Eingelangt am 08.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Asylstatistik, Fake News
und "Aktion scharf"
Am 2. Mai 2022 gab das
Bundesministerium für Inneres bekannt, eine "Aktion scharf"
gegen "Asyl-Missbrauch" zu starten. "Unser Ziel ist jenen zu
helfen, die Hilfe benötigen, aber auch klare Grenzen zu jenen zu ziehen,
die die Situation ausnutzen", so Innenminister Gerhard Karner. Die
„steigenden Asylzahlen“ sowie der vermeintliche
„Asyl-Missbrauch“ dienen dem Innenministerium als Legitimierung
für die sogenannte „Aktion scharf“. Jedoch ist sowohl die
Darstellung der Zahlen als auch die Argumentation des Innenministeriums aus
mehreren Gründen zutiefst irreführend. Zwar hat es eine Steigerung
der Asylanträge im ersten Quartal 2021 im Vergleich zum Quartal des
Vorjahres gegeben, aber die Zahlen, jedenfalls in der Art wie sie vom
Innenministerium willkürlich präsentiert werden, müssen sowohl
kritisch betrachten als auch kontextualisiert werden:
- Rund 21% der 11.118
Anträge sind Anträge von nachgeborenen Kindern,
Folgeantragssteller_innen oder Einreisegestattungen im Familiennachzug.
Dementsprechend wurden im ersten Quartal 2022 nur 8.780 originäre
Anträge gestellt.
- Durch die Wortwahl des
„Asyl-Missbrauchs“ lässt das Bundesministerium für
Inneres ebenfalls glauben, es bestünde in vielen Fällen kein
Schutzgrund. Doch bei den 7.078 Anträgen (exkl. eingestellte
Verfahren, inkl. nachgeborenen Kindern, Folgeantragssteller_innen oder
Einreisegestattungen im Familiennachzug) liegt die Schutzquote in erster
Instanz bei 55%. Bei den restlichen negativen Entscheidungen werden ca.
60% in 2. Instanz aufgehoben bzw. abgeändert.
- Laut Medienberichten
erinnerten Sie, Herr Innenminister, daran, dass unter den fünf
häufigsten Herkunftsländern mit Indien, der Türkei und Tunesien
drei seien, deren Bürger_innen nur in sehr seltenen Fällen Asyl
bekämen ("Innenministerium startet wegen
steigender Asylzahlen "Aktion scharf", Der Standard). Zusammengerechnet stellen Asylanträge von
Staatsangehörigen aus Indien, Türkei und Tunesien lediglich 15%
der Anzahl an Asylanträgen dar. Bei der Türkei
repräsentieren „sonstige Entscheidungen“ rund 78% der
Asylverfahrensentscheidungen. Auch bei Abschiebungen spielen diese
Länder kaum eine Rolle, etwa wurden in dem Zeitraum 5 Personen nach
Indien abgeschoben und 17 in die Türkei. Tunesien kommt in der
Abschiebestatistik gar nicht vor. Die zwei stärksten
Herkunftsländer, Syrien und Afghanistan, Ländern, in denen Krieg
herrscht bzw. täglich grauenhafte Menschenrechtsverletzungen gemeldet
werden, stellen 55% der Asylanträge dar.
- Bei den zitierten
Entscheidungen werden 5.349 Schutzgewährungen 10.956
rechtskräftig negativen Entscheidungen gegenübergestellt. Dies
ist ebenfalls irreführend, da in einem Asylverfahren oft mehrere
Entscheidungen getroffen werden. Für eine Person kann beispielsweise
bei Erhalt eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen
Gründen, gleichzeitig zweimal negativ (negative Asylentscheidung und
negative subsidiär Schutzentscheidung) und einmal positiv verzeichnet
werden. Aus der Darstellung ist demnach weder ableitbar, wie viele
Menschen betroffen sind, noch wie viele in Österreich bleiben
dürfen oder nicht.
- Trotz Verdoppelung der
Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr sind (wenn man Schutzsuchende
iSd Vertriebenen-VO subtrahiert, minus 16.357), weniger Personen in
der Grundversorgung. Betrachtet man die Entwicklung der Anzahl jener
Personen, die die Grundversorgung beziehen, fällt auf, dass die
Anzahl seit 2020 relativ stabil bei 30.000 liegt. Eine steigende
Anzahl an Anträgen stellt demnach nicht kausal einen Mehraufwand
für Österreich dar. Beispielsweise wurden von den 11.118
Anträgen bzw. Verfahren 4.040 eingestellt, weil Antragsteller_innen
in andere Länder weitergezogen sind. Somit entstehen keine Kosten im
Rahmen der Grundversorgung. Über den hohen Anstieg an Personen,
die nach Antragstellung in andere Länder weiterziehen – eine
Vervierfachung der Einstellungen der Asylverfahren im Vergleich zum
Vorjahr – verliert das Innenministerium kein Wort.
