11823/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylstatistik, Fake News und "Aktion scharf"

 

Am 2. Mai 2022 gab das Bundesministerium für Inneres bekannt, eine "Aktion scharf" gegen "Asyl-Missbrauch" zu starten. "Unser Ziel ist jenen zu helfen, die Hilfe benötigen, aber auch klare Grenzen zu jenen zu ziehen, die die Situation ausnutzen", so Innenminister Gerhard Karner. Die „steigenden Asylzahlen“ sowie der vermeintliche „Asyl-Missbrauch“ dienen dem Innenministerium als Legitimierung für die sogenannte „Aktion scharf“. Jedoch ist sowohl die Darstellung der Zahlen als auch die Argumentation des Innenministeriums aus mehreren Gründen zutiefst irreführend. Zwar hat es eine Steigerung der Asylanträge im ersten Quartal 2021 im Vergleich zum Quartal des Vorjahres gegeben, aber die Zahlen, jedenfalls in der Art wie sie vom Innenministerium willkürlich präsentiert werden, müssen sowohl kritisch betrachten als auch kontextualisiert werden:

Datum

01.2019

01.2020

01.2021

01.2022

04.2022

Anzahl Grundversorgung

43.140

30.878

26.659

30.221

30.085

Quartal/Jahr 

  1. Quartal 2021

2. Quartal 2021

3. Quartal 2021

4. Quartal 2021

  1. Quartal 2022

Anzahl Asylanträge

5.168

5.699

13.104

15.959

11.118

Geplant sind im Rahmen der "Aktion scharf" zahlreiche Schwerpunktaktionen gegen vermeintlichen "Asyl-Missbrauch". Bis zu 1.400 Polizist_innen von Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bis zu Zollfahndung und Finanzpolizei sollen bei der "Aktion scharf" gleichzeitig im Einsatz sein. Die Schwerpunkte der Aktion sollen laut Innenminister auf "der Bekämpfung der Schlepperei, dem entschlossenen Vorgehen gegen rechtswidrige Aufenthalte und der Bekämpfung von Sozialmissbrauch" liegen. Man möchte auf verstärkte Kontrollen im hochrangigen Straßennetz sowie Schleierfahndung setzen und Überprüfen, ob es bei Sozialleistungen Missbrauch gibt. Die Kontrollen im Bereich der Grundversorgung sollen im Mai gegenüber März verdoppelt werden, man wolle "Missbrauch entgegenwirken und das System nicht überlasten" ("Aktion scharf gegen Asyl-Missbrauch", BMI). Wie lange die Aktion genau dauern wird und ab wann sie ein Erfolg wäre, wollten Sie, Herr Innenminister, nicht beziffern.

Am 9. Mai 2022 zog das BMI eine Zwischenbilanz. Vom 2. bis 7. Mai 2020 seien bei rund 400 Schwerpunktaktionen rund 20.000 Personen kontrolliert und vier Personen wegen Schlepperverdachts festgenommen worden. Man plane, die Schwerpunktaktionen "in den kommenden Tagen und Wochen konsequent fortzusetzen" ("Konsequente Schwerpunkt-Schlepperkontrollen in kommenden Tagen", BMI). 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, bei der medialen Darstellung der Anzahl an Asylanträgen zwischen originären Anträgen, Anträgen von nachgeborenen Kindern und Familienzusammenführung von einer Unterscheidung abzusehen?
  2. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, bei der medialen Darstellung der Anzahl an Asylanträgen die „sonstigen Entscheidungen“, d.h. insbesondere eingestellte Verfahren einzuberechnen?
  3. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, „sonstige Entscheidungen“, d.h. insb. Verfahrenseinstellungen, in die Berechnung der Schutzquote miteinzubeziehen?
  4. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat basierend auf welcher Datenlage die Entscheidung getroffen, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anzahl an Asylanträgen und vermeintlichem „Asyl-Missbrauch“ zu ziehen?
  5. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat basierend auf welcher Datenlage die Entscheidung getroffen, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anzahl an Asylanträgen und einer "Belastung" des "Systems" zu ziehen?
    1. Ist Ihnen, Herr Bundesminister für Inneres, bewusst, dass die Anzahl an Personen in der Grundversorgung (exkl. Schutzsuchende iSd Vertriebenen-VO) im Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres sogar abgenommen hat?

