11551/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2021

 

Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen, gesetzwidrige Verwendung

Die Kammer-Fraktionsförderungen beliefen sich in den Wirtschaftskammern zuletzt auf üppige 24,8 Mio. Euro (1) und sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Wirtschaftskammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die WK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den WK-Wahljahren (2010, 2015, 2020) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich. Aufgrund der zahmen Aufsicht durch das Wirtschaftsministerium schrecken die Fraktionen auch nicht mehr davor zurück, die Kammerfraktionsförderungen für Wahlkämpfe der Mutterparteien einzusetzen. Wobei so manche Kammerfraktion weit mehr als die Fraktionsförderung aus der Wirtschaftskammer in Richtung Mutterpartei hinausschleust - siehe ÖVP-Wirtschaftsbund (2).

"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung

Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den WK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist, aber die WK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Wirtschaftskammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land. So überstiegen Kammerfraktionsfraktionsförderungen im Jahr 2020 sogar die Parteienförderungen des Bundes. (3)

ÖVP-WB, SPÖ-SWV und FPÖ-FW genehmigen sich ungeniert Extra-Fraktionsförderung

Als gäbe es nicht schon WK-Fraktionsförderung genug, wurde kürzlich bekannt, dass sich der ÖVP-Wirtschaftsbund, der SPÖ-Wirtschaftsverband und die Freiheitliche Wirtschaft für die Jahre 2015 bis 2019 Extra-Fördermittel genehmigt haben. Diese ungenierte Haltung der Altparteien zieht sich leider durch Selbstverwaltungskörper durch: bevor die Beiträge zugunsten der Zwangsmitglieder gesenkt werden, schüttet man sich die Kammerüberschüsse lieber selbst aus. Klar ist dabei nicht ganz, ob diese Extra-Fördermittel in den offiziellen Fraktionsförderungen enthalten sind und ob weitere Extra-Fördermittel für die nächsten Jahre beschlossen wurden. Klar ist nur, dass die Extra-Fördermittel nicht dazu beigetragen haben, die Wahlbeteiligung bei den Wirtschaftskammerwahlen 2020 zu erhöhen (4).

Da die Wirtschaftskammern von sich aus nicht bereit sind, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.

Quellen:

(1) https://www.sn.at/politik/innenpolitik/wie-die-zwangsmitglieder-der-kammern-die-politischen-parteien-finanzieren-108717976

(2) https://gerald-loacker.eu/steuergeld-oev/

(3) https://www.diepresse.com/6027070/parteifinanzen-kammern-zahlen-mehr-als-der-bund 

(4) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201029_OTS0126/gw-deckt-auf-11-mio-euro-extrafoerderung-fuer-die-im-praesidium-der-wk-vertretenen-fraktionen

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2021? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
  2. Wie viel ist im Voranschlag 2022 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
  3. Wie hoch waren die Aufwände für die Extra-Fraktionsförderungen seit 2015 für Fraktionen, die im Kammerpräsidium vertreten sind - siehe Quelle (3)? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
    1. Sind diese in den Aufwänden für die Fraktionsförderungen laut Frage 1 bereits enthalten?
    2. Wie viel ist im Voranschlag 2022 dafür vorgesehen? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
  1. Die Aufsicht des Arbeitsministeriums ist in vielen Bereichen nur sehr mäßig, was indirekte Parteienfinanzierung begünstigt. So finanzieren die Fraktionen mit den Fraktionsförderungen (und WK-Inseraten) unerlaubt ihre Mutterparteien bei Wahlkämpfen - siehe Wirtschaftsbund.
    1. Welche Schritte sind geplant, um die Aufsichtsfunktion des Wirtschaftsministeriums gegenüber den Wirtschaftskammern zu verbessern und in einem weiteren Schritt auszuweiten, um einen sparsamen und gesetzeskonformen Mitteleinsatz in den Wirtschaftskammern zu garantieren?
    2. Wie stellen Sie sicher, dass die Fraktionsförderung der Kammern künftig nicht mehr die Parteienförderung des Bundes übersteigt?