- Das BMI zieht einen
Vergleich mit dem 1. Quartal 2021. In diesem Zeitraum herrschten starke
Reiserestriktionen aufgrund harter Lockdowns. Warum wurde der Vergleich
nicht mit dem Vorquartal, also dem 4. Quartal 2021 gezogen? Im Vergleich
dazu - vor Kriegsbeginn - sanken die Zahlen an Antragstellungen
nämlich um 30%. Damit wird auch Ihre irreführende
Argumentation, Herr Innenminister, aufgrund des Ukrainekriegs rechneten
Sie mit einer Verringerung der Anzahl an Asylanträgen, das Gegenteil
sei aber der Fall, auf das Einfachste diskreditiert - die Wahl des
Vergleichs mit dem 1. Quartal 2021 ist weniger sachlich als politisch
motiviert.
- Das BMI verwies am 2. Mai auf 2.084
Außerlandesbringungen und 1.017 Aberkennungsverfahren. Auch diese
Information wurde aus ihrem Zusammenhang gerissen: von den 2.084
abgelehnte Asylwerber_innen sind 1.072 Personen freiwillig ausgereist,
1.012 wurden zwangsweise abgeschoben und 243 per Dublin-VO in andere
EU-Länder überstellt. Von den 769 Abschiebungen wurden 511
EU-Bürger in die EU abgeschoben, doch Asylanträge aus der EU
stellen lediglich 0,5% der Asylanträge dar. Sie, Herr Innenminister,
meinten, man möchte entschlossen gegen rechtswidrige Aufenthalte
vorgehen. Doch rechtswidrige Aufenthalte werden durch Abschiebungen
beendet und obwohl Abschiebungen oft mit abgelehnten Asylwerber_innen
assoziiert werden, fanden im ersten Quartal 2022 rund 2/3 der
Abschiebungen in EU-Länder statt: es besteht also statistisch wenig
Zusammenhang zwischen Asyl und Abschiebungen ("Doppelt
so viele Menschen wie im Vorjahr haben im ersten Quartal Asyl beantragt", Der Standard). Die meisten Asylanträge werden
nach wie vor von Syrer_innen und Afghanen_innen
gestellt, Abschiebungen nach Afghanistan sind seit August rechtlich
und faktisch unmöglich, und nach Syrien sowieso schon seit Jahren.
- Sie, Herr Innenminister,
sprachen sich für eine "weiterhin konsequente Linie" in der
Asylpolitik aus. Dies sei Ihrer Auffassung nach auch notwendig, damit aus
der Ukraine Geflüchtete Hilfe und Schutz in Österreich bekommen
können. Auch diese Argumentation ist inkorrekt. Kein einziger
Mensch aus der Ukraine bekommt mehr Schutz, wenn ein anderer Antrag
abgewiesen wird. Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe der
Genfer Flüchtlingskonvention, des europäischen Rechts und des
AsylG gewährleistet. Schutz muss gewährt werden, wenn die
Voraussetzungen für eine Schutzgewährung gegeben sind –
die Anzahl an Anträgen spielt hier keine Rolle.
Geplant sind im Rahmen der
"Aktion scharf" zahlreiche Schwerpunktaktionen gegen vermeintlichen
"Asyl-Missbrauch". Bis zu 1.400 Polizist_innen von Bundesamt für
Fremdenwesen und Asyl bis zu Zollfahndung und Finanzpolizei sollen bei der
"Aktion scharf" gleichzeitig im Einsatz sein. Die Schwerpunkte
der Aktion sollen laut Innenminister auf "der Bekämpfung der
Schlepperei, dem entschlossenen Vorgehen gegen rechtswidrige Aufenthalte und
der Bekämpfung von Sozialmissbrauch" liegen. Man möchte auf
verstärkte Kontrollen im hochrangigen Straßennetz sowie
Schleierfahndung setzen und Überprüfen, ob es bei Sozialleistungen
Missbrauch gibt. Die Kontrollen im Bereich der Grundversorgung sollen im Mai
gegenüber März verdoppelt werden, man wolle "Missbrauch
entgegenwirken und das System nicht überlasten" ("Aktion scharf gegen Asyl-Missbrauch", BMI). Wie lange die Aktion genau dauern wird und ab wann
sie ein Erfolg wäre, wollten Sie, Herr Innenminister, nicht beziffern.
