Eingelangt am 30.06.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Ruhebezüge
gemäß Bezügegesetz (2021/2022)
Im Bezügegesetz finden sich Regelungen zu den aktiven
Bezügen, Ruhebezügen etc. der "obersten Organe"
(Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Landeshauptleute, Nationalrat, Bundesrat...).
Darunter fallen auch jene Ruhebezüge von Politikern, die dem alten System
der gemeinhin "Politikerpensionen" genannten Ansprüche
unterliegen. Während die Aufwände für die aktiven "obersten
Organe" noch sehr gut selbst eruierbar sind, ist die Ermittlung der
Aufwände für ausgeschiedene "oberste Organe" praktisch
nicht möglich.
Beachtlich sind auch die enormen Ruhebezüge, welche Altpolitiker
gem. Bezügegesetz erzielen können, ergänzend zu
Pensionsansprüchen, die aus anderen Pensionssystemen vorliegen. Durch
diese Pensionsprivilegien erzielen die Altpolitiker in der Regel
Ruhebezüge, die deutlich über der ASVG-Höchstpension (ca. 70%
der Höchstbeitragsgrundlage, also in etwa 3.970 Euro) liegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich
bezogen mit Stichtag 1.7.2022 Ruhebezüge gem. BezG?
- Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto
zwischen 3.970 Euro (70% der ASVG-HBGL) und 7.940 Euro (140% der
ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?
- Wie viele davon lagen über dem
Monatsbrutto von 7.940 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
- Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich
bezogen mit Stichtag 1.7.2022 Versorgungsbezüge gem. BezG?
- Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto
zwischen 3.970 Euro (70% der ASVG-HBGL) und 7.940 Euro (140% der
ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?
- Wie viele davon lagen über dem
Monatsbrutto von 7.940 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
- Wie hoch war 2021 der Aufwand für
Ruhebezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
- Wie viele Personen bezogen
Ruhebezüge?
- Wie hoch war 2021 der Aufwand für
Versorgungsbezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
- Wie viele Personen bezogen
Versorgungsbezüge?
- Wie hoch waren 2021 die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen gem.
§ 12 BezG in Ihrem Vollzugsbereich?
- Wie hoch waren 2021 die Einnahmen aus dem besonderen
Pensionssicherungsbeitrag gem. § 44n BezG in Ihrem
Vollzugsbereich?
- Wie hoch war 2021 der finanzielle Aufwand
gem. § 14 (1) BezG?
- Wie viele Personen bezogen 2021
entsprechende Leistungen?
- Wie hoch war 2021 der finanzielle Aufwand
gem. § 14 (2) BezG?
- Wie viele Personen bezogen 2021
entsprechende Leistungen?
- Wie hoch war 2021 der finanzielle Aufwand
gem. § 14 (3 ff) BezG?
- Wie viele Personen bezogen 2021
entsprechende Leistungen?