11612/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.07.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Divers – inter – offen – k.A.: Vehikel zur
Umgehung der Wehrpflicht?
„Künftig sechs Geschlechtszuschreibunen am Meldezettel möglich: Die Geschlechtseintragung auf Meldezetteln wird - entsprechend einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 - nun angepasst“, titelte neben anderen Medien kürzlich auch oe24.at. (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/kuenftig-sechs-geschlechtszuschreibungen-am-meldezettel-moeglich/521944141, 3. Juni 2022)
„Statt
der zwingenden Bezeichnung "männlich" oder "weiblich"
sind laut einem im Ministerrat am Mittwoch beschlossenen Entwurf des
Meldegesetzes künftig insgesamt sechs Bezeichnungen möglich: Neben
den beiden bisherigen sollen künftig auch die Merkmale "divers",
"inter", "offen" und "keine Angabe" zur
Verfügung stehen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Juni 2018 entschieden, dass
Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein
Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in
Urkunden haben. Mit der nun vorliegenden geplanten Änderung im Meldegesetz
kommt die Regierung diesem Entscheid nach.“ (Ebd.)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Welche Konsequenzen haben Sie aus der oben erwähnten Entscheidung des VfGH für Ihr Ressort abgeleitet?
2. Werden künftig auch Personen, die sich selbst per „divers“, „inter“, „offen“ oder „keine Angabe“ definieren, Angehörige des ÖBH werden können?
3. Falls nein, warum nicht?
4. Falls ja, welche organisatorischen Änderungen werden dafür als erforderlich betrachtet?
5. Wie werden damit zusammenhängende Änderungen bzw. Anpassungen allfällig budgetwirksam?
6. Mit wie vielen Personen planen Sie jeweils in den Kategorien „divers“, „inter“, „offen“ oder „keine Angabe“?