Am 9. Mai 2022 zog das BMI
eine Zwischenbilanz. Vom 2. bis 7. Mai 2020 seien bei rund 400
Schwerpunktaktionen rund 20.000 Personen kontrolliert und vier Personen wegen
Schlepperverdachts festgenommen worden. Man plane, die Schwerpunktaktionen
"in den kommenden Tagen und Wochen konsequent fortzusetzen" ("Konsequente Schwerpunkt-Schlepperkontrollen in kommenden
Tagen", BMI).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Person bzw.
welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, bei der
medialen Darstellung der Anzahl an Asylanträgen zwischen
originären Anträgen, Anträgen von nachgeborenen Kindern und
Familienzusammenführung von einer Unterscheidung abzusehen?
- Welche Person bzw.
welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, bei der
medialen Darstellung der Anzahl an Asylanträgen die „sonstigen
Entscheidungen“, d.h. insbesondere eingestellte Verfahren
einzuberechnen?
- Welche Person bzw. welche
Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, „sonstige
Entscheidungen“, d.h. insb. Verfahrenseinstellungen, in die
Berechnung der Schutzquote miteinzubeziehen?
- Welche Person bzw.
welche Stelle Ihres Ressorts hat basierend auf welcher Datenlage die
Entscheidung getroffen, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anzahl an
Asylanträgen und vermeintlichem „Asyl-Missbrauch“ zu
ziehen?
- Welche Person bzw.
welche Stelle Ihres Ressorts hat basierend auf welcher Datenlage die
Entscheidung getroffen, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anzahl an
Asylanträgen und einer "Belastung" des "Systems"
zu ziehen?
- Ist Ihnen, Herr
Bundesminister für Inneres, bewusst, dass die Anzahl an Personen in
der Grundversorgung (exkl. Schutzsuchende iSd Vertriebenen-VO) im
Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres sogar abgenommen hat?
i. Wenn ja, aufgrund welcher Daten- und Sachlage geht
das Bundesministerium für Inneres von einer zusätzlichen
„Belastung“ aus?
- Ist Ihnen, Herr
Innenminister, bewusst, dass die Anzahl an „sonstigen
Entscheidungen“, also insb. Einstellungen der Asylverfahren im
Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen ist?
- Aus welchen
Gründen ist dieser Anstieg zu erklären?
- Wann wurden in wie
vielen der in den Jahren 2021 und 2022 eingestellten Verfahren wurde der Antrag
gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr von 2015 bis zum
Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung.
i. Bei wie vielen in den Jahren 2021 und 2022 eingestellten Verfahren ist
von einem anderen Land ein Dublin-Konsultationsverfahren (zB Wiederaufnahme) gestartet
worden? Bitte um Auflistung nach anfragendem Land, Herkunftsstaat der
Betroffenen und Jahr.
1. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zustimmung Österreichs?
2. In wie vielen Fällen wurde ein Transfer nach Österreich
realisiert?
ii. Welche Maßnahmen hat Ihr Ministerium wann ergriffen um der hohen
Anzahl der Einstellungen zu begegnen?
1. Ist eine Evaluierung vorgesehen?
a. Wenn ja, wann und von wem soll sie durchgeführt werden?
b. Wenn nein, warum nicht?
- Welche Person bzw.
welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, in der
Asylstatistik die Schutzgewährungen den rechtskräftig negativen
Entscheidungen gegenüberzustellen?
- Ist Ihnen bewusst, Herr
Innenminister, dass in einem Asylverfahren oft mehrere Entscheidungen
getroffen werden und es für eine Person ggf. mehrere Entscheidungen
geben kann?
- Ist Ihnen bewusst, Herr
Innenminister, dass aus dieser Darstellung weder akkurat ableitbar ist,
wie viele Menschen betroffen sind, noch, wie viele in Österreich
bleiben dürfen oder nicht?
- Wird
diese Information von Mitarbeiter_innen Ihres Ressorts an Medien
weitergegeben?
- Ist Ihnen, Herr
Bundesminister für Inneres, bewusst, dass aufgrund der hohen
Fehlerquote des BFA viele negative Entscheidungen
im erstinstanzlichen Asylverfahren vom Bundesverwaltungsgericht
aufgehoben werden? Wenn ja, wie viele betreffen
- internationalen Schutz?
- subsidiären Schutz?
- Rückkehrentscheidungen?
- Ist Ihnen, Herr
Bundesminister für Inneres, bewusst, dass Asylanträge von
Staatsangehörigen aus Indien, der Türkei und Tunesien
zusammengerechnet nur 15% der gesamten Anzahl an Asylanträgen
darstellen?
- Ist Ihnen, Herr
Bundesminister für Inneres, bewusst, dass „sonstige
Entscheidungen“ bei der Türkei rund 78% der
Asylverfahrensentscheidungen repräsentieren?
- Welche Person bzw.
welche Stelle Ihres Ressorts hat die Entscheidung getroffen, die Zahlen
des 1. Quartals mit dem des Vorjahres, in welchem sehr strikte
Reiseeinschränkungen herrschten, zu vergleichen?
- Ist Ihnen, Herr
Innenminister, bewusst, dass die Anzahl an Asylanträgen seit Beginn
des Kriegs im Vergleich zu den Monaten Juli-Dezember 2021 geringer
gewesen ist?
i. Wenn ja, wie kommen Sie zur Deutung, "das
Gegenteil sei der Fall" bzw. die Asylanträge seien trotz
eines Rückgangs von 30% im letzten Quartal 2021 nach Ausbruch des
Krieges mehr geworden?
ii. Ist Ihnen bekannt, dass die Antragszahlen etwa in dem ersten Monat
Ihrer Funktion als Innenminister im Dezember 2021 höher waren als im Monat
nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine?
- Wieso wurde der
Vergleich nicht mit dem vergangenen Quartal gezogen (4. Quartal 2022)
verglichen mit welchem die Anzahl an Asylanträgen um rund 30%
gesunken ist?
i. Warum wurde entschieden, die "Aktion
scharf" genau zu diesem Zeitpunkt zu starten?
1. Welche Person bzw. welche Stelle Ihres Ressorts hat
diese Entscheidung getroffen?
- Aus welchen Gründen
vertreten Sie, Herr Innenminister, die Notwendigkeit der "Aktion
scharf"?
i. Was bedeutet überhaupt "Aktion
scharf"?
- Inwieweit ist das
Bundesministerium für Inneres bemüht, Entscheidungen aufgrund
realer Daten- und Sachlagen zu treffen?
- Aufgrund welcher
Sachlage gingen Sie, Herr Innenminister, davon aus, dass der Krieg in der
Ukraine zu einer Abnahme der Zahl der Flüchtlingen aus anderen
Regionen führen werde?
- Ist Ihnen bewusst, Herr
Innenminister, dass ein Schutzstatus nach Maßgabe der GFK und des
AsylG gewährt wird und nicht nach Quoten oder Nationalität?
- Am 26. April behaupteten Sie, Herr
Innenminister "Österreich ist, was
die illegale Migration betrifft, jenes Land in Europa, das am zweitmeisten
pro Kopf betroffen ist" (Grenzkontrollen in Österreich
laut EuGH-Urteil offenbar nicht rechtmäßig). Auf welcher Sach- und Datenlagen basierte diese
Aussage? Bitte um detaillierte Aufstellung.
- Ist Ihnen bewusst, Herr
Innenminister, dass Asylsuchenden aufgrund ihres Ansuchens auf
internationalen Schutz nicht als "illegal" kategorisiert werden
können?
- Ist Ihnen bewusst,
Herr Innenminister, dass Österreich
gem Art 31 der Genfer Flüchtlingskonvention dazu verpflichtet ist,
gegen Personen, die unrechtmäßig eingereist sind und sich
unverzüglich bei den Behörden melden, keine Strafen wegen
unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalt aufzuerlegen?
i. Wenn nein, in wie oft wurde in Fällen zu b) in den Jahren 2021 und
2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung eine Strafe auferlegt?
ii. Wenn ja, warum betonen Sie stets den Umstand, dass Flüchtlinge
unrechtmäßig ins Bundesgebiet einreisen, wenn dies bei
Antragstellung gem Art 31 GFK gerechtfertigt ist?
- Am 11. Mai 2022 gab das
BMI, entgegen des EuGH-Urteils, bekannt, Grenzkontrollen zu Ungarn und
Slowenien fortzusetzen. Als
Gründe gab Österreich in einer Mitteilung an die EU-Kommission
"sekundäre Flüchtlingsbewegungen" und "die Lage
an den EU-Außengrenzen" an (Grenzkontrollen
zu Ungarn und Slowenien verlängert, ORF). Auf welche
Datenlage beruht diese Begründung? Bitte um detaillierte
Aufstellung.
