1178/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Kinderbetreuungsgeld in grenzüberschreitenden Fällen

 

Die Volksanwaltschaft hat festgestellt, dass österreichische Familien - wenn ein Elternteil in einem anderen EU-Staat wohnhaft ist - oft Schwierigkeiten haben, Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Und das, obwohl die Rechtslage in so einem Fall klar ist: Die Anspruchsberechtigung auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich ist in § 2 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) geregelt. Anspruch haben demnach Personen, die u.a. Anspruch auf Familienbeihilfe haben, die gemeinsam mit ihrem Kind in einem Haushalt wohnen und den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet       Österreich haben. § 2 Abs 2 legt zudem fest, dass "ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile ausgeschlossen" ist. 

Trotzdem müssen Familien "in grenzüberschreitenden Fällen oft jahrelang auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes warten", so die Volksanwaltschaft. Derzeit seien über 30 derartige Fälle bei der Volksanwaltschaft anhängig (vgl. https://orf.at//stories/3156166/ (1.3.2020)). 

"Außerdem habe das Familienministerium die Krankenkassen, die in seinem Auftrag das Kindergeld administrieren, ausdrücklich angewiesen, keinerlei Kontakt mit den ausländischen Behörden aufzunehmen, kritisiert Achitz. Die Volksanwaltschaft verlangt vom Familienministerium, diese „Missstände“ umgehend zu beseitigen. „Die Verwaltung muss bürgerfreundlich und serviceorientiert handeln, statt Familien in existenzielle Krisen zu stürzen“, fordert Achitz.", laut Bericht von orf.at. 

Fraglich ist nun, ob es tatsächlich eine derartige Anweisung gibt, bzw. aus welchem Grund solche Fälle verzögert behandelt werden. Nach der anti-europäischen und  diskriminierenden Indexierung der Familienbeihilfe scheint dieses Vorgehen wieder in eine ähnliche Richtung zu gehen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Anträge auf Kinderbetreuungsgeld wurden jeweils im Jahr 2018, 2019 und 2020 gestellt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahr, Bundesland und Geschlecht der Antragsteller_in?) 

a.    Wie viele davon wurden bereits erledigt? 

b.    Wie viele davon sind noch gänzlich unbearbeitet?

c.    Wie viele sind aktuell in Bearbeitung (d.h. es fließt noch kein Geld an Familien, weil Anträge zB unvollständig sind)?

d.    Wie viel Prozent der in Bearbeitung befindlichen Kinderbetreuungsgeld-Anträge haben jeweils einen Auslandsbezug (ein Elternteil lebt oder arbeitet im Ausland)? 

2.    Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Kinderbetreuungsgeld in Tagen? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren ab 2018, Bundesland und Geschlecht der Antragsteller_in?) 

3.    Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Kinderbetreuungsgeld durchschnittlich in Tagen, wenn einer der Elternteile in einem Staat, der kein EU-Mitgliedstaat ist, wohnt oder arbeitet? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren     ab 2018, Bundesland und Geschlecht der Antragsteller_in?) 

a.    Wie viele solche Anträge wurden jeweils im Jahr 2018, 2019 und 2020 gestellt? 

                                  i.    Wie viele davon wurden bereits erledigt? 

                                ii.    Wie viele davon sind noch gänzlich unbearbeitet?

                               iii.    Wie viele sind aktuell in Bearbeitung (d.h. es fließt noch kein Geld an Familien, weil Anträge zB unvollständig sind)?

4.    Wie lange dauert die Bearbeitung von Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld durchschnittlich in Tagen, wenn einer der Elternteile in einem anderen EU-Staat wohnt oder arbeitet? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren ab 2018, Bundesland und Geschlecht der Antragsteller_in?)

a.    Wie viele solche Anträge wurden jeweils im Jahr 2018, 2019 und 2020 gestellt?

                                  i.    Wie viele davon wurden bereits erledigt? 

                                ii.    Wie viele davon sind noch gänzlich unbearbeitet?

                               iii.    Wie viele sind aktuell in Bearbeitung (d.h. es fließt noch kein Geld an Familien, weil Anträge zB unvollständig sind)?

5.    Gibt es Anträge, deren Bearbeitung schon länger als 365 Tage dauert?

a.    Wenn ja, wie viele und wann ist mit einer Erledigung zu rechnen? (Bitte um Auflistung nach Jahr der Antragstellung, bisheriger Bearbeitungsdauer in Tagen, Bundesland und Geschlecht der Antragsteller_in)

                                  i.    Wie viele davon haben einen Auslandsbezug (ein Elternteil wohnt oder arbeitet nicht in Österreich)? (Bitte getrennt nach EU- oder nicht EU-Staat) 

6.    Welche Dokumente müssen Antragsteller_innen mit Auslandsbezug (ein Elternteil lebt oder arbeitet im Ausland) vorlegen, um nachzuweisen, dass es in dem jeweils betroffenen Land keine dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld entsprechende Leistung gibt?

a.    Welche Dokumente akzeptieren die österreichischen Behörden als Nachweis, dass es in dem jeweils betroffenen ausländischen Staat keine dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld entsprechende Leistung gibt?

                                  i.    Gibt es dafür Vorgaben aus dem Ministerium und wenn ja, welche?

b.    Genügt etwa eine Bestätigung der Behörden des ausländischen Staates, dass es dort keine dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld entsprechende Leistung gibt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Führen die österreichischen Behörden auch eigene Prüfungen bzw. Recherchen über die Existenz von dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld entsprechenden Leistungen in dem betroffenen ausländischen Staat und den Rechtsgrundlagen dazu durch?

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Gibt es eine Anweisung, wonach Krankenkassen keinen Kontakt mit ausländischen Behörden aufnehmen dürfen, wie Volksanwalt Achitz lt. orf.at berichtet?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage? 

                                  i.    Von wem wurde sie erteilt?

b.    Wenn nein, woher stammen diese Informationen? 

8.    Wie ist die von der Volksanwaltschaft kritisierte Praxis mit EU-Recht bzw. nationalem Recht vereinbar? 

9.    Wurden bereits Schritte ergriffen, um die von der Volksanwaltschaft vorgebrachten Kritikpunkte zu verbessern?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, gibt es Bestrebungen, die Bearbeitungsdauer von grenzübergreifenden Anträgen zu verkürzen und wenn ja, welche?

10. Ist geplant, in Zukunft das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Differenzzahlung zur ausländischen Leistung vorläufig auszahlen, wenn die Zuständigkeitsprüfung in Bezug auf einen anderen EU-Staat bereits mehrere Monate andauert?

a.    Wenn ja, wann soll diese Maßnahme eingeführt werden?

b.    Wenn ja, ab wie vielen Tagen Zuständigkeitsprüfung soll das Kinderbetreuungsgeld bzw. der Unterschiedsbetrag zur ausländischen Leistung vorläufig ausgezahlt werden?

c.    Wenn nein, warum nicht?