11795/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auszahlungen an Gemeinden im Rahmen der kommunalen Impfkampagne 

 

Im Rahmen des  Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 wurde beschlossen, dass der Bund den Gemeinden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds einen Zuschuss für Aufwendungen im Zusammenhang mit gemeindeeigenen Aktionen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19, also für kommunale Impfkampagnen, in Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro gewährt.

 

Der Zuschuss ist von der Gemeinde für gemeindeeigene Aktionen ab dem 1. Februar 2022 zu verwenden, und zwar insbesondere für folgende Maßnahmen:

1. Kreation, Produktion sowie Verteilung von Printmaßnahmen, insbesondere von Inseraten, Plakaten, Flyern oder Broschüren, oder

2. Kreation, Produktion sowie Bewerbung von Onlinemaßnahmen, insbesondere von Social-Media Content oder Webseiten, oder

3. Planung und Durchführung von persönlichen Informationsmaßnahmen, insbesondere von Veranstaltungen oder Informationsständen.

 

Die Mittel sind vom Bund bis 1. April 2022 an die Länder zu überweisen und von diesen bis spätestens 5. April 2022 an die einzelnen Gemeinden weiterzuleiten. Die Gemeinden haben dem Bund bis 31. Dezember 2022 die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses nachzuweisen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

 

Anfrage

 

1)    Wie gliedert sich die Aufteilung der Gelder auf die Gemeinden konkret?

2)    Gibt es derzeit irgendwelche Fälle, in denen bereits bekannt wurde, dass in Bezug auf die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses Missbrauch begangen wurde?
a.) Wenn ja, bitte um konkrete Darlegung der Fälle.
b.) Müssen die Gemeinden in einem solchen Fall nur die Gelder zurückzahlen oder drohen auch andere Konsequenzen?
c.) Falls auch andere Konsequenzen drohen, welche?

3)    Wer ist konkret dafür zuständig zu prüfen, ob die Gemeinden den Zweckzuschuss widmungsgemäß verwendet haben?
a.) Erfolgt hier auch eine lückenlose Prüfung ob Zweck und Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen?