11713/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
an den
Bundesminister für Inneres

betreffend rechtsextreme Aktivitäten in Bleiburg/Pliberk 2022

In den vergangenen Jahren fand in Bleiburg/Kärnten ein Treffen zum Gedenken an die faschistischen Ustasa-Einheiten statt. Das Treffen galt als eines der größten rechtsextremen Netzwerktreffen Europas. Es kam immer wieder zu Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz, wie frühere Anfragen ergaben[1]. Neben offen zur Schau gestellten NS-Symbolen und Hitlergrüßen fielen insbesondere auch faschistische Symbole ins Auge. Jahrelang haben Antifaschist*innen und Zivilgesellschaft darum kämpft, dass dieses Treffen nicht mehr stattfinden kann.

Eine eingesetzte Expert*innengruppe "Bleiburg" kam 2021 zum Schluss, dass das Treffen „in Hinkunft zu untersagen sei[2]" Im Bericht wird aber auch ausdrücklich betont, dass nichts gegen ein „Totengedenken oder eine katholische Messe[3]" spreche. In den Jahren 2020 und 2021 konnte ein großes Treffen pandemiebedingt nicht stattfinden. Berichten[4] zufolge blieb das Loibacher Feld im heurigen Jahr leer, was ein großer Erfolg antifaschistischer Bewegungen darstellt. Dennoch wurden vereinzelt Personen mit verbotenen Symbolen in Bleiburg gesichtet und es wurde auch ein Kranz mit einem verbotenen Symbol am Loibacher Feld abgelegt.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehende Anfrage:

1. Wie viele Zusammenkünfte/Versammlungen/Kundgebungen/Prozessionen et.al. fanden im Jahr 2022 rund um das Loibacher Feld bzw. im Kontext eines sog. „Ustasa-Gedenkens" in Bleiburg statt?

a.       Wie viele davon wurden zuvor angemeldet und von wem?

b.       Welche Angaben wurden diesbezüglich von den Veranstalter*innen gemacht? (Bitte um detaillierte Angaben)

c.        Wer bzw. welche Organisation war Veranstalterin der Messe in Bleiburg am 13.05.2022?

i.  Wie viele Personen nahmen daran teil?

ii. War der Verein Bleiburger Ehrenzug Mitveranstalter?

d.       Wie viele Beamt*innen waren wie viele Stunden im Einsatz?

e.       Wie lange war/en die Drohne/n insgesamt im Einsatz?

i.      Von wann bis wann wurden die Drohne/n eingesetzt?

ii.      Warum wurde/n (eine) Drohne/n eingesetzt?

iii.     Auf Basis welcher Rechtsgrundlande wurde/n diese Drohnen/n eingesetzt?

iv.      Welche Gefahreneinschätzung lag diesem Einsatz zugrunde?

2.       In 9589/AB vom 15.03.2022 zu 9810/J (XXVII. GP) berichten Sie von einer Kontaktaufnahme Ihrerseits mit dem Verein Bleiburger Ehrenzug am 9.Februar 2022 „in Entsprechung der Bestimmungen des Abzeichengesetzes iVm dem Verwaltungsstrafgesetz", das Wappen auf dem Stein zu entfernen. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Kontaktaufnahme konkret?

a.       Wurde das Wappen auf dem Gedenkstein entfernt?

i.       Wenn ja, von welcher Behörde/welcher Rechtspersönlichkeit/wem wurde das Wappen entfernt?

ii.      Wann wurde das Wappen entfernt?

iii.     Wie wurde das Wappen entfernt?

iv.      Wo ist das beschlagnahmte Wappen jetzt?

v.       Wurde das Wappen nach §6 Verfallsordnung (BGBl. Nr. 386/1927) dem BDA sowie anderen zeithistorischen Einrichtungen (DÖW, HdgÖ. ÖÄ) angeboten?

vi.      Gab es eine Bescheidbeschwerde?

vii.    Wem gehört der Stein jetzt?

viii.  Wem gehörte der Stein zum Zeitpunkt der Wappen-Entfernung?

b.       Wurde der Spruch auf dem Gedenkstein entfernt?

i.       Wenn ja, von welcher Behörde/welcher Rechtspersönlichkeit wurde der Spruch entfernt?

ii.      Wann wurde der Spruch entfernt?

c.       Wurde ein Bescheid ausgestellt?

i.       Wenn ja, welches Datum trägt dieser?

ii.      Wenn ja, an wen wurde dieser Bescheid ausgestellt?

