11754/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Kenntnis über die Beteiligung des Generalsekretärs

 

Bundesministerin Tanner verweist in mehreren Anfragebeantwortungen zur Geschäftsbeziehung zwischen dem beurlaubten Generalsekretär des BMLV, Dieter Kandlhofer, und dem Investor Franz Peter Orasch, und den möglichen Unvereinbarkeiten in der Causa Klagenfurter Kasernenprojekt darauf, dass die Fragen nicht Teil der Vollziehung seien und damit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. 

Ob es nicht im Sinne der ordnungsgemäßen Vollziehung eines Ministeriums ist, mögliche Unvereinbarkeiten in der Arbeit eines Generalsekretärs zu untersuchen, ist fraglich. Jedenfalls erscheint es Teil des Interpellationsrechts zu sein zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt das BMLV von der Beteiligung des Generalsekretärs an einem Unternehmen erfahren hat, mit dem das BMLV in Geschäftsbeziehungen einzutreten gedenkt, weil diese Tatsache bei der Vollziehung des Rechtsgeschäfts (Kaufvertragsabschlusses, Bauvertrags etc.) von der Ministerin prüfend zu berücksichtigen ist. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann genau hat das BMLV von der Beteiligung Dieter Kandlhofers an der Firma Hydrotaurus C-Tech erfahren? 
    1. Welche Konsequenzen wurden daraus (im Herangehen an das Klagenfurter Projekt) gezogen?
  1. Wann genau hat das BMLV von den wirtschaftlichen Verflechtungen mit Franz Peter Orasch erfahren?
    1. Welche Konsequenzen wurden daraus (im Herangehen an das Klagenfurter Projekt) gezogen?