11612/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung 
betreffend Divers – inter – offen – k.A.: Vehikel zur Umgehung der Wehrpflicht?

 

„Künftig sechs Geschlechtszuschreibunen am Meldezettel möglich: Die Geschlechts­eintragung auf Meldezetteln wird - entsprechend einem Urteil des Verfassungsge­richtshofs aus dem Jahr 2018 - nun angepasst“, titelte neben anderen Medien kürz­lich auch oe24.at. (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/kuenftig-sechs-geschlechtszuschreibungen-am-meldezettel-moeglich/521944141, 3. Juni 2022)

„Statt der zwingenden Bezeichnung "männlich" oder "weiblich" sind laut einem im Ministerrat am Mittwoch beschlossenen Entwurf des Meldegesetzes künftig insgesamt sechs Bezeichnungen möglich: Neben den beiden bisherigen sollen künftig auch die Merkmale "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" zur Verfügung stehen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Juni 2018 entschieden, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Mit der nun vorliegenden geplanten Änderung im Meldegesetz kommt die Regierung diesem Entscheid nach.
(Ebd.)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Landes­verteidigung folgende


 

Anfrage

1.    Welche Konsequenzen haben Sie aus der oben erwähnten Entscheidung des VfGH für Ihr Ressort abgeleitet?

2.    Werden künftig auch Personen, die sich selbst per „divers“, „inter“, „offen“ oder „keine Angabe“ definieren, Angehörige des ÖBH werden können?

3.    Falls nein, warum nicht?

4.    Falls ja, welche organisatorischen Änderungen werden dafür als erforderlich betrachtet?

5.    Wie werden damit zusammenhängende Änderungen bzw. Anpassungen allfällig budgetwirksam?

6.    Mit wie vielen Personen planen Sie jeweils in den Kategorien „divers“, „inter“, „offen“ oder „keine Angabe“?