- Wenn es sich dabei wie
behauptet um eine ernsthafte Bedrohung handelt, welche einen
Ausnahmetatbestand begründet, wie gedenkt Österreich dieser
Bedrohung binnen der kommenden 6 Monate zu bewältigen?
i. Welche Maßnahmen sind wann und wie geplant?
ii. Welche Gespräche wurden dazu mit welchen
Nachbarländern wann und mit welchem Ausgang geführt?
- Wie reagierte die EU-Kommission auf diese
Mitteilung?
- Erachtet die EU-Kommission die von
Österreich angegebene Gründe als eine genügende Rechtfertigung
für die Fortsetzung der Binnengrenzkontrollen?
i. Wenn nein, werden die Grenzkontrollen trotzdem fortgesetzt werden?
- Neben den
„Flüchtlingsbewegungen“ wurden sogenannte sekundäre
Gefährdungspotenziale genannt (Österreich verlängert
Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien, Kurier). Ihren Angaben
nach haben Sie der Kommission bekanntgegeben, dass "kriminelle und
extremistische Organisationen in der Ukraine herrenlos Waffen aller Art
sammeln und diese ins Auslands verbringen“ würden. Ohne
Grenzkontrollen sei zu befürchten, dass "Waffen aus dem
Kriegsgebiet auch auf dem heimischen Schwarzmarkt und in die Hände
krimineller bzw. extremistischer Organisationen in Österreich
gelangen.“
i. Gibt es dazu nachrichtendienstliche Informationen?
1. Wenn ja welche?
2. Wenn nein, wie und aufgrund welcher Informationen kommt das
Innenministerium zu dieser Gefährdungseinschätzung?
ii. Welche kriminelle und extremistische Organisationen in Österreich
konkret sind darin involviert?
1. Sind diese dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnen?
2. Sind diese dem linksextremen Spektrum zuzurechnen?
3. Sind diese dem dschihadistischen Spektrum zuzurechnen?
4. Welchem sonstigen Spektrum sind diese zuzurechnen wenn 1.-3. mit nein
zu beantworten ist?
- Am 8. Juni 2022
behaupteten Sie, Herr Innenminister: ""Es wäre eine gute Lösung,
künftig Migranten von der EU in Drittstaaten zurückzuschicken
und dort ihre Asylanträge prüfen zu lassen" (siehe "Innenminister Karner will Asylprüfungen in Drittstaaten
auslagern"). Wer bzw.
welche Stelle Ihres Ressorts hat diesen Vorschlag elaboriert und rechtlich
geprüft?
- Inwieweit wäre
ein Prüfung von Asylanträgen in Drittstaaten vereinbar mit
Österreichs menschenrechtlichen Verpflichtungen?
- Für wie lange ist
die Durchführung der „Aktion scharf“ geplant?
- Mit welchen Kosten war
die "Aktion scharf" bisher insgesamt verbunden?
- Mit welchen Kosten wird
die "Aktion scharf" künftig noch verbunden sein?
- Was genau versteht das
Bundesministerium für Inneres unter "Schwerpunktaktionen"
und "Missbrauchs-Planquadraten"?
- Wie viele
Schwerpunktaktionen wurden genau durchgeführt und wo haben diese
stattgefunden? Bitte um Aufschlüsselung nach Woche seit dem 2. Mai
bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung.
- Wie viele
Polizeibeamt_innen wurden seit dem 2. Mai auf Basis welcher
Rechtsgrundlage jeweils an welche Grenze(n) entsandt?
- Mit welchen Kosten
waren diese Schwerpunktaktionen insgesamt verbunden?
- Wurden im Rahmen der
bereits durchgeführten Schwerpunktaktionen, wie bereits bei
vergangenen Schwerpunktaktionen, Polizeibeamt_innen auch in andere
EU-Länder entsandt?
i. Wenn ja, wann, in welche Länder und auf Basis
welcher Rechtsgrundlagen wurden die Polizeibeamt_innen entsandt?
- Wie viele
Schwerpunktaktionen sind im Rahmen der "Aktion scharf" noch
geplant?
- Mit welche
Personalressourcen und Kosten werden diese Schwerpunktaktionen
insgesamt verbunden sein?