                                          i.    Wenn ja, aufgrund welcher Daten- und Sachlage geht das Bundesministerium für Inneres von einer zusätzlichen „Belastung“ aus?

  1. Ist Ihnen, Herr Innenminister, bewusst, dass die Anzahl an „sonstigen Entscheidungen“, also insb. Einstellungen der Asylverfahren im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen ist?
    1. Aus welchen Gründen ist dieser Anstieg zu erklären?
    2. Wann wurden in wie vielen der in den Jahren 2021 und 2022 eingestellten Verfahren wurde der Antrag gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr von 2015 bis zum Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung. 

                                          i.    Bei wie vielen in den Jahren 2021 und 2022 eingestellten Verfahren ist von einem anderen Land ein Dublin-Konsultationsverfahren (zB Wiederaufnahme) gestartet worden? Bitte um Auflistung nach anfragendem Land, Herkunftsstaat der Betroffenen und Jahr.

1.    In wie vielen Fällen erfolgte eine Zustimmung Österreichs?

2.    In wie vielen Fällen wurde ein Transfer nach Österreich realisiert?

                                        ii.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ministerium wann ergriffen um der hohen Anzahl der Einstellungen zu begegnen?

1.    Ist eine Evaluierung vorgesehen?

a.    Wenn ja, wann und von wem soll sie durchgeführt werden? 

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, in der Asylstatistik die Schutzgewährungen den rechtskräftig negativen Entscheidungen gegenüberzustellen? 
    1. Ist Ihnen bewusst, Herr Innenminister, dass in einem Asylverfahren oft mehrere Entscheidungen getroffen werden und es für eine Person ggf. mehrere Entscheidungen geben kann?
    2. Ist Ihnen bewusst, Herr Innenminister, dass aus dieser Darstellung weder akkurat ableitbar ist, wie viele Menschen betroffen sind, noch, wie viele in Österreich bleiben dürfen oder nicht?
    3. Wird diese Information von Mitarbeiter_innen Ihres Ressorts an Medien weitergegeben? 
  1. Ist Ihnen, Herr Bundesminister für Inneres, bewusst, dass aufgrund der hohen Fehlerquote des BFA viele negative Entscheidungen im erstinstanzlichen Asylverfahren vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben werden? Wenn ja, wie viele betreffen
    1. internationalen Schutz?
    2. subsidiären Schutz?
    3. Rückkehrentscheidungen?
  1. Ist Ihnen, Herr Bundesminister für Inneres, bewusst, dass Asylanträge von Staatsangehörigen aus Indien, der Türkei und Tunesien zusammengerechnet nur 15% der gesamten Anzahl an Asylanträgen darstellen?
    1. Ist Ihnen, Herr Bundesminister für Inneres, bewusst, dass „sonstige Entscheidungen“ bei der Türkei rund 78% der Asylverfahrensentscheidungen repräsentieren?
  1. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, die Zahlen des 1. Quartals mit dem des Vorjahres, in welchem sehr strikte Reiseeinschränkungen herrschten, zu vergleichen?
    1. Ist Ihnen, Herr Innenminister, bewusst, dass die Anzahl an Asylanträgen seit Beginn des Kriegs im Vergleich zu den Monaten Juli-Dezember 2021 geringer gewesen ist?

                                          i.    Wenn ja, wie kommen Sie zur Deutung, "das Gegenteil sei der Fall" bzw. die Asylanträge seien trotz eines Rückgangs von 30% im letzten Quartal 2021 nach Ausbruch des Krieges mehr geworden?

