11619/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2022
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Anfrage

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend gerichtliches Nachspiel wegen nicht ausgelieferter Notebooks

Wie die Oö. Nachrichten berichten, hat eine Bestellung von Notebooks des BMBWF aufgrund des nicht erfolgten Abrufs womöglich ein gerichtliches Nachspiel:

„…Der zunächst ausgewählte, dann aber nicht zum Zug gekommene Sublieferant der Geräte kündigte nun an, die ‚notwendigen rechtlichen Schritte' zu setzen, um seine Rechte zu wahren. Berichte über Mängel an den Geräten weist man zurück.

In diesem Schuljahr sollten eigentlich Schüler der fünften und sechsten Schulstufe Notebooks bzw. Tablets zur Verfügung gestellt bekommen. Rund 1.500 Schulen nahmen an der mit Herbst 2021 gestarteten Initiative teil. Die Eltern bezahlen dabei einen Selbstbehalt von 25 Prozent, dafür gehören die Geräte dann den Kindern. Familien mit wenig Geld können auch vom Selbstbehalt befreit werden. Wählen konnten die Schulen zwischen Windows Notebooks, Windows Tablets, iPads, Android Tablets und Refurbished-Geräten.

Bei den Windows-Tablets kam es aber zu Problemen: Zunächst fand sich bei einer europaweiten Ausschreibung kein Angebot mit einem adäquaten Preis. Aus der Neuausschreibung ging A1 mit dem Sublieferanten ONDA TLC als Sieger hervor – allerdings meldeten Lehrer bei den vorab zu Verfügung gestellten Probegeräte Probleme. Auch zwei vom Bildungsministerium beauftragte Gutachten stellten Funktionsmängel fest, weshalb die Geräte nicht ausgeliefert wurden.

Ministerium und A1 einigten sich vor kurzem darauf, den Schülern ab Herbst einen anderen, höherwertigen Gerätetyp einer anderen Marke zur Verfügung zu stellen. Das wiederum will das in Kärnten ansässige Unternehmen ONDA nicht auf sich sitzen lassen. Die Geräte hätten ‚exakt den technischen Spezifikationen der Ausschreibung entsprochen', hieß es in einer Aussendung. Die späteren Beanstandungen, Tests und Gutachten hätten diese Vorgaben und den vorliegenden Einsatzrahmen weitgehend außer Acht gelassen.

‚Das Problem waren nicht die Tablets', betonte Lorenzo Barbantini, Chief Revenue Officer von ONDA TLC, gegenüber der APA. Vielmehr hätten die Vorgaben auf einen möglichst niedrigen Preis abgezielt. ‚Es ist unrealistisch und falsch, wenn man günstige Schulgeräte in großen Zahlen haben möchte und dann Maßstäbe für professionelle Tablets anlegt und dann vielleicht noch die Schuld beim Lieferanten suchen möchte.‘

Trotzdem habe man sich bereit erklärt, bessere Geräte als gefordert zu liefern. Diese wären bereits im kommenden Herbst in den Schulklassen gewesen. Dass der Endlieferant, der mit den Tablets von ONDA die Ausschreibung ‚bei einer guten Marge' für sich gewonnen hat, nun ein Jahr später andere, um einiges teurere Tablets einer anderer Klasse liefern wolle, habe man aus den Medien erfahren', so das Unternehmen.“         
(https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/rechtliches-nachspiel-wegen-fehlender-tablets;art385,3672612, 27.06.2022)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

Anfrage

1.    Um wie viele Geräte geht es im og Fall?

2.    Wie viele Lehrer hatten ein Gerät vorab zu Testzwecken erhalten?

3.    Aufgrund welcher festgestellten Funktionsmängel durch die „Testlehrer“ wurden die betreffenden Geräte nicht abgerufen?

4.    Wie lauteten die Spezifikationen der Ausschreibung für die in Frage stehenden Geräte?

5.    Trifft es zu, dass die in Frage stehenden Geräte nicht abgerufen wurden aufgrund von Funktionsmängeln, die nicht Bestandteil der zugehörigen Ausschreibung gewesen sind?

6.    Welche höherwertigen Geräte hatte sich der ursprüngliche Ausschreibungsgewinner anstatt der in der Ausschreibung spezifizierten zu liefern bereit erklärt?

7.    Für wann war die Auslieferung für diesen Fall angekündigt gewesen?

8.    Welche Geräte sollen nun tatsächlich ausgeliefert werden?

9.    Wann soll die Auslieferung dieser erfolgen?

10. Ist mit den „neuen“ Geräten eine Kostensteigerung gegenüber den Geräten, die ursprünglich als Ergebnis der Ausschreibung hätten ausgeliefert werden sollen, verbunden?

11. Falls ja, in welcher Höhe?

12. Kam es durch den Wechsel zu einer Auslieferungsverzögerung bzw. falls ja, um welchen Zeitraum?

13. Wurde der Selbstbehalt von 25 % von den Eltern bereits angezahlt?

14. Falls ja, auf welche Höhe belaufen sich die bereits geleisteten Anzahlungen insgesamt?

15. Wurde betreffend die oa Angelegenheit bisher tatsächlich Klage eingereicht?

16. Falls ja, wie ist der diesbezügliche Stand?

17. Falls nein, hat das BMBWF etwas unternommen, um eine diesbezügliche Klage abzuwenden?

18. Falls ja, was?

19. Falls nein, warum nicht?

20. Falls nein, ist eine diesbezügliche Klage noch zu erwarten?

21. Wann hat das BMBWF zuletzt eine Anschaffung, bei welcher die Ausschreibung bereits beendet gewesen ist, nicht abgerufen und dann einen anderen Lieferanten beauftragt?

22. Wurde das BMBWF bereits einmal wegen einer derartigen Vorgehensweise geklagt?

23. Falls ja, mit welchem Ergebnis?