11754/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.07.2022
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Anfrage
die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Kenntnis über die Beteiligung des Generalsekretärs
Bundesministerin Tanner verweist in mehreren Anfragebeantwortungen zur Geschäftsbeziehung zwischen dem beurlaubten Generalsekretär des BMLV, Dieter Kandlhofer, und dem Investor Franz Peter Orasch, und den möglichen Unvereinbarkeiten in der Causa Klagenfurter Kasernenprojekt darauf, dass die Fragen nicht Teil der Vollziehung seien und damit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen.
Ob es nicht im Sinne der ordnungsgemäßen Vollziehung eines Ministeriums ist, mögliche Unvereinbarkeiten in der Arbeit eines Generalsekretärs zu untersuchen, ist fraglich. Jedenfalls erscheint es Teil des Interpellationsrechts zu sein zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt das BMLV von der Beteiligung des Generalsekretärs an einem Unternehmen erfahren hat, mit dem das BMLV in Geschäftsbeziehungen einzutreten gedenkt, weil diese Tatsache bei der Vollziehung des Rechtsgeschäfts (Kaufvertragsabschlusses, Bauvertrags etc.) von der Ministerin prüfend zu berücksichtigen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende