11800/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.07.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betrauten Bundesminister
betreffend nachträgliche Kürzung der zugesagten Investitionsförderung durch das AWS
Aufgrund der Corona-Krise und der zurückhaltenden Investitionsbereitschaft der heimischen Unternehmen wurde ein Anreizsystem geschaffen, um die Investitionsneigung österreichischer Unternehmen wieder zu stärken. Mit der neu eingeführten Investitionsprämie sollten durch die Vergabe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen attraktive Fördermöglichkeiten für Neuinvestitionen geschaffen werden. Die COVID-19 Investitionsprämie wurde mit Zuschüssen bis zu 7% bzw. 14% der Anschaffungskosten gedeckelt (bis max. € 50 Mio pro Unternehmen). Die Investitionsprämie beträgt generell 7% bei Neuinvestitionen und erhöht sich auf 14%, wenn diese in die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life-Science fallen. Die Anhänge 1-3 der „Förderrichtlinie COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ enthält eine Aufstellung über die unterschiedlichen förderbaren 14%-igen Investitionen.[1]
Unternehmen, die mit Hilfe ihrer Steuerberater nach bestem Wissen und Gewissen ihre Förderanträge inkl. aller Unterlagen eingereicht haben, wurden in Folge vom AWS über den Entscheid hinsichtlich ihres Investitionsprojektes informiert. In vielen Fällen wurde eine 14%-ige Förderung genehmigt und im Mailschreiben auch darauf hingewiesen: „Der Förderungsvertrag ist bereits rechtskräftig geschlossen und nur Grundlage für die Abrechnung.“ Daraufhin wurden Investitionen getätigt in der festen Annahme, zumindest 14% der Kosten aufgrund der Förderzusage und des bereits rechtskräftigen Fördervertrags einsparen zu können. Wie mittlerweile bekannt wurde, haben manche Unternehmen Monate später ein Informationsschreiben zur Abrechnung erhalten, in dem sie darauf hingewiesen wurden, dass ihre Förderung auf 7% gekürzt wurde, „da die Förderungsvoraussetzungen gem. Anhang 1-3 der Richtlinie nicht nachgewiesen werden konnten.“ Das heißt, ein Förderantrag wurde korrekt eingereicht, vom AWS geprüft und mit einem Förderprozentsatz von 14% eingestuft, woraufhin seitens des Unternehmens eine Investition getätigt wurde, die infolge bei der Endabrechnung aber nur mehr mit einer 7%-igen Förderbarkeit bewertet wurde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende Anfrage an den mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betrauten Bundesminister
Anfrage
1. Welche (Branchen) und wie viele Unternehmen sind von der schwierigen Situation betroffen, zuerst eine 14%-ige Zusage seitens des AWS im Sinne der COVID-19 Investitionsprämie erhalten zu haben und schließlich auf 7% gekürzt worden zu sein?
2. Wie kann es sein, dass es nach Prüfung aller Unterlagen zu einer Zusage kommt, die bei der Endabrechnung wieder revidiert wird?
3. Wie ist der Verfahrensablauf bei Förderansuchen um die COVID-19 Investitionsprämie?
4. Mit welcher Begründung können nachträglich Förderzusagen gekürzt werden, obwohl die Umsetzung/Investition entsprechend der eingereichten und genehmigten Förderunterlagen erfolgt ist?
5. Werden vor Genehmigung des Förderbetrages- bzw. prozentsatzes sämtliche Unterlagen geprüft?
5a. Wenn ja, wie kann es dazu kommen, dass es Monate später zu einer Kürzung
des verbindlich zugesagten Förderprozentsatzes kommt?
5b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie kann ein „rechtskräftiger Fördervertrag“ im Nachhinein einseitig durch das AWS geändert werden?
7. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage können Förderzusagen geändert werden, obwohl die Umsetzung/Investition entsprechend der eingereichten Förderunterlagen erfolgt ist?
8. Wie hoch ist die Differenz all jener Förderbeiträge, die nachträglich von 14% auf 7% gekürzt wurden (bitte um Aufstellung nach Jahren)?
9. Welche Möglichkeiten haben betroffene Unternehmen, um eine erneute Überprüfung des Förderansuchens zu erzielen?
10. Können betroffene Unternehmen nach einem erhobenen Einspruch und unverändertem Ergebnis eine nochmalige Prüfung ihrer Abrechnung fordern?
10a. Wenn ja, wie?
11b. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche alternativen Möglichkeiten stehen betroffenen Unternehmen zur Verfügung, um eine Prüfung ihrer Abrechnung zu fordern?
[1] Vgl. BMDW (2020): Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“, unter: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf, Download vom 29.6.2022.