11714/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie Integration und Medien im Bundeskanzleramt
betreffend Situation der Frauen- und Mädchenberatungsstellen
Die Aufgaben von Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind besonders vielfältig. Die Expert*innen-Teams in Beratungsstellen umfassen Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen, Jurist*innen, Sozialwissenschafter*innen und Mediziner*innen. Damit Frauen- und Mädchenberatungsstellen ihren Aufgaben der Beratung und der Begleitung in finanzieller und materieller Unterstützung, Existenzsicherung ,aber auch medizinischer und psychologischer Beratung, Beratung und Unterstützung bei Ehe- und Partnerschaftskonflikten, Trennung, Scheidung, Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen (physisch, psychisch, sexuell, uvm.), bei beruflichen Fragen (Berufsplanung, Arbeitssuche, Wiedereinstieg, uvm), psychischen und sozialen Problemen (z.B. Einsamkeit), Fragen und Problemen rund um das Thema Sexualität sowie Schwangerschaftskonflikte, Fragen und Themen zu Aufenthalt, Arbeitsbewilligung etc., Beratung bei Erziehungsproblemen, das Finden und Umsetzen eines eigenen Lebensentwurfes (Erarbeiten von Perspektiven, Empowerment, Ressourcenarbeit, ...), nachkommen können, braucht es ausreichende Finanzierung und Vernetzung und Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträger*innen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1) Welche konkreten Maßnahmen werden von Ihrem Ressort gesetzt, um Frauen- und Mädchenberatungsstellen finanziell abzusichern? (Bitte um konkrete Auflistung der Maßnahmen mit Zieldatum, Kosten)
a) Welche konkreten Vorhaben gibt es, um die Planungssicherheit zu garantieren?
b) Für wie welche Beratungsstellen wurden in den Jahren 2020 und 2021 wie viele Vollzeitäquivalente für Beratung und Verwaltung bewilligt (bitte nach Einrichtung und Bundesland aufschlüsseln)?
(1) Welcher Anteil der für Personalaufwendungen zur Verfügung stehenden Geldmittel ist für allgemeine Aufgaben, und welcher Anteil für Beratungstätigkeiten vorgesehen?
2) Welche Kenntnisse haben Sie über die Auslastung und die Situation der Frauenberatungsstellen?
a) Wie wird die Auslastung der Beratungsstellen evaluiert?
b) Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressort bei Auslastung gesetzt?
3) Welche Frauen- und Mädchenberatungsstellen bekamen in den Jahren 2020 und 2021 Förderungen in welcher Höhe? (Bitte um genaue Auflistung)
a) Wann wurden die jeweilige(n) Förderung(en) zugesagt?
b) Wann wurden die jeweilige(n) Förderungen(en) ausbezahlt?
c) Gab es zwischen Ihnen und den betreffenden Einrichtungen in den Jahren 2021 und 2022 einen persönlichen Austausch? (Bitte um genaue Angaben)
(1) Wenn ja, wie oft?
(2) Wenn ja, aus welchem Grund gab es diesen persönlichen Austausch?
(3) Wenn nein, warum nicht?
(4) Gab es zwischen Ihnen und dem Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen einen Austausch?
(a) Wenn ja, wann und wie oft?
(b) Wenn nein, warum nicht?
4) Welche Frauen- und Mädchenberatungsstellen bekamen ersten Halbjahr 2022 Förderungen in welcher Höhe? (Bitte um genaue Auflistung)
a) Wann wurden die jeweilige(n) Förderung(en) zugesagt?
b) Wann wurden die jeweilige(n) Förderungen(en) ausbezahlt?
c) Welche weiteren Förderungen sind für das Jahr 2022 geplant?
d) Gab es zwischen Ihnen und den betreffenden Einrichtungen im ersten Halbjahr 2022 einen persönlichen Austausch? (Bitte um genaue Angaben)
(1) Wenn ja, wie oft?
(2) Wenn ja, aus welchem Grund gab es diesen persönlichen Austausch?
(3) Wenn nein, warum nicht?
(4) Mit welchen Einrichtungen o.Ä. ist ein Austausch für das 2. Halbjahr 2022 geplant?
5) Wie wird der Bedarf an Beratung ermittelt, und ist dieser aus Ihrer Sicht in allen Bundesländern hinreichend gesichert?
a) Wie viele regionale Beratungsstellen sind bis 2024 geplant?
(1) Nach welchen Kriterien soll das Beratungsangebot ausgebaut werden?
b) Bleiben die bisherigen Beratungsstellen erhalten?
c) Sind mobile Beratungsstellen in Planung?
(1) Wenn ja, ab wann sollen diese eingesetzt werden?
(2) Wenn ja, wo sollen diese zum Einsatz kommen?
(3) Wenn ja, wie oft pro Woche, Monat oder Jahr sollen diese zum Einsatz kommen?
(4) Wenn ja, wie viele dieser mobilen Beratungsstellen sollen zum Einsatz kommen?
(5) Wenn nein, warum nicht?
6) Wie wird die Onlineberatung organisiert? (Bitte um konkrete Angaben)
a) Wie viele Personalstellen sind für die Onlineberatung vorgesehen?
7) Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten seit 1.1.2020 in den Beratungsstellen verändert?
a) Wie ist der Personalschlüssel aktuell in den Einrichtungen?
b) Wie hoch waren die Ausfälle seit 1.1.2020?
c) In welcher Tarifgruppe sind Beschäftigte in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gruppiert? (bitte um konkrete Angaben)
8) Welche externen Expert*innen werden von Ihrem Ressort hinsichtlich der Organisation von Beratungsstellen herangezogen?
a) Wie werden diese ausgewählt?
9) Wo sehen Sie die Kernkompetenzen der Frauen- und Mädchenberatungsstellen?
10) Welche Schritte will Ihr Ressort künftig setzen, um Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Schutz und Hilfe zu bieten, unabhängig von ihrer finanziellen Situation?
11) Gibt es finanzielle Unterstützung für Frauen- und Mädchenberatungsstellen seitens Ihres Ressorts?
a) Wenn ja, welche? (bitte detaillierte Angaben nach Beratungsstelle und Bundesland)
b) Wenn nein, warum nicht?