11802/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend offene Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

 

Dem letzten veröffentlichten Tätigkeitsbericht des BVwG aus dem Geschäftsjahr 2020 lässt sich entnehmen, dass das BVwG am Ende dieses Jahres alleine im Bereich des Fremdenrechts einen offenen Verfahrenstand von 27.200 Fällen aufwies.

 

Aufgrund der derzeit massiv steigenden Asylantragszahlen unter der schwarz-grünen Regierung ist es höchste Zeit die Gerichtsbarkeit auf eine neuerliche Migrationskrise vorzubereiten und endlich effektive und rasche Asylentscheidungen zu ermöglichen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele fremdenrechtliche Verfahren waren mit Stichtag 01.07.2022 vor dem BVwG offen?

2.    Wie viele gesamt?

3.    Wie viele fremdenrechtliche Verfahren waren mit Stichtag 01.01.2022 vor dem BVwG offen?

4.    Wie viele gesamt

5.    Wie viele fremdenrechtliche Verfahren waren mit Stichtag 01.07.2021 vor dem BVwG offen?

6.    Wie viele gesamt

7.    Wie viele fremdenrechtliche Verfahren waren mit Stichtag 01.01.2021 vor dem BVwG offen?

8.    Wie viele gesamt

9.    Wie viele Richter waren mit Stichtag 01.07.2021 im BVwG beschäftigt?

10. Wie viele davon gem. Einteilung mit fremdenrechtlichen Fällen befasst?

11. Wie viele Richter waren mit Stichtag 01.07.2022 im BVwG beschäftigt?

12. Wie viele davon gem. Einteilung mit fremdenrechtlichen Fällen befasst?

13. Wie viele Verfahren wurden im 1. Halbjahr 2022 durch das BVwG rechtskräftig entschieden. Bitte um Aufschlüsselung nach Entscheidung.

14. Wie lange dauert ein fremdenrechtliches Verfahren vor dem BVwG im Durchschnitt im Jahr 2021?

15. Gegen wie viele fremdenrechtliche Entscheidungen wurde Revision erhoben?