11470/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.06.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Ruhebezüge gemäß Bezügegesetz (2021/2022)

Im Bezügegesetz finden sich Regelungen zu den aktiven Bezügen, Ruhebezügen etc. der "obersten Organe" (Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Landeshauptleute, Nationalrat, Bundesrat...). Darunter fallen auch jene Ruhebezüge von Politikern, die dem alten System der gemeinhin "Politikerpensionen" genannten Ansprüche unterliegen. Während die Aufwände für die aktiven "obersten Organe" noch sehr gut selbst eruierbar sind, ist die Ermittlung der Aufwände für ausgeschiedene "oberste Organe" praktisch nicht möglich.

Beachtlich sind auch die enormen Ruhebezüge, welche Altpolitiker gem. Bezügegesetz erzielen können, ergänzend zu Pensionsansprüchen, die aus anderen Pensionssystemen vorliegen. Durch diese Pensionsprivilegien erzielen die Altpolitiker in der Regel Ruhebezüge, die deutlich über der ASVG-Höchstpension (ca. 70% der Höchstbeitragsgrundlage, also in etwa 3.970 Euro) liegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich bezogen mit Stichtag 1.7.2022 Ruhebezüge gem. BezG?
    1. Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen 3.970 Euro (70% der ASVG-HBGL) und 7.940 Euro (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?
    2. Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von 7.940 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
  1. Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich bezogen mit Stichtag 1.7.2022 Versorgungsbezüge gem. BezG?
    1. Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen 3.970 Euro (70% der ASVG-HBGL) und 7.940 Euro (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?
    2. Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von 7.940 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
  1. Wie hoch war 2021 der Aufwand für Ruhebezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
    1. Wie viele Personen bezogen Ruhebezüge?
  1. Wie hoch war 2021 der Aufwand für Versorgungsbezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
    1. Wie viele Personen bezogen Versorgungsbezüge?
  1. Wie hoch waren 2021 die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen gem. § 12 BezG in Ihrem Vollzugsbereich?
  2. Wie hoch waren 2021 die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag gem. § 44n BezG in Ihrem Vollzugsbereich?
  3. Wie hoch war 2021 der finanzielle Aufwand gem. § 14 (1) BezG?
    1. Wie viele Personen bezogen 2021 entsprechende Leistungen?
  1. Wie hoch war 2021 der finanzielle Aufwand gem. § 14 (2) BezG?
    1. Wie viele Personen bezogen 2021 entsprechende Leistungen?
  1. Wie hoch war 2021 der finanzielle Aufwand gem. § 14 (3 ff) BezG?
    1. Wie viele Personen bezogen 2021 entsprechende Leistungen?