11598/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.07.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Pachtflächen der Österreichischen Bundesforste AG
Die Österreichischen Bundesforste AG gehören zu 100 % der Republik Österreich. Auf der Internetseite der Bundesforste lesen wir zum Unternehmensgegenstand[1]:
„Gegenstand des Unternehmens sind alle Aufgaben und Tätigkeiten, die der Gesellschaft mit dem Bundesforstegesetz 1996 übertragen wurden, unter anderem die Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste", die Produktion und Verwertung des Rohstoffes Holz, der forstlichen Nebenprodukte und der Weiterverarbeitung, die Durchführung von Liegenschaftstransaktionen, die Verwaltung des Liegenschaftsbestandes des Bundes für den Bund, die Bewahrung von Kunstwerken des Bundes für den Bund, die Mitwirkung an der Gestaltung und Erhaltung von Nationalparkflächen sowie an Flächen, die nach Naturschutzgesetzen unter Schutz gestellt sind, die Verwaltung von Jagdrechten des Bundes für den Bund, insbesondere der Abschluss von Rechtsgeschäften und die Wahrnehmung aller jagdlichen Rechte und Pflichten des Bundes, die Verwaltung der Fischereirechte des Bundes für den Bund, insbesondere der Abschluss diesbezüglicher Rechtsgeschäfte und der Erwerb und die Verwaltung von Seeufergrundstücken, um der Öffentlichkeit den Zugang zu Seen zu ermöglichen.“
Was die Durchführung von Liegenschaftstransaktionen und die Verwaltung des Liegenschaftsbestandes des Bundes für den Bund betrifft, werden auch in den Nationalparks Flächen verpachtet/vermietet. So wurde vor kurzem ein Inserat betreffend Verpachtung von Flächen im Nationalparkbetrieb Donau-Auen aufgegeben. Die Österreichischen Bundesforste AG hätte ab sofort Wiesen zur Vergabe für Bewirtschaftung. Angeboten wurden längerfristige Verträge oder jährliche Nutzung als „Gras am Halm“. Dabei läuft aktuell ein Verfahren zu genau diesen Flächen, wo ein Landwirt behauptet, dass diese Flächen mit den Herstzeitlosen bewachsen sind und damit nicht für die Fütterung von Tieren geeignet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende
Anfrage
1. Wie viele Grünlandflächen werden von den Österreichischen Bundesforsten verpachtet? (Bitte die Anzahl der Fläche und die Lokalität.)
a. Wie groß sind diese Flächen im Durchschnitt?
b. Wie hoch sind die Pachtzinsen im Durchschnitt?
2. Für welche Bewirtschaftung sind die verpachteten Grünlandflächen geeignet?
3. Wie hat sich die Gesamtfläche der verpachteten Grünlandflächen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
4. Gab es Beschwerden über die gepachteten Flächen?
a. Falls ja, was waren die Gründe für diese Beschwerden?
b. Falls ja, wie viele Beschwerden gab es in den letzten fünf Jahren?
5. Falls die Grünlandflächen als Weide angeboten werden, was passiert, wenn es auf den Flächen Herbstzeitlose gibt?
6. Werden Flächen in den Nationalparken, Biosphärenparken oder andere geschützte Gebiete verpachtet?
a. Falls ja, welche?
b. Falls ja, wie große Flächen werden verpachtet?
c. Falls ja, wie dürfen diese Flächen bewirtschaftet werden?
d. Falls ja, wie hoch ist der Pachtzins im Durchschnitt?
e. Falls ja, zu welchen Bedingungen werden diese Flächen verpachtet?