11471/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.06.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Missstände in der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB)
"Zahlungen ohne erkennbare Gegenleistungen", "nicht vertragskonforme Abrechnungen an private Dienstleister, "Verdacht auf strafrechtlich relevante Tatbestände". Auf diese Missstände stießen die RH-Prüferim September 2018 als sie die (mittlerweile aufgelöste) Bundesanstalt für Verkehr untersuchten. Besonders große Ungereimtheiten gab es schon damals bei der Untersuchung von Flugunfällen.
All das ist auch spätestens seit den NEOS-Anfragen Bundesanstalt für Verkehr <BAV) und Bahn-Neubaustrecke Wien - St. Pölten (12736/J), Bundesanstalt für Verkehr (BAV) (12734/J), Unfälle mit Polizeihubschraubern (11070/J), Unfälle mit Polizeihubschraubern (11069/J) und ausgelagerte Dienste bei Unfalluntersuchungen (10652/J) öffentlich bekannt.
Der Fall des Absturzes eines Polizeihubschraubers in den Tiroler Achensee mit vier Toten im Jahr 2011 erwies sich besonders brisant. Der Bericht zur Untersuchung des Unfalls wurde niemals veröffentlicht.
Ebenso nicht veröffentlicht wurde ein Untersuchungsbericht zum Absturz eines Polizeihubschraubers in Deutschlandsberg im Jahr 2009. Damals gab es einen Toten und zwei Schwerverletzte. Die Untersuchung wurde 2016 mit dem Hinweis, "dass keine wesentlichen Erkenntnisse aus dem gegenständlichen Vorfall gewonnen werden konnten", eingestellt - obwohl es 2012 noch einen Entwurf gab.
Das Verkehrsministerium - damals noch unter Norbert Hofer (FPÖ) - betonte in einer Aussendung, dass die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) nach der Auflösung der BAV neu aufgestellt und im März 2018 mit "einer erfahrenen Ermittlerin als interimistische Leiterin" besetzt werden würde.
Die Untersuchung von Unfällen und Störungen im Bereich der Zivilluftfahrt obliegt in Österreich auf Basis der Bestimmungen des 3. Abschnittes des Unfalluntersuchungsgesetzes (UUG 2005, BGBl. I 123/2005 idgF) jetzt der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes. Diese Untersuchungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden einen elementaren Teil der Flugsicherheit.
Wie aus der Anfragebeantwortung 12190/AB hervorging, war die SUB zum Zeitpunkt der Beantwortung noch "Organisationseinheit der Bundesanstalt für Verkehr dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie." Schon damals war säe jedoch "funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, öffentlichen und privaten Stellen, deren Interessen mit den Aufgaben einer Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten."
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes entscheidet daher unter Beachtung der Grundlagen des UUG 2005 eigenständig und führt eine umfassende Sicherheitsuntersuchung von Vorfällen entweder selbst durch oder beaufsichtigt die Durchführung einer Sicherheitsuntersuchung.
Leider kommt es aber bei der Untersuchung von Unfällen und Störungen im österreichischen Luftverkehr trotz Neuaufstellung zu Ungereimtheiten, Verzögerungen und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, ganz im Stil der alten Bundesanstalt für Verkehr. Die Untersuchung eben dieser und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden allerdings einen elementaren Teil der Flugsicherheit, welche in weiterer Folge Gegenstand medialer Berichterstattung sind.
So gab 2018 die damals neue Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) Frau D.I.(FH) Hofrätin Bettina Bogner in einem Interview mit dem Kurier an, dass ca. 100 Flugunfälle noch immer in Bearbeitung seien.
https://www.derstandard.at/story/2000087798989/falsche-abrechnungen-pruefung-
der-bundesanstalt-fuer-verkehr
https://bmi.gv.at/magazin/2022_03_04/Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes.aspx
https://kurier.at/chronik/oesterreich/100-flugzeugabstuerze-in-oesterreich-werden-
jetzt-neu-aufgerollt/400339792.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wer entscheidet innerhalb der SUB aufgrund welcher Kriterien ob ein Bericht zur Untersuchung eines Unfalls veröffentlicht wird?
2. Wer entscheidet innerhalb der SUB aufgrund welcher Kriterien ob Untersuchung eingestellt wird?
3. Aus der Anfragebeantwortung 12187/AB ging hervor, dass der Aufwand für rechtliche Beratung in der BAV 2016 bei €90.090,00 lag, 2017 wurde dieser nur mehr mit 33.930,00 beziffert..
a. Wie hoch ist der Aufwand für rechtliche Beratung in der SUB (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2017?)
