11762/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Tanzler,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Wiedereröffnung des Wachzimmers am Bahnhof Wiener Neustadt"

Mit rund 32.000 Pendler*innen täglich ist der Bahnhof in Wiener Neustadt der größte Bahnknotenpunkt Niederösterreichs und einer der größten Österreichs. Im Jahr 2001 wurde unter Innenminister Ernst Strasser das Wachzimmer am Bahnhof im Rahmen von Sparmaßnahmen bei der Exekutive, geschlossen. Ebenso ist das Wachzimmer am Hauptplatz Wiener Neustadt geschlossen worden. Das alles hat auch Auswirkungen auf die Umgebung.

Seitdem wird von verschiedenen Stellen durchgehend die Wiedereröffnung gefordert, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, bei welchen ein Eingreifen der Exekutive dringend von Nöten wäre. Schon 2010 wurden erstmals Unterschriften für eine Wiedereröffnung des Wachzimmers gesammelt. Mittlerweile stünden sogar geeignete Räumlichkeiten in der Wiener Neustädter Bahnhofcity zur Verfügung.

Rund um den Bahnhof ist zwar schon vor einiger Zeit (2017) eine Sicherheitszone eingerichtet worden, diese scheint aber gegen Gewalt und andere strafrechtlich relevante Vorfälle wirkungslos zu sein. Vor allem die klassischen Alltagsdelikte kommen am Bahnhof Wiener Neustadt häufig vor und auch Drogenkriminalität tritt verstärkt auf.

Mittlerweile fühlt sich die Bevölkerung, aber auch die zahlreichen Pendler*innen auf diesem Bahnhof nicht mehr sicher. Als Innenminister sind Sie gefordert, die Sicherheit und Ordnung in diesem Land herzustellen bzw. zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)       In der AB 9724 vom 22.04.2022 erklären Sie, dass seit dem Jahr 2017 bereits zahlreiche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung und von Reisenden im Bereich des Bahnhofs durchgeführt wurden.

a)    Welche sind das konkret?

b)    Sind die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit evaluiert worden?

2)       Weiters wird ausgeführt, dass sämtliche Arbeitsplätze innerhalb des Stadtpolizeikommandos transferiert wurden, was eine bessere und zielführende Verteilung zur Folge hatte. Bitte um Auflistung der neuen Einsatzgebiete der betroffenen Personen.

3)       Hat sich die Erlassung der Schutzzone gern §36a SPG für die Bereiche Stadtpark, Bahnhof und Esperantopark ausgewirkt?

a)    Wenn ja, wie genau?

4)       Werden aufgrund der hohen Anzahl an Wegweisungen und Betretungsverboten in diesem Bereich weitere Maßnahmen überlegt?

a)    Wenn ja, welche?

b)   Wenn nein, warum nicht?

5)       Bitte um Auflistung der bereits stattgefundenen Sicherheitsforen im Rahmen der Initiative „Gemeinsam sicher in Österreich", in welchen die Problematik des Wr. Neustädter Bahnhofs bereits bearbeitet wurde.

6)       Werden laufend Lagebeurteilungen/ Evaluationen der polizeilichen Situation in Wiener Neustadt durchgeführt?

a)     Wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand und auf welche Art und Weise?

b)    Wenn ja, wann fand die letzte solche Evaluation statt (Bitte um Offenlegung)?

c)    Wenn nein, warum nicht?

7)       In der AB 9724 vom 22.04.2022 führen Sie aus, dass „...neben der sicherheits-, verkehrs- und kriminalpolizeilichen Arbeitsbelastung werden organisatorische und strukturelle Umstände, die Topografie, unterschiedliche Aufgabenstellungen und Schwerpunkte, die baulichen bzw. räumlichen Gegebenheiten sowie sonstige individuelle Besonderheiten berücksichtigt. Diese Prüfung hat in Innsbruck, Graz und Salzburg ergeben, eine Polizeiinspektion im Bereich des Bahnhofs zu errichten. In Wr. Neustadt hat diese Prüfung zu einem anderen Ergebnis geführt."

a) Bitte um Offenlegung des diesbezüglichen Prüfberichts.

8)       Aufgrund der momentanen gesellschaftspolitischen Entwicklungen ist der Bahnverkehr allerorts im Wachsen begriffen. Die Anzahl der Personen, welche den Bahnknotenpunkt Wr. Neustadt passieren, wird daher in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Allein deshalb wäre eine Wiedereröffnung des Wachzimmers am Bahnhof dringend notwendig.

a)     Haben Sie vor, eine solche in den nächsten zwei Jahren vorzunehmen?

b)    Wenn nein, mit welcher Begründung wird die Wiedererrichtung eines Wachzimmers am Bahnhof Wiener Neustadt auch weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen?