11586/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie Volljährigen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen und deren Einwilligung auf Willensmangel beruht (Konversionstherapien) - Folgeanfrage

Im Juni 2021 hat der Nationalrat den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit der Bundesministerin für Justiz aufgefordert, eine Regierungsvorlage zum „Schutz vor Konversions- und ,reparativen' Therapieformen“ auszuarbeiten (vgl. 898 der Beilagen XXVII. GP). Damit soll das Ziel verfolgt werden, die „Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht“, zu verbieten. Eine ähnliche Entschließung hat der Nationalrat bereits im Jahr 2019 einstimmig beschlossen. In Deutschland wurde ein Verbot von Konversionstherapien sowie ,reparativen' Therapieformen seit dem Beschluss des Nationalrats 2019 aber bereits gesetzlich verankert. Ein auf der deutschen Regelung aufbauender, Gesetzesentwurf liegt seit diesem Jahr auch im Justizausschuss des Nationalrats, wurde bisher stets vertagt (vgl. 1523/A; XXVII. GP).

Während erst im heurigen Jahr zahlreiche andere Länder ein Verbot von Konversionstherapien umgesetzt haben, hat die Bundesregierung die beiden Beschlüsse des Nationalrats noch immer nicht umgesetzt und keine Regierungsvorlage vorgelegt. Diese Vorgehensweise ist nicht nur aus parlamentarischer Sicht höchst bedenklich, sondern verzögert auch den Schutz der Betroffenen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.   Wann genau wird die von Ihnen in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 9398/AB angekündigte Regierungsvorlage dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden?

2.    Wird es für diese Regierungsvorlage eine Begutachtungsfrist geben, die Betroffenenorganisationen und Expert*innen Stellungnahmen ermöglicht?

3.    Gab es nach dem, in der Anfragebeantwortung 9398/AB erwähnten Gespräch, weitere offizielle Termine zwischen BMJ und BMSGPK in dieser Thematik? Bitte um detaillierte Auflistung.

4.    Warum wird ein „erster Gesetzesentwurf seitens meines Ressorts (...) mit anschließender interministerieller Überarbeitung mit dem Bundesministerium für Justiz“ von Ihrem Ministerium und nicht vom Bundesministerium für Justiz ausgearbeitet?

5.    Nachdem die Themenführer*innenschaft in der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes in dieser Frage nach Ihrer Auskunft bei Ihrem Ministerium liegt, werden Sie in diesem Entwurf sicherstellen, dass die Ausübung solcher Praktiken explizit nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch beispielsweise durch Vereine o.ä. verboten ist?

6.    Wird der Gesetzesentwurf, wie in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 9401/AB festgestellt, (verwaltungs-)strafrechtliche Regelungen beinhalten?

7.    Wie genau soll das Verbot von Behandlungen bei Volljährigen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen und deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, rechtlich gestaltet werden, ohne andere Grundrechte zu verletzen?

8.    Inwieweit wird der Gesetzesentwurf sicherstellen, dass insbesondere transidente Personen vor ungewollten, sowie unethischen „Therapie“-Formen geschützt werden?

9.    Im deutschen Gesetz zum Verbot solcher Therapieformen sind explizit nicht nur Praktiken verboten, die das Ziel einer Änderung der sexuellen Orientierung verfolgen, sondern auch solche, die auf eine Veränderung der Geschlechtsidentität abzielen: Ist diese Regelung aus Sicht Ihres Ministeriums ein Vorbild für den österreichischen Gesetzesentwurf?

10. Inwieweit sind Ministerien Ihres Koalitionspartners in die Erarbeitung des Gesetzesentwurfes bzw. die Abstimmung über denselben eingebunden?