11555/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den den mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betrauten Bundesminister
betreffend Minister schaut bei Gesetzesbruch zu
In seiner aktuellen Pressemitteilung zum
Rechnungsabschluss der ÖVP (1)
beurteilt der Rechnungshof die Inserate in der Zeitung des Vorarlberger
Wirtschaftsbundes im Wesentlichen als Parteispenden. Zusätzlich
weist der Rechnungshof darauf hin, dass es sich bei Spenden durch
öffentlich-rechtliche Körperschaften um unzulässige Spenden
handle.
Unter den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die in der Zeitung "Vorarlberger Wirtschaft" des ÖVP-Wirtschaftsbundes inseriert hatten, findet sich unter anderem die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie zahlreiche Fachorganisationen innerhalb der WKV.

Schriftlich zu den Inseraten der
Wirtschaftskammer Vorarlberg befragt, antwortet
BM Kocher in 10156/AB am 27.05.2022 (2), dass solche Inserate "zur
operativen Tätigkeit der Wirtschaftskammerorganisationen"
gehörten und daher nicht dem Interpellationsrecht unterlägen.

Es ergibt sich also aus der Antwort des Herrn
Bundesminister, dass gesetzlich unzulässige Parteispenden der
Wirtschaftskammer oder einer Fachorganisation
der Wirtschaftskammer vom BMDW als eine Frage der Selbstverwaltung angesehen
werden. Wenn also die ministerielle Aufsicht über eine Kammer weder bei
Gesetzesbrüchen schlagend wird noch beim Missbrauch von
Zwangsbeiträgen, eröffnet sich die Frage, welchem Zweck die
ministerielle Aufsicht überhaupt dient.
Gemäß § 136
Wirtschaftskammergesetz (3) umfasst die Aufsicht durch den Wirtschaftsminister
unter anderem "die Sorge für die gesetzmäßige
Führung
der Geschäfte" (§ 136 Abs 2 WKG). Wenn also die WKV oder
eine ihrer Fachorganisationen Zahlungen tätigt, die der Rechnungshof als
"unzulässige Spenden" iSd § 6 Abs 6 Z 3 Parteiengesetz
qualifiziert, führen diese Körperschaften ihre Geschäfte eben nicht
gesetzmäßig, sondern in unzulässiger Weise. Die Grenzen der
Selbstverwaltung und die Grenzen der geltenden Gesetze sind somit
überschritten. Ein Minister, der Gesetzesbrüchen in der von ihm
beaufsichtigten Kammer untätig zusieht, bricht nach Ansicht der
Anfragesteller selbst das Gesetz.
(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/fragen-medien/Presseinformation_Rechenschaftsbericht_OeVP_2019.pdf
(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_10156/index.shtml
(3) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40078114/NOR40078114.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende