11746/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Umsetzung des Maßnahmenpaketes gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention im Bereich der Männerarbeit

 

Die Krise männlicher Gewalt gegen Frauen ist kein neues Phänomen. Doch gerade die letzten beiden Jahre zeigten auf tragische Weise, wie akut dieses Thema auch in Österreich noch immer ist. Allein 18 Frauen wurden im Jahr 2022, Stand 7. Juli 2022, ermordet. Klar ist: Jeder Femizid ist einer zu viel und es ist die Aufgabe der Politik, den steigenden Femiziden mit vollster Kraft entgegenzuwirken.

 

Bereits am 11. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung auf Antrag der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, des Bundesministers für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention“. Unter anderem wurde darin folgendes Ziel im präventiven Bereich verankert:

 

„Gewaltprävention & Kampagne gegen Männergewalt: Prävention zur Vermeidung von Männergewalt gegen Frauen und Kinder ist wichtig und daher wird zielgerichtet in die männerspezifische Gewaltprävention investiert. Die bestehenden Präventionsprogramme und Beratungskapazitäten für Männer werden gestärkt. Darüber hinaus wird die geschlechtersensible Buben- und Burschenarbeit intensiviert. Buben soll dabei möglichst frühzeitig und nachhaltig, beispielsweise in Workshops, vermittelt werden, mit Gefühlen und Aggressionen gewaltfrei umgehen zu können. Die professionelle Krisen-, Deeskalations- und Konfliktberatung der Männerberatungsstellen sowie das hierfür eingerichtete und österreichweit auszubauende „Männerinfo-Telefon“ sollen mit Hilfe einer breiten öffentlichkeitswirksamen Kampagne flächendeckend bekannt gemacht werden. Dafür werden bis zu € 4 Mio vorgesehen.“[1]

 

Mehr als ein Jahr nach Beschluss des Ministerratsvortrages zeigt sich leider, dass noch viel zu tun ist, um Gewaltschutz und präventive Männerarbeit zu fördern. Es stellt sich daher die Frage nach der Umsetzung und Wirksamkeit des gegenständlichen Ministerratsvortrags.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wie beurteilen Sie aus Sicht Ihres Ressorts die Umsetzung und Wirksamkeit des Ministerratsvortrags „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention“ vom 11. Mai 2021?

2.    Welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts seit der Verabschiedung dieses Vortrags gesetzt?

3.    Wurden seitens Ihres Ressorts Adaptierungen/Anpassung in den, im Ministerratsvortrag festgesetzten, Zielsetzung und Maßnahmen getroffen?

a.    Wenn ja, welche konkret?

4.    Auf welche Weise werden die Maßnahmen des Ministerratsvortrags „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention“ dauerhaft fortgesetzt?

a.    Ist eine Folgefinanzierung zur Aufrechterhaltung der beschlossenen Maßnahmen geplant?

b.    Wenn dies nicht geplant ist, werden die beschlossenen Maßnahmen damit ohne Folgeprojekte auslaufen?

5.    Wie weit ist die Maßnahme „Wiedereinführung der proaktiven Datenübermittlung bei Stalkingfällen“ fortgeschritten?

a.    Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts in diesem Bereich bereits gesetzt?

b.    Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind seitens Ihres Ressorts noch zur Umsetzung geplant?

c.    Sind aus Sicht Ihres Ressorts weitere gesetzliche Anpassungen zur Umsetzung dieser Maßnahme erforderlich und wann sollen diese erfolgen?

6.    Wie weit ist die Maßnahme „Stärkere Berücksichtigung des Themas ‚Gewalt gegen Frauen‘ bei der Ausbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten“ fortgeschritten?

a.    Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts in diesem Bereich bereits gesetzt?

b.    Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind seitens Ihres Ressorts noch zur Umsetzung geplant?

7.    Wurde die Ausbildungsverordnung für Richter*innen und Staatsanwält*innen bereits dahingehend geändert, dass „verstärkt Inhalte zur Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt veranker(t)“ wurden?

a.    Wenn ja, sehen Sie dahingehend weiteren Adaptierungsbedarf und wenn ja, welchen konkret?

b.    Wenn nein, wann wird dieser Schritt umgesetzt werden?

8.    Wie weit ist die Umsetzung der opferschutzorientierten Täterarbeit vorangeschritten?

a.    Wie viele Personen haben diese seit ihrer Einführung absolviert? Bitte um detaillierte Auflistung nach Bundesland.

b.    Wie viele Gewaltpräventionsberatungen wurden bisher von Richter*innen ausgesprochen? Bitte um detaillierte Auflistung nach Bundesland.

c.    Wie ist die Evaluierung dieser Maßnahme gestaltet und welche Ergebnisse liegen Ihnen dazu bisher vor?

d.    Sind weitere Schritte zum Ausbau dieser Maßnahme geplant?

9.    Wie weit ist der Ausbau der „Beratungs- und Informationsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen mit Migrationshintergrund“ mit Budgetmitteln von 3 Mio. Euro fortgeschritten?

a.    Welche konkreten Maßnahmen wurden dazu bereits gesetzt?

b.    Welche konkreten weiteren Maßnahmen sind dazu geplant?

c.    Welche konkrete Zielgruppe wurde für diese Maßnahme definiert und wie soll diese erreicht werden?

d.    Wie erfolgt die Evaluierung der Wirkung dieser Maßnahme?

10. Welche konkreten Evaluierungsschritte wurden seitens Ihres Ressorts zur langfristigen Messbarkeit der gesetzten Maßnahmen definiert und welche Ergebnisse liegen Ihnen dazu bisher vor?

11. Sind seitens Ihres Ressorts weitere konkrete Schritte, insbesondere der Einsatz weiterer Budgetmittel, geplant, um die Stärkung von Gewaltprävention voranzutreiben? Bitte um detaillierte Antwort.

12. Ist Ihr Ressort in Verhandlungen, um beim nächsten Bundesbudget zusätzlichen Budgetmittel für die Stärkung von Gewaltprävention in Ihrem Wirkungsbereich zu erhalten?

a.    Wenn ja, wie viele zusätzliche Mittel benötigen Sie?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?



[1] s. dazu Beschlussprotokoll des 59. Ministerrates vom 12. Mai 2021, TOP 16 (BMFFJI-Geschäftszahl 2021-0.042.298), Seite 5.