11826/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.07.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Schließung von Kärntner Bezirksgerichten
Am 3. April 2022 berichtete die „Krone" über Absprachen des Justizministeriums, welche Schließungspläne von Südkärntner Bezirksgerichten zum Thema hätten. Im Juni 2022 bestätigte sich das Vorhaben, nachdem ein Entwurf für Änderungen des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes öffentlich wurde, in dem das Justizministerium die Schließung der Gerichte in Ferlach, Bleiburg und Bad Eisenkappel plant.
„Mit 1. Juli 2023 sollen das BG Ferlach mit dem BG Klagenfurt sowie das BG Bad Eisenkappel mit dem BG Völkermarkt zusammengelegt werden. Mit 1. Juli 2026 soll das BG Bleiburg mit dem BG Völkermarkt zusammengelegt werden. Im Gegenzug sollen das Landesgericht Klagenfurt und die Bezirksgerichte Klagenfurt, Villach und Völkermarkt zweisprachig werden. Zweisprachige Kompetenzzentren für Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache sollen am Landes- und BG Klagenfurt, am BG Villach sowie Völkermarkt entstehen.“[1]
Aus dem Justizministerium wurde betont: „Bei der medial diskutierten Unterlage handle es sich um ein ‚vorläufiges Arbeitspapier, das Basis für kommende Gespräche ist‘. Das Justizministerium arbeite intensiv an der Stärkung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. ‚Dabei binden wir auch die slowenischen Volkgruppenverbände und andere Beteiligte intensiv ein, um eine gesamtheitliche Lösung zu finden. Der Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen.‘ Das Bundesministerium für Justiz werde weiterhin unter Einbindung der Volksgruppenverbände und sämtlicher Beteiligten ‚eine fortschrittliche Reform im Interesse der Zweisprachigkeit vorantreiben‘.“1
In der Anfragebeantwortung (10392/AB zur Anfrage 10644/J) wird eine Arbeitsgruppe bestätigt, die vom Leiter der Präsidialsektion des BMJ geleitet wird und in der neben Vertretern des Landes Kärnten auch Vertreter der drei großen slowenischen Volksgruppenverbände in Kärnten – Rat der Kärntner Slowenen, Zentralverband slowenischer Organisationen und Gemeinschaft der Kