11671/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verwaltungsaufwände der Sozialversicherung 2021
Die Verwaltungsaufwände bei den Sozialversicherungsträgern sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Vor allem die BVAEB, die Personen mit einkommensstarken und krisensicheren Jobs im öffentlichen Sektor versichert, weist sehr hohe Verwaltungskosten auf. Dieser Umstand ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass es in Österreich keinen Risikostrukturausgleich zwischen den finanzstärkeren Kassen (BVAEB) und finanzschwächeren Kassen (ÖGK) gibt. Dadurch ist die BAVEB strukturell mit höheren Einnahmen ausgestattet, welche in der Folge nicht nur in zahlreiche neue BAVEB-Kureinrichtungen fließen, sondern auch in eine aufgeblähte Verwaltung. So waren die Verwaltungsaufwände je Versicherten in der BVAEB zuletzt doppelt so hoch wie in der ÖGK. Neben der BVAEB ist aber auch die AUVA mit Übereinnahmen gesegnet, weshalb man in der AUVA-Verwaltung und in den UKHs wahre Gagen-Paradiese vorfindet. Da überrascht es natürlich wenig, dass die AUVA mit 8 Prozent Verwaltungsquote die teuerste Verwaltung in der Sozialversicherung aufweist. Warum im Rahmen der Kassenzusammenlegungen speziell bei der vergleichsweise günstig verwalteten ÖGK die „Patientenmilliarde“ geholt werden sollte, war von Anfang an unklar. Mittlerweile hat sich allerdings mehrfach bestätigt, dass die unrealistischen Verwaltungseinsparziele in ÖGK völlig überzogen waren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende