11466/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.06.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Gefahr von Wahlmanipulation durch geleakte Passdaten“

 

Der Hacker-Angriff auf die IT-Systeme der Kärntner Landesregierung hat nicht nur zu einem längeren Ausfall der EDV-Systeme und zu einer Verzögerung bei der Auszahlung von diversen Sozialleistungen geführt, sondern auch einen langfristigen Schaden angerichtet, der noch nicht abschätzbar ist. Wie mittlerweile bekannt wurde, ist es den Cyberkriminellen rund um die Hackergruppe BlackCat gelungen, eine Unmenge an Daten zu leaken – unter anderem Fotos von Reisepässen.

 

Damit einher gehen nicht nur große Unsicherheiten bei den betroffenen Personen, sondern auch ein zusätzliches Sicherheitsleck für kommende Wahlen. Verfügt man über die Reisepassinformationen einer Person, hat man online die Möglichkeit, einen Wahlkartenantrag zu stellen. Dadurch ergibt sich eine große Gefahr für die nächsten Wahlen. Wird eine Wahlkarte unrechtmäßig beantragt, und man lässt sich diese beispielsweise nach China schicken, kann der Betroffene selbst nicht mehr wählen gehen. Da bringt auch der Schutz, dass Wahlkarten eingeschrieben übergeben werden müssen, nichts.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordnete nachstehende Anfrage an den Bundesminister für Inneres

 

Anfrage

 

1.    Sind dem BMI die Daten all jener Betroffenen bekannt, deren Passdaten durch die Cyberattacke auf die Kärntner Landesregierung abgesogen bzw. sogar veröffentlicht wurden?

1a. Wenn ja, inwiefern werden diese darüber informiert?

1b. Wenn nein, warum nicht?

2.    Werden Betroffene, deren Passdaten durch die Cyberattacke veröffentlicht wurden, zur Neuausstellung eines Passes aufgefordert?

2a. Wenn ja, mit welchen Wartezeiten haben die Betroffenen bei Neuausstellung angesichts der aktuell langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, bzw. werden diese priorisiert behandelt?

2b. Wenn nein, warum nicht?

3.    Sind die Kosten für eine Passneuausstellung durch die Betroffenen selbst zu tragen?

4.    Inwiefern kann verhindert werden, dass mit den geleakten Passdaten Wahlkarten unrechtmäßig angefordert werden?

5.    Gibt es seitens des BMI Pläne, um eine unrechtmäßige Beantragung der Wahlkarten zu verhindern?

5a. Wenn ja, welche konkret?

5b. Wenn nein, warum sieht sich das BMI hierfür nicht in der Verantwortung?

6.    Wird überprüft, ob es bei zukünftigen Wahlen, zu Wahlkartenanträgen von betroffenen Personen, der Passdaten geleakt wurden, kommt?

6a. Wenn ja, inwiefern, und wird die Rechtmäßigkeit der Beantragung in Folge nochmals überprüft?

6b. Wenn nein, warum nicht?

7.    Arbeitet das BMI an einem Ministerialentwurf oder Alternativen, um bspw. eine Pflicht zum Einsatz der Bürgerkarte bei der Wahlkartenantragstellung einzuführen?

7a. Wenn ja, inwiefern, und sehen Sie dadurch die Sicherheitslücken im Bezug auf Wahlmanipulation geschlossen?

7b. Wenn nein, warum nicht?

8.    Ist davon auszugehen, dass Wahlergebnisse aufgrund der geleakten Daten verfälscht werden könnten?

8a. Wenn ja, welche Schritte werden eingeleitet, um dies auszuschließen?

8b. Wenn nein, warum nicht?

9.    Gehen Sie davon aus, dass es vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten kommen wird, sollten Wahlkartenanträge unrechtmäßig aufgrund der geleakten Passdaten gestellt werden?

9a. Wenn ja, wie bereitet sich das BMI darauf vor?

9b. Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Maßnahmen empfiehlt das BMI dem Land Kärnten, um die aktuelle Situation in den Griff zu bekommen, bzw. um gegen zukünftige Hacker-Angriffe besser geschützt zu sein?