11613/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend aktueller Stand der Fremdwährungskredite aus konsumenten-schutzrechtlicher Sicht

 

 

Die Finanzmarktaufsicht veröffentlichte am 10. Juni 2022 eine Pressemitteilung zur Fremdwährungskrediterhebung im 1. Quartal 2022:

 

„Im 1. Quartal 2022 ist das an private Haushalte aushaftende Fremdwährungskreditvolumen verglichen mit dem Vorquartal um € 420 Mio. oder -4,3% zurückgegangen; verglichen mit dem 1. Quartal 2021 war es ein Minus von € 1,64 Mrd. oder -15,5%. Damit ist das aushaftende Volumen seit dem Höhepunkt 2008 wechselkursbereinigt um -82,9% zurückgegangen. Absolut haften noch € 9,4 Mrd. in fremder Währung aus. Der Anteil der Fremdwährungskredite an den gesamten an private Haushalte vergebenen Kredite konnte damit bereits auf 5,3% (Q1-21: 6,2%) gedrückt werden; am Höhepunkt des FX-Kredit-Booms lag er bei rund einem Drittel (31,8%). 97,2% der Fremdwährungskredite entfallen auf Schweizer Franken, der Rest fast zur Gänze auf japanische Yen. Seit Anfang 2008 hat der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um 61,0 % aufgewertet. Im 1. Quartal 2022 pendelte der Wechselkurs des Schweizer Franken zwischen 1,0056 und 1,0571 zum Euro. Dies hat die FMA-Erhebung zur Entwicklung der Fremdwährungskredite im 1. Quartal 2022 ergeben.“

 

Das noch offene Kreditvolumen an Fremdwährungskrediten geht in Österreich seit Beginn der Corona-Pandemie sukzessive zurück. Viele österreichische Häuselbauer haben ihren Fremdwährungskredit bereits in Euro umgeschuldet, da es aufgrund der instabilen Lage der letzten Jahre zu heiß wurde. Immer mehr Bürger beklagen derzeit die Situation, dass ihre Fremdwährungskredite immer teurer werden und suchen daher Hilfe bei den Banken – auf die Hilfestellung warten die Kreditnehmer allerdings vergeblich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

1.     Welche Maßnahmen wurden durch das BMSGPK in den letzten Jahren gegenüber Banken hinsichtlich der Vergabe von Fremdwährungskrediten ergriffen?

2.     Welche Empfehlungen geben Sie derzeit Kreditnehmern, die einen Fremdwährungskredit aufgenommen haben, der noch nicht endfällig ist?

3.     Wie wird sichergestellt, dass die Banken die Risikoentwicklung jedes Fremdwährungskredites beobachten und die Kunden laufend über jede Verschlechterung der Risikoposition informieren?

4.     Wie wird sichergestellt, dass die Banken das Gespräch mit dem Kunden suchen und gemeinsam individuelle Lösungen zur Risikobegrenzung erarbeiten?

5.     Wie viele Beschwerdefälle über Fremdwährungskredite sind seit 2019 dem Ressort bekannt geworden?

6.     Welche konkreten Probleme wurden dabei von den Kreditnehmern herangetragen bzw. durch das Ressort bzw. den VKI festgestellt?

7.     In welcher Form hat das Ressort bzw. der VKI diese Probleme an die betroffenen Banken herangetragen?

8.     Finden derzeit bzw. haben im letzten Jahr Gespräche mit Vertreter der Banken und Ihrem Haus hinsichtlich der Fremdwährungskredite stattgefunden?

9.     Wenn ja, welche konkreten Probleme wurden dabei besprochen und mit welchen Ergebnissen?

10.  Finden derzeit bzw. haben seit 2019 Gespräche mit dem Finanzminister und Ihrem Haus hinsichtlich der Fremdwährungskredite stattgefunden?

11.  Wenn ja, welche konkreten Probleme wurden dabei besprochen und mit welchen Ergebnissen?

12.  Wurde bzw. wird evaluiert, wie viele Kunden von entsprechenden Alternativ-Angeboten für einen Umstieg in eine Euro-Finanzierung seit 2019 Gebrauch machen?

13.  Wo können sich Konsumenten die eine Hilfestellung in Sachen Fremdwährungskredite benötigen, außer bei ihren Kreditinstituten, noch hinwenden?

14.  Sehen Sie aus konsumentenschutzrechtlicher Sicht weiteren Handlungsbedarf in der Fremdwährungskreditmisere?