4. Der damalige Verkehrsminister Jörg Leichtfried führte in seiner Anfragebeantwortung Nr. 11070/J aus, dass zwischen 1986 und Februar 2017 gemäß den zum Vorfallzeitpunkt jeweils geltenden Rechtsvorschriften die Flugunfallkommissionen, ab 1999 die Flugunfalluntersuchungsstelle sowie ab dem Jahr 2006 die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes nur mit sechs Vorfällen von Polizeihubschraubern befasst gewesen seien.
a. Wieviele Vorfälle beim Einsatz von Polizeihubschraubern ereigneten sich seit 2017?
b. Wann ereignete sich dieser Vorfall?
c. Wo ereignete sich dieser Vorfall?
d. Wieviele Verletzte gab es bei dem Vorfall?
e. Wieviele tödlich Verunglückte gab es bei dem Vorfall?
f. Wer war an der Untersuchung des Vorfalls zu welchem Zeitpunkt beteiligt?
g. Wer war an der Berichtserstellung des Vorfalls zu welchem Zeitpunkt beteiligt?
h. Wann wurde der jeweilige Untersuchungsbericht des Vorfalls veröffentlicht?
i. Wie lauteten die Sicherheitsempfehlungen der jeweiligen Untersuchungsberichte?
5. In der Anfragebeantwortung 12190/AB argumentierte Verkehrsminister Leichtfried, dass zu den Vorfällen "am 21. Mai 2013 und 21. März 2014" keine Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt wurden.
a. Wer entscheidet und aufgrund welcher Kriterien ob innerhalb der SUB zu einem Vorfall eine Sicherheitsuntersuchung durchgeführt wird?
6. Wie viele Vorfälle im Bereich der Zivilluftfahrt ereigneten sich in den Jahren 2017 bis 2021 in Österreich?
a. Wie viele davon waren Unfälle oder schwere Störungen, welche zum Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung wurden? Wir bitten um tabellarische Aufstellung.
b. Bei wie vielen dieser Unfälle oder schweren Störungen ist die Bearbeitung noch nicht fertiggestellt? Wir bitten um tabellarische Aufstellung.
7. Wie viele Mitarbeiter hat die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes aktuell?
a. Wie viele Mitarbeiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes sind ganz oder teilweise für die Untersuchung von Vorfällen im Bereich der Zivilluftfahrt zuständig?
b. Welche Kosten sind für Schulungen einzelner Mitarbeiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes entstanden, welche für die Untersuchung von Vorfällen im Bereich der Zivilluftfahrt zuständig sind? Wir bitten um tabellarische Aufstellung nach den Jahren 2017-2021.
8. Wie viele Vorfälle im Bereich der Zivilluftfahrt bearbeitet ein Mitarbeiter pro Jahr (wir bitten um tabellarische Aufstellung nach den Jahren 2017-2021)?
9. Wie viele Fremdgutachten werden zum Zwecke der Untersuchung von Vorfällen im Bereich der Zivilluftfahrt pro Jahr und Fall in Auftrag gegeben?
a. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten für Fremdgutachten (wir bitten um tabellarische Aufstellung für die Jahre 2017-2021)?
10. Gemäß § 7 UUG 2005 können Untersuchungsbeauftragte und beigezogene Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt werden.
a. Wie oft ist es im Zeitraum 2017 bis 2021 zur Ablehnung eines Untersuchungsbeauftragten oder eines beigezogenen Sachverständigen gemäß § 7 UUG 2005 gekommen?
b. Wie oft wurde wurde einem Ablehnungsantrag betreffend
i. einem Untersuchungsbeauftragten
ii. einem beigezogenen Sachverständigen stattgegeben?
11. Einige Fälle stechen besonders ins Auge:
• 2006 Polizeihubschrauber in Deutschlandsberg
• 2010 Polizeihubschrauber Achensee
• 2014 Enström 280
• 2017 Hubschrauber im Großglockner-Gebiet.
a. Warum wurden die Untersuchungen in den oben genannten Fällen bis dato nicht fertiggestellt?
b. Wie hoch waren die in diesen Fällen für Fremdgutachten aufgewendeten
Kosten?