11553/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sexuelle Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen ist eine globale gesellschaftliche Dauer-Katstrophe, deren verheerende Auswirkungen immer erst dann wahrgenommen werden, wenn es zu spät und schon wieder eine Frau verletzt oder gar ermordet worden ist. Gewalt gegen Frauen ist ein Gesundheitsthema, ein Menschenrechtsthema, insbesondere aber auch ein Justizthema.

Zahlen sind wichtig, um die Dimension dieses massiven gesellschaftlichen Problems greifbarzu machen, um das Ausmaß verständlich und notwendige Handlungsansätze zur Vorbeugung oder Beendigung planbarzu machen. Die Datenlage zum Ausmaß, wie sehr Frauen von Gewalt betroffen sind, ist nach wie vor unzureichend. Besonders sexuelle Gewalt ist tabuisiert sowie besonders angst- und schambesetzt. Sie wird in vielen Fällen weder angesprochen noch zur Anzeige gebracht. Es ist daher von einer sehr hohen Dunkelziffer an sexuellen Gewalttaten und Opfern sexueller Gewalt auszugehen.

Auch wenn es derzeit unmöglich ist umfassend zu erheben, wie viele Frauen tatsächlich Opfer von sexueller Gewalt werden, so sollten doch aus der "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) genügend statistische Daten zu erheben sein, um sich die justizielle Dimension des Problems annähernd zu vergegenwärtigen zu können und dadurch in die Lage versetzt zu werden, in allen gesellschaftlichen Bereichen gezielte Maßnahmen zu setzen, um sexuelle Gewalt an Frauen auszumerzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gegen wieviele Männer wurden zu den nachstehenden Straftatbeständen in den Jahren 2011 bis 2021 in Fällen, in denen das Opfer eine Frau war, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet? Es wird um tabellarische Auflistung nach Jahren und Landesgerichtssprengel ersucht:

o Vergewaltigung gern §201 StGB

o geschlechtliche Nötigung gern §202 StGB

o sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person gern §205 StGB

o Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung gern §205a StGB

o sexueller Missbrauch von unmündig Minderjährigen gern §207 StGB und

o sexuelle Belästigung gern §218 StGB

2.    Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zeitraum von 2011 bis 2021 eingestellt (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

3.    Wie viele gerichtliche Strafverfahren endeten im Zeitraum von 2011 bis 2021 mit einem Freispruch (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

4.    Wie viele Ermittlungsverfahren oder gerichtliche Strafverfahren wurden im Zeitraum von 2011 bis 2021 diversionell erledigt (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

5.    Wie viele Verfahren endeten im Zeitraum von 2011 bis 2021 mit einer Verurteilung (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

6.    Welche Maßnahmen werden Sie für (weitere) Verbesserungen des Opferschutzes besonders im Hinblick auf sexuelle Gewalt im Jahr 2022 setzen?