- Ist geplant, im Rahmen
der künftigen Schwerpunktaktionen, wie bereits bei vergangenen
Schwerpunktaktionen, Polizeibeamt_innen in andere EU-Länder
zu entsenden?
i. Wenn ja, wann, in welche Länder und auf Basis
welcher Rechtsgrundlagen ist geplant, die Polizeibeamt_innen künftig zu
entsenden?
- Wie viele Personen
wurden im Rahmen der durchgeführten Schwerpunktaktionen seit dem
2. Mai insgesamt kontrolliert? Bitte um Aufschlüsselung nach
Woche bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung.
- Wo wurden diese
Personen jeweils angehalten?
- Nach welchen Kriterien wurden die Personen
angehalten und die Kontrollen durchgeführt?
- Wie vielen Personen
wurden durch österreichische Beamt_innen Zwangsmaßnahmen
angedroht?
- Bei wie vielen davon
wurden auf Basis welcher Rechtsgrundlage Zwangsmaßnahmen
durchgeführt?
- Kamen Schusswaffen zum
Einsatz?
i. Wenn ja, wie oft und auf welche
Rechtsgrundlage stützte sich die Maßnahme?
- Wie viele Personen und
Fahrzeuge wurden jeweils selbstständig durch österreichische
Beamt_innen verfolgt?
- Auf Basis welcher
rechtlichen Grundlage?
- Wie vielen Personen
wurde Zwangsgewalt durch österreichische Beamt_innen angedroht?
- Auf Basis welcher
rechtlichen Grundlage?
- Wurden Rechtsmittel
eingebracht?
- Wenn ja, wie viele
wegen welchen Vorfalls jeweils?
- Wie wurde mit den
angehaltenen Personen in der Folge verfahren (bitte um detaillierte
Schilderung der unterschiedlichen möglichen Verfahrensschritte ab
Anhalten der Person)?
- Wie wird mit Personen
verfahren, die im Rahmen des Kontaktes mit Beamt_innen um Asyl ansuchten
(bitte um detaillierte Schilderung der folgenden Verfahrensschritte bis
zur Einbringung des Asylantrages)?
- Wie viele der 20.000
Personen haben im Kontakt mit österreichischen Beamt_innen um
Asyl angesucht (bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und
Nationalität)?
i. Wann erfolgte dieser Antrag (bei Erstkontakt,...)?
ii. Wie wurde in der Folge verfahren?
- Es wurden laut BMI rund
900 Verwaltungsübertretungen angezeigt, "neben Delikten nach dem
Fremdenpolizeigesetz auch nach der StVO und dem KFG". Wie viele
Verwaltungsübertretungen wurden genau angezeigt?
- Wie viele angezeigte
Verwaltungsübertretungen stützen sich auf welche Delikte des
FPG?
- Wie viele angezeigte
Verwaltungsübertretungen stützen sich auf welche Delikte des
StVO?
- Wie viele angezeigte
Verwaltungsübertretungen stützen sich auf welche Delikte des
KFG?
- Laut BMI wurden nach Kontrollen mehr als 78
Fälle wegen des Verdachts mangelnder Hilfsbedürftigkeit an die
Grundversorgungsstellen der Länder übermittelt. Wie erfolgten
diese Kontrollen?
- Wie viele Kontrollen fanden in den Zeitraum
2. bis 7. Mai insgesamt an welchen Orten statt?
i. Welche Einheiten kamen dazu zum Einsatz?
ii. Fanden auch Kontrollen in Grundversorgungsunterkünften
statt?
1. Wenn ja, wie viele, in welchen Unterkünften und mit welchem
Ergebnis jeweils? Bitte um Auflistung der Einrichtungen, der eingesetzten
Einheiten und der erkannten Verdachtsfälle.
- Auf welcher Grundlage stütze sich der
Verdacht mangelnder Hilfsbedürftigkeit jeweils?
- In wie vielen Fällen bestätigte
sich der Verdachts mangelnder Hilfsbedürftigkeit?
- In wie vielen Fällen wurden daraufhin
Grundversorgungsleistungen aus welchen Gründen reduziert oder
gänzlich gestrichen?
- Wie viele Personen
haben zum Zeitpunkt der Kontrollen am 7. Mai Grundversorgung bezogen?
Bitte um Gesamtzahl, Auflistung nach Nationalität, Status
(Asylberechtigt, Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigt, Status 62
AsylG VO, Dublin Verfahren, rechtskräftig negativ) und nach
Bundesland.