11570/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und
Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Aktivitäten der OMV und Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang
Die Menschenrechtsverstöße in der chinesischen Provinz Xinjiang gegen die muslimische Minderheit der Uiguren sind bereits seit Jahren Thema. UigurInnen sehen sich mit Repression und Gewalt, willkürlichen Festnahmen und der Internierung in „Lagern für politische Umerziehung“ konfrontiert. Zugleich sind verschiedene internationale Konzerne in der Provinz aktiv, haben Niederlassungen und Produktionsstätten vor Ort. Wie Medien kürzlich berichteten, trifft das bei Österreich nur auf ein Unternehmen zu: die teilstaatliche OMV.[1]
Die OMV soll eine Art Partnerschaft mit einem lokalen Unternehmen, der Firma Shaya Saipu Energy Limited, eingegangen sein. Dabei nutzt die OMV ein Schlupfloch in der aktuellen Kraftstoffverordnung. Diese sieht entsprechend EU-Richtlinien vor, dass 10% des Kraftstoffes im Verkehrssektor aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Wird dieses Ziel nicht erreicht, können alternativ Klimaschutzprojekte finanziert werden, um sich so die dort erzielten Treibhausgas-Einsparungen anrechnen zu lassen. Genau das macht die OMV in Xinjiang.
Die Partner-Firma vor Ort fängt klimaschädliches Methangas, das bei der Erdölförderung am Fluss Aksu entweicht, ein und verwertet es weiter. Besonders pikant an der Angelegenheit ist, dass Uigurische Zwangsarbeiter auch in der Ölindustrie in Xinjiang arbeiten sollen. Ob dies beim konkreten Projekt der OMV und ihrer Partner-Firma der Fall ist, kann aufgrund mangelnder Transparenz nicht gesagt werden. Bekannt ist nur, dass viele Lager in der Nähe der Ölförderanlagen stehen.
In den Medien wird die OMV mit Verweis auf eine entsprechende Prüfung durch das Umweltbundesamt zitiert. Auch das TÜV Süd soll bei einer Prüfung auf soziale- und umweltrelevante Aspekte zu einem positiven Ergebnis gekommen sein. Bei letzterem werden Menschenrechtsverletzungen gegen UigurInnen aber gar nicht angesprochen.
Inwieweit solche Schlupflöcher tatsächlich zum Klimaschutz beitragen oder diesen nicht viel mehr abschwächen, ist grundsätzlich zu hinterfragen. Fest steht aber, dass Klimaschutz nie auf Menschenrechtsverletzungen wie jenen gegen die UigurInnen in Xinjiang basieren darf. Offene Fragen müssen daher so schnell wie möglich ausgeräumt werden!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Seit wann wissen Sie, dass die OMV ein Emissionsreduktions-Projekt in Xinjiang betreibt?
2. Ist Ihrem Ministerium bekannt, wie viel Geld in dieses Projekt von Seiten der OMV investiert wurde?
a. Wenn ja, wie viel?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Warum betreibt die OMV ausgerechnet in dieser Provinz, wo der Verdacht besteht, dass es zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen kommt, ein Emissionsreduktions-Projekt?
4. Warum wählte die OMV diese Firma für das Emissionsreduktions-Projekt?
5. Ist es laut Ansicht Ihres Ministeriums im Interesse der österreichischen Bundesregierung bzw. der Erreichung der österreichischen Klimaziele, dass Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist wie die OMV, in Projekte investieren, wo der Verdacht besteht, dass es zu Menschenrechtsverletzungen kommen könnte bzw. die auch aus Sicht des Umweltschutzes kritisch zu sehen sind?
6. Hätten Sie als Minister oder Ihr Bundesministerium bei Unternehmen, die teilstaatlich sind, die Möglichkeit zu intervenieren und Projekte zu beenden, wo der Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen besteht?
a. Wenn ja, wurde davon bisher Gebrauch gemacht?
7. Gab es Gespräche von Seiten Ihres Ministeriums mit der ÖBAG oder der OMV betreffend dieses Emissionsreduktions-Projektes?
a. Wenn ja, was war der Inhalt?
b. Wenn nein, gibt es Pläne für einen Austausch betreffend dieses Projekts?
8. Hat Ihr Ministerium beim Umweltbundesamt nachgefragt, ob dieses konkrete Projekt überprüft wurde und ob es bei dem Projekt zu Zwangsarbeit und zu anderen Menschenrechtsverstößen oder arbeitsrechtlichen Verstößen kommt bzw. kommen könnte?
a. Wenn ja, was war das Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Sind Ihnen vergleichbare Geschäfte bzw. Projekte bekannt und wenn ja, welche?
a. Wenn ja, haben Sie Informationen darüber, ob andere Unternehmen mit Staatsbeteiligung ebenfalls in ähnlichen Projekten investiert sind?
10. Waren Menschenrechtsverletzungen bei Emissionsreduktions-Projekten schon einmal Thema in Ihrem Ministerium?
a. Wenn ja, bei welchen Projekten?
b. Wenn ja, was wurde dagegen unternommen?
11. Stehen Sie in Bezug auf dieses Emissionsreduktions-Projekt im Austausch mit dem Umweltministerium oder mit dem Außenministerium?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Gibt es Pläne, mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Arbeitsrechte bei Emissionsreduktions-Projekten mit dem Umweltministerium oder dem Außenministerium zu besprechen?
[1] https://www.derstandard.at/story/2000136989840/wie-sich-die-teilstaatliche-omv-in-der-chinesischen- uigurenprovinz-engagiert?ref=article