11798/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

an den mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betrauten Bundesminister

 

betreffend mangelhafte Wahrung von Eigentümerinteressen durch die SPÖ-nahe Wohnungsgenossenschaft EBG

 

Im Artikel „Streit um befristete Miete für Genossenschaftswohnung“ vom 05.07.2022 berichtete „Der Kurier“ brisante Details zur SPÖ-nahen Wohnungsgenossenschaft EBG. Diese bekennt sich dazu, eine Wohnung in Wiener Best-Lage in der Liebhartstalstraße, 1160 am Wilhelminenberg befristet zu vermieten. Wiewohl das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) grundsätzlich unbefristete Bestandsverhältnisse vorschreibt. Hierbei handelt es sich leider nicht um den einzigen Fall, in dem die EBG die Interessen ihrer Bestandnehmer nicht wahrt. Aus dem öffentlich zugänglichen Judikat OGH, 10 Ob 56/19m vom 15.10.2019 gehen weitere Details hervor, die wiederum dasselbe Objekt wie der Fall der irregulären Befristung betreffen. Demnach ist das Objekt durch substanzielle Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall geprägt, die Wärmedämmungseigenschaften sind mangelhaft. Sachverständige attestierten Ausführungsmängel. Die Eigentümer klagten einen Schaden von Hunderttausenden Euro ein. Die EBG weigert sich bis heute für die jedenfalls mitverschuldeten Schäden einzustehen. Teilweise kam es gar zu Verjährung von Ansprüchen. Die Prozesse laufen weiter.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betrauten Bundesminister folgende

 

Anfrage

 

Ist die gegenständliche Prozesspolitik der EBG im Sinn der anfallenden Prozesskosten mit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip gem. § 23 Abs. 1 WGG vereinbar?