11804/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rückstellung von Asylwerbern an der deutsch-österreichischen Grenze

 

Das deutsche Asylgesetz regelt in §18 die Aufgaben der Grenzbehörden. Diese Norm bestimmt, dass Ausländern die Einreise unter anderem zu verweigern ist, wenn diese aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten ist.

Dazu sind Ausländern, beim Vorliegen dieser Voraussetzung, von den Grenzbehörden beim unmittelbaren Versuch der unerlaubten Einreise in das betreffende Nachbarland zurückzuschieben bzw. zurückzuweisen und ihnen die Einreise zu verweigern.

Die Republik Österreich sieht sich neben den ohnehin sehr hohen bürokratischen und finanziellen Aufwendungen wegen gegenwärtiger Asylverfahren mit einem potenziellen zusätzlichen Anstieg, aufgrund von Rückstellungen aus der BRD mit noch unbekanntem Ausmaß, konfrontiert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

1)    Gibt es statistische Aufzeichnungen über Einreise-Rückstellungen durch die deutschen Behörden nach Österreich?

2)    Wenn ja, wie vielen Personen wurden seit Beginn des Jahres 2022 bis zum 30.06.2022 die Einreise in die BRD an der deutsch-österreichischen Grenze verweigert?

3)    Wie vielen Personen wurden seitens der Deutschen Behörden im Jahr 2021 die Einreise verweigert und sie nach Österreich zurückgewiesen?

4)    Wie viele dieser Personen haben in Österreich einen legalen, wie viele einen illegalen Aufenthaltsstatus?

5)    Wie viele Personen, denen die Einreise in die BRD verweigert wurde, haben in Österreich einen Erstantrag auf Asyl gestellt?

6)    Wie viele Personen, denen die Einreise in die BRD verweigert wurde, haben in Österreich einen Folgeantrag auf Asyl gestellt?