11567/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend neue Blutspenderverordnung und Anamnesebogen

Seit bald zwei Jahren wird die Debatte um die Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), in Österreich verstärkt geführt. Damit schließt diese öffentliche und politische Diskussion an eine lange Reihe zivilgesellschaftlicher Aufschreie hinsichtlich der bestehenden Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern, sowie transidenten Personen beim Zugang zur Blutspende an. Die Ankündigung der Bundesregierung vom Mai 2022, endlich einen diskriminierungsfreien Zugang zur Blutspende zu gewährleisten ist daher ein wichtiger Erfolg unzähliger zivilgesellschaftlicher Aktivist*innen und des von ihnen aufgebauten Drucks gegen den Stillstand der Politik!

Inzwischen hat das zuständige Bundesministerium die neue Blutspenderverordnung vorgelegt. Doch sowohl hinsichtlich des dazugehörigen standardisierten Anamnesebogens gibt es zahlreiche neue Fragen. So stellte der renommierte Präsident des Rechtskomitees Lambda auf Twitter fest: „Auch nach der Novelle der Blutspenderverordnung (BSV) ist es irrelevant, ob Blutspender*innen geschützt oder ungeschützt Sex haben. Solange man nicht mehr als drei Sexpartner*innen in den letzten drei Monaten hatte, darf man Blut spenden. Ob Kondome verwendet wurden oder nicht: völlig egal! Hatte man mehr als drei in den letzten drei Monaten ist wieder völlig egal, ob mit oder ohne Kondom: man darf in beiden Fällen nicht. “

Darüber hinaus wurde zurecht angemerkt, dass auch in der Neufassung der BSV ein explizites Diskriminierungsverbot fehlt: „Die Novelle zur Blutspenderverordnung (BSV) wurde kundgemacht. Nach wie vor steht nirgendwo in der Verordnung, dass es den Blutspendeeinrichtungen verboten wäre, zusätzlich zu den zwingenden Ausschlüssen (§ 6) nicht auch noch weitere Ausschlüsse anzuwenden. Schon bisher stand ja der Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, nicht (!) in der BSV.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wann wird Ihr Ministerium in Folge der neuen BSV der standardisierte Anamnesebogen für Blutspendeeinrichtungen veröffentlichen?

2.    Haben Sie die Zusicherung der Blutspendeeinrichtungen, insbesondere des Roten Kreuzes, erhalten, dass diese bei der Umsetzung der neuen BSV keine über die dort festgehaltenen Minimalausschlussgründe hinausgehenden Ausschlüsse einzelner Personengruppen (z.B. MSM oder Transpersonen) vornehmen werden?

a.    Wenn ja, liegt Ihnen diese Zusicherung schriftlich vor?

b.    Wenn nein, warum haben Sie sich nicht um eine solche bemüht?

3.    Welche konkreten Gründe haben Sie bewogen, kein von Expert*innen und NGOs gefordertes explizites Diskriminierungsverbot in der neuen BSV zu verankern? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

4.    Ist es auf Basis der neuen BSV wirklich irrelevant, ob potentielle Spender*innen geschützten oder ungeschützten Geschlechtsverkehr hatten, solange die Anzahl der Sexualpartner*innen nach der 3x3x3-Regel nicht überschritten wird?

a.      Wenn ja, wie wurde diese Entscheidung wissenschaftlich begründet?

b.    Wenn nein, welche Einschränkungen bestehen dahingehend gemäß den neu gefassten Regelungen?