Somit muss eine Person, welche in Freiheit ist, die SIM-Karte auf sich registrieren. Um hier den Kampf gegen illegale Mobiltelefonie innerhalb von Justizanstalten weiter ein zu dämmen, ist es daher sehr wichtig zu ermitteln, auf wen die SIM-Karte registriert ist. In weiterer Folge ist zu klären, ob und wie diese Personen rechtlich belangt werden können (Verwaltungsstrafverfahren).
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Mobiltelefone wurden österreichweit in den letzten 5 Jahren sichergestellt? (Aufschlüsselung bitte nach Justizanstalt inkl. Außenstellen)
2. Wird seitens des BMJ veranlasst festzustellen, auf wen die SIM-Karten registriert sind?
a. Wenn ja, welche rechtlichen Anwendungen kommen hier in Betracht?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Im Falle einer Ermittlung auf wen das Handy registriert ist - wird abgeglichen ob die registrierte Person auch als Besucher in der Justizanstalt vermerkt ist?
a. Wenn ja, wurden (zeitlich begrenzte oder totale) Besuchsverbote ausgesprochen?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es im BMJ eine eigene Einheit, welche für die Registrierungsermittlung der sichergestellten Smartphones zuständig ist?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, ist so eine Einheit geplant?
5. Wieso werden in den Justizanstalten keine Störsender in den Trakten installiert?