3.       Standen Behörden Ihres Ressorts in Kontakt mit Vertretern der katholischen Kirche in Österreich in Bezug auf rechtsextreme Umtriebe in Bleiburg/Pliberk im Jahr 2022??

a.       Wenn ja, seit wann?

b.       Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.       Wenn nein, warum nicht?

4.       Standen Behörden Ihres Ressorts in Kontakt mit Vertretern der katholischen Kirche in Kroatien in Bezug auf rechtsextreme Umtriebe in Bleiburg/Pliberk im Jahr 2022??

a.       Wenn ja, seit wann?

b.       Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.       Wenn nein, warum nicht?

5.       Standen Behörden Ihres Ressorts in Kontakt mit Vertreter*innen oder Behörden der Republik Kroatien in Bezug auf rechtsextreme Umtriebe in Bleiburg/Pliberk im Jahr 2022?

a.       Wenn ja, seit wann?

b.       Wenn ja, auf wessen Initiative erfolgte die Kontaktaufnahme?

c.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Zu wie vielen Amtshandlungen seitens der österreichischen Behörden kam es in Zusammenhang mit rechtsextremen Umtrieben in Bleiburg/Pliberk im Jahr 2022??

a.       Zu vielen Beschlagnahmungen von Gegenständen und/oder Kleidungsstücken mit verbotenen Symbolen rund um die genannten Vorfälle 2022?

b.       Zu vielen Anzeigen kam es im heurigen Jahr? (Bitte um Auflistung nach Tathandlung, Geschlecht)

7.      Wem gehört das Grundstück „Loibacher Feld" derzeit?

a.       Wem gehörte das Grundstück am 13. Bzw. 14. 5. 2022?

b.       Falls das Grundstück noch unter gerichtlicher/kommissarischer Leitung stand, wer bzw. welche Organisationseinheit hat mit dem Notar wann Kontakt aufgenommen?

c.       Wer bzw. welche Organisationseinheit hat entschieden, dass das Grundstück für Besucher*innen aus dem Ausland geöffnet wird?

d.       Wie wurde entschieden wer Zutritt zum dem Feld hat?

8.      Im Innenausschuss vom 17.03.2022[5] wurde darauf verwiesen, dass ,,[a]uch aufgrund der Tatsache, dass dabei das faschistische Ustascha-Regime gewürdigt werde, es geboten [sei], die Veranstaltung nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes künftig zu untersagen." Auf Seite 65ff des Berichts der Expert*innengruppe "Bleiburg"[6] steht vermerkt „Ob hier vereinsrechtliche Befugnisse der Behörden zum Zug kommen, ob also allenfalls eine Auflösung in Betracht zu ziehen ist, wird anhand der Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 EMRK zu prüfen sein." Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung seitens Ihres Ressorts?

a.       Wann wurde mit der Prüfung des Vereins begonnen?

b.      Welche Einheit Ihres Ressorts wurde mit der Prüfung des Vereins beauftragt?



[1] beispielsweise 12852/AB vom 22.08.2017 zu 13643/J (XXV.GP)

[2] http://bmi.gv.at/Downloads/Expertenbericht_Bleiburg.pdf, S.103, (letzter Zugriff am 13.6.2022)

[3] ibd., S.103 (letzter Zugriff am 18.1.2022)

[4] AK Bleiburg/Pliberk (@noustasa_at) / Twitter (letzter Zugriff 24.5.2022)

[5] Parlamentskorrespondenz Nr. 289 vom 17.03.2022:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0289/index.shtml (zuletzt aufgerufen am

13.06.2022)

[6] https://bmi.gv.at/Downloads/Expertenbericht_Bleiburg.pdf (zuletzt aufgerufen am 13.06.2022)