                                        ii.    Ist Ihnen bekannt, dass die Antragszahlen etwa in dem ersten Monat Ihrer Funktion als Innenminister im Dezember 2021 höher waren als im Monat nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine?

    1. Wieso wurde der Vergleich nicht mit dem vergangenen Quartal gezogen (4. Quartal 2022) verglichen mit welchem die Anzahl an Asylanträgen um rund 30% gesunken ist?

                                          i.    Warum wurde entschieden, die "Aktion scharf" genau zu diesem Zeitpunkt zu starten?

1.    Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat diese Entscheidung getroffen? 

    1. Aus welchen Gründen vertreten Sie, Herr Innenminister, die Notwendigkeit der "Aktion scharf"?

                                          i.    Was bedeutet überhaupt "Aktion scharf"?

    1. Inwieweit ist das Bundesministerium für Inneres bemüht, Entscheidungen aufgrund realer Daten- und Sachlagen zu treffen?
  1. Aufgrund welcher Sachlage gingen Sie, Herr Innenminister, davon aus, dass der Krieg in der Ukraine zu einer Abnahme der Zahl der Flüchtlingen aus anderen Regionen führen werde?
    1. Ist Ihnen bewusst, Herr Innenminister, dass ein Schutzstatus nach Maßgabe der GFK und des AsylG gewährt wird und nicht nach Quoten oder Nationalität?
  1. Am 26. April behaupteten Sie, Herr Innenminister "Österreich ist, was die illegale Migration betrifft, jenes Land in Europa, das am zweitmeisten pro Kopf betroffen ist" (Grenzkontrollen in Österreich laut EuGH-Urteil offenbar nicht rechtmäßig). Auf welcher Sach- und Datenlagen basierte diese Aussage? Bitte um detaillierte Aufstellung. 
    1. Ist Ihnen bewusst, Herr Innenminister, dass Asylsuchenden aufgrund ihres Ansuchens auf internationalen Schutz nicht als "illegal" kategorisiert werden können?
    2. Ist Ihnen bewusst, Herr Innenminister, dass Österreich gem Art 31 der Genfer Flüchtlingskonvention dazu verpflichtet ist, gegen Personen, die unrechtmäßig eingereist sind und sich unverzüglich bei den Behörden melden, keine Strafen wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalt aufzuerlegen?

                                          i.    Wenn nein, in wie oft wurde in Fällen zu b) in den Jahren 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung eine Strafe auferlegt?

                                        ii.    Wenn ja, warum betonen Sie stets den Umstand, dass Flüchtlinge unrechtmäßig ins Bundesgebiet einreisen, wenn dies bei Antragstellung gem Art 31 GFK gerechtfertigt ist?

  1. Am 11. Mai 2022 gab das BMI, entgegen des EuGH-Urteils, bekannt, Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien fortzusetzen. Als Gründe gab Österreich in einer Mitteilung an die EU-Kommission "sekundäre Flüchtlingsbewegungen" und "die Lage an den EU-Außengrenzen" an (Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien verlängert, ORF). Auf welche Datenlage beruht diese Begründung? Bitte um detaillierte Aufstellung.
    1. Wenn es sich dabei wie behauptet um eine ernsthafte Bedrohung handelt, welche einen Ausnahmetatbestand begründet, wie gedenkt Österreich dieser Bedrohung binnen der kommenden 6 Monate zu bewältigen?

                                          i.    Welche Maßnahmen sind wann und wie geplant?

                                        ii.    Welche Gespräche wurden dazu mit welchen Nachbarländern wann und mit welchem Ausgang geführt? 

    1. Wie reagierte die EU-Kommission auf diese Mitteilung? 
    2. Erachtet die EU-Kommission die von Österreich angegebene Gründe als eine genügende Rechtfertigung für die Fortsetzung der Binnengrenzkontrollen? 

