11674/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,

Innovation und Technologie

betreffend UVP-Novelle

Bestimmte Projekte, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, müssen bereits vor der Genehmigung einem systematischen Prüfungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung, unterzogen und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden.

Während es bei Beschlüssen für neue Klimaschutz- oder Energieziele in der Regel nicht schnell genug gehen kann, ist die Eile beim dafür notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien oder Infrastruktur leider deutlich geringer. Oft bremsen nicht enden wollende Genehmigungsverfahren wichtige Projekte.

Abhilfe soll die Novelle des UVP-Gesetzes schaffen, die Bundesministerin Gewessler bis zum Sommer präsentieren wollte. Die Zeit drängt: Verfahren bei wichtigen Projekte müssen effektiv gestrafft und effizienter gestaltet werden.

Auch Verfahrenskonzentration im 3. Abschnitt des UVP-Gesetz, die zu einer automatischen Beschleunigung aller Projekte führen würde, war ein erklärtes Ziel der Ministerin.

Zum Zweck der Fortführung der Entflechtung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, insbesondere der nach der B-VG-Novelle BGBl. I Nr. 14/2019 im Art. 12 B-VG verbliebenen Kompetenztatbestände („Armenwesen“; „Heil- und Pflegeanstalten“; „Elektrizitätswesen, soweit es nicht unter Art. 10 fällt“), wurde im BKA eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Kompetenzverteilung und Verfahrenskonzentration eingerichtet, die im Herbst 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Ihr bisheriger Erfolg - in fast 2 Jahren! - dürfte bescheiden ausgefallen sein. So schrieb die Bundesministerin für Verfassung in der Beantwortung der unter der Nr.

9313/J gestellten schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vollkonzentration im 3. Abschnitt des UVP-G“:"Wegen der primären Notwendigkeit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Änderungen der politischen und legistischen Prioritäten konnten bisher noch keine konkreten Maßnahmen gesetzt werden. Dies soll daher zu einem späteren Zeitpunkt geschehen."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Frist hat sich das BMK gesetzt, eine Novelle des UVP-Gesetzes zu präsentieren?

2.    Hinsichtlich welcher Bestimmung im UVP-Gesetz sieht das Bundesministerium Änderungsbedarf?

3.    Welche wesentlichen Änderungen wird die nächste Novelle des UVP-G enthalten?

4.    Warum gibt es im EU-Vergleich in Österreich viel höhere Schwellenwerte für
die Einleitung einer UVP?

5.    Inwiefern wird eine UVP-Novelle Verbesserungen hinsichtlich der Verfahrensbegleitung bringen?

6.    Wird die Novelle des UVP-G, Erleichterungen hinsichtlich einer UVP, die im
Sinne einer Mobilitätswende notwendig sind, enthalten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wird die Novelle des UVP-G künftig den Bau von Windkraftwerken zu
erleichtern?

8.    Wird die Novelle des UVP-G künftig den Ausbau des Bahnnetzes zu
erleichtern?

9.    Wird die Novelle des UVP-G klarzustellen, dass

die Landesverwaltungsgerichte als "mitbeteiligen Behörden" im Sinne des
UVP-Gesetzes anzusehen sind, und daher Feststellungsanträge stellen
können?

10. Wird die Novelle des UVP-G eine Vollkonzentration des UVP-Verfahrens nach
dem 3. Abschnitt des UVP-Gesetzes - nach Vorbild der Regelungen im 2.
Abschnitt - erwirken?

11 .Wird die Novelle des UVP-G die Durchführung einer mündlichen Verhandlung
erst bei rechtzeitigem Vorliegen aller Unterlagen möglich zu machen?

12. Wird die Novelle des UVP-G die Auswahl von Sachverständigen zu
verbessern?

13. Wird die Novelle des UVP-G Folgen für Bodenverbrauch und Klima zu einem zentralen Bestandteil der UVP zu machen?

14. Wird die Novelle des UVP-G Ausschlusszonen für sensible Gebiete und Naturschutzkriterien für die Vergabe aller Subventionen im UVP-Gesetz zu verankern?

15. Wird die Novelle des UVP-G eine umfassende Einbindung der Öffentlichkeit
(um die Qualität und Akzeptanz von Projekten zu erhöhen) mit einer Novelle
des UVP-Gesetzes zu garantieren?

16. Wird die Novelle des UVP-G eine Strategische Umweltprüfung (SUP) rechtlich verbindlich zu gestalten?

17. Welche durchschnittliche Dauer hatten Verfahren nach dem 1. Abschnitt des
UVP-Gesetzes in den Jahren 2018-2021? Wir bitten um tabellarische
Auflistung nach Bundesländern.

18. Welche durchschnittliche Dauer hatten Verfahren nach dem 2. Abschnitt des UVP-Gesetzes in den Jahren 2018-2021? Wir bitten um tabellarische Auflistung nach Bundesländern.

 

19. Welche durchschnittliche Dauer hatten Verfahren nach dem 3. Abschnitt des
UVP-Gesetzes in den Jahren 2018-2021? Wir bitten um tabellarische Auflistung nach Bundesländern.