11552/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2021

 

Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen, gesetzwidrige Verwendung

Die Kammer-Fraktionsförderungen beliefen sich in den Arbeiterkammern zuletzt auf üppige 7,9 Mio. Euro (1) und sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Arbeiterkammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die AK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den AK-Wahljahren (2009, 2014, 2019) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich. Aufgrund der zahmen Aufsicht durch das Arbeitsministerium schrecken die Fraktionen auch nicht mehr davor zurück, die Kammerfraktionsförderungen für Wahlkämpfe der Mutterparteien einzusetzen. So werden FSG-Fraktionsförderungen regelmäßig für SPÖ-Wahlkämpfe eingesetzt, wofür es zuletzt erneut eine Verurteilung (inkl. Geldbuße) seitens des "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats" gab (2).

"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung

Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist und die AK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Arbeiterkammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.

Da man seitens der Arbeiterkammern nicht von sich aus bereit ist, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.

 

Quellen:

(1) https://www.sn.at/politik/innenpolitik/wie-die-zwangsmitglieder-der-kammern-die-politischen-parteien-finanzieren-108717976

(2) https://kurier.at/politik/inland/parteifinanzen-strafe-gegen-spoe-wegen-verstoss-gegen-spendengrenze/401995605

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2021? (nach Arbeiterkammer und Fraktion)
  2. Wie viel ist im Voranschlag 2022 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (nach Arbeiterkammer und Fraktion)
  3. Die Aufsicht des Arbeitsministeriums ist in vielen Bereichen nur sehr mäßig, was indirekte Parteienfinanzierung begünstigt. So finanzieren die Fraktionen mit den Fraktionsförderungen unerlaubt ihre Mutterparteien bei Wahlkämpfen - siehe FSG.
    1. Welche Schritte sind geplant, um die Aufsichtsfunktion des Arbeitsministeriums gegenüber den Arbeiterkammern zu verbessern und in einem weiteren Schritt auszuweiten, um einen sparsamen und gesetzeskonformen Mitteleinsatz in den Arbeiterkammern zu garantieren?
    2. Wie stellen Sie sicher, dass die Fraktionsförderung der Kammern künftig nicht mehr die Parteienförderung des Bundes übersteigt?