                                          i.    Wenn nein, werden die Grenzkontrollen trotzdem fortgesetzt werden?

    1. Neben den „Flüchtlingsbewegungen“ wurden sogenannte sekundäre Gefährdungspotenziale genannt (Österreich verlängert Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien, Kurier). Ihren Angaben nach haben Sie der Kommission bekanntgegeben, dass "kriminelle und extremistische Organisationen in der Ukraine herrenlos Waffen aller Art sammeln und diese ins Auslands verbringen“ würden. Ohne Grenzkontrollen sei zu befürchten, dass "Waffen aus dem Kriegsgebiet auch auf dem heimischen Schwarzmarkt und in die Hände krimineller bzw. extremistischer Organisationen in Österreich gelangen.“

                                          i.    Gibt es dazu nachrichtendienstliche Informationen?

1.    Wenn ja welche?

2.    Wenn nein, wie und aufgrund welcher Informationen kommt das Innenministerium zu dieser Gefährdungseinschätzung?

                                        ii.    Welche kriminelle und extremistische Organisationen in Österreich konkret sind darin involviert?

1.    Sind diese dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnen?

2.    Sind diese dem linksextremen Spektrum zuzurechnen?

3.    Sind diese dem dschihadistischen Spektrum zuzurechnen?

4.    Welchem sonstigen Spektrum sind diese zuzurechnen wenn 1.-3. mit nein zu beantworten ist?

  1. Am 8. Juni 2022 behaupteten Sie, Herr Innenminister: ""Es wäre eine gute Lösung, künftig Migranten von der EU in Drittstaaten zurückzuschicken und dort ihre Asylanträge prüfen zu lassen" (siehe "Innenminister Karner will Asylprüfungen in Drittstaaten auslagern"). Wer bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat diesen Vorschlag elaboriert und rechtlich geprüft? 
    1. Inwieweit wäre ein Prüfung von Asylanträgen in Drittstaaten vereinbar mit Österreichs menschenrechtlichen Verpflichtungen? 
  1. Für wie lange ist die Durchführung der „Aktion scharf“ geplant?
  2. Mit welchen Kosten war die "Aktion scharf" bisher insgesamt verbunden?
  3. Mit welchen Kosten wird die "Aktion scharf" künftig noch verbunden sein?
  4. Was genau versteht das Bundesministerium für Inneres unter "Schwerpunktaktionen" und "Missbrauchs-Planquadraten"? 
  5. Wie viele Schwerpunktaktionen wurden genau durchgeführt und wo haben diese stattgefunden? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche seit dem 2. Mai bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung. 
    1. Wie viele Polizeibeamt_innen wurden seit dem 2. Mai auf Basis welcher Rechtsgrundlage jeweils an welche Grenze(n) entsandt?
    2. Mit welchen Kosten waren diese Schwerpunktaktionen insgesamt verbunden?
    3. Wurden im Rahmen der bereits durchgeführten Schwerpunktaktionen, wie bereits bei vergangenen Schwerpunktaktionen, Polizeibeamt_innen auch in andere EU-Länder entsandt?

                                          i.    Wenn ja, wann, in welche Länder und auf Basis welcher Rechtsgrundlagen wurden die Polizeibeamt_innen entsandt?

  1. Wie viele Schwerpunktaktionen sind im Rahmen der "Aktion scharf" noch geplant? 
    1. Mit welche Personalressourcen und Kosten werden diese Schwerpunktaktionen insgesamt verbunden sein?
    2. Ist geplant, im Rahmen der künftigen Schwerpunktaktionen, wie bereits bei vergangenen Schwerpunktaktionen, Polizeibeamt_innen in andere EU-Länder zu entsenden?

                                          i.    Wenn ja, wann, in welche Länder und auf Basis welcher Rechtsgrundlagen ist geplant, die Polizeibeamt_innen künftig zu entsenden?

  1. Wie viele Personen wurden im Rahmen der durchgeführten Schwerpunktaktionen seit dem 2. Mai insgesamt kontrolliert? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung.
    1. Wo wurden diese Personen jeweils angehalten?
    2. Nach welchen Kriterien wurden die Personen angehalten und die Kontrollen durchgeführt?  
    3. Wie vielen Personen wurden durch österreichische Beamt_innen Zwangsmaßnahmen angedroht?
    4. Bei wie vielen davon wurden auf Basis welcher Rechtsgrundlage Zwangsmaßnahmen durchgeführt?
    5. Kamen Schusswaffen zum Einsatz?

                                          i.    Wenn ja, wie oft und auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Maßnahme?

  1. Wie viele Personen und Fahrzeuge wurden jeweils selbstständig durch österreichische Beamt_innen verfolgt?
    1. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage?
  1. Wie vielen Personen wurde Zwangsgewalt durch österreichische Beamt_innen angedroht?
    1. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage?
  1. Wurden Rechtsmittel eingebracht?
    1. Wenn ja, wie viele wegen welchen Vorfalls jeweils? 
  1. Wie wurde mit den angehaltenen Personen in der Folge verfahren (bitte um detaillierte Schilderung der unterschiedlichen möglichen Verfahrensschritte ab Anhalten der Person)?
  2. Wie wird mit Personen verfahren, die im Rahmen des Kontaktes mit Beamt_innen um Asyl ansuchten (bitte um detaillierte Schilderung der folgenden Verfahrensschritte bis zur Einbringung des Asylantrages)?
    1. Wie viele der 20.000 Personen haben im Kontakt mit österreichischen Beamt_innen um Asyl angesucht (bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und Nationalität)?

                                          i.    Wann erfolgte dieser Antrag (bei Erstkontakt,...)?

                                        ii.    Wie wurde in der Folge verfahren?

  1. Es wurden laut BMI rund 900 Verwaltungsübertretungen angezeigt, "neben Delikten nach dem Fremdenpolizeigesetz auch nach der StVO und dem KFG". Wie viele Verwaltungsübertretungen wurden genau angezeigt? 
    1. Wie viele angezeigte Verwaltungsübertretungen stützen sich auf welche Delikte des FPG? 
    2. Wie viele angezeigte Verwaltungsübertretungen stützen sich auf welche Delikte des StVO?
    3. Wie viele angezeigte Verwaltungsübertretungen stützen sich auf welche Delikte des KFG? 
  1. Laut BMI wurden nach Kontrollen mehr als 78 Fälle wegen des Verdachts mangelnder Hilfsbedürftigkeit an die Grundversorgungsstellen der Länder übermittelt. Wie erfolgten diese Kontrollen?
    1. Wie viele Kontrollen fanden in den Zeitraum 2. bis 7. Mai insgesamt an welchen Orten statt? 

                                          i.    Welche Einheiten kamen dazu zum Einsatz? 

                                        ii.    Fanden auch Kontrollen in Grundversorgungsunterkünften statt? 

1.    Wenn ja, wie viele, in welchen Unterkünften und mit welchem Ergebnis jeweils? Bitte um Auflistung der Einrichtungen, der eingesetzten Einheiten und der erkannten Verdachtsfälle.

    1. Auf welcher Grundlage stütze sich der Verdacht mangelnder Hilfsbedürftigkeit jeweils?
    2. In wie vielen Fällen bestätigte sich der Verdachts mangelnder Hilfsbedürftigkeit?
    3. In wie vielen Fällen wurden daraufhin Grundversorgungsleistungen aus welchen Gründen reduziert oder gänzlich gestrichen? 
    4. Wie viele Personen haben zum Zeitpunkt der Kontrollen am 7. Mai Grundversorgung bezogen? Bitte um Gesamtzahl, Auflistung nach Nationalität, Status (Asylberechtigt, Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigt, Status 62 AsylG VO, Dublin Verfahren, rechtskräftig negativ) und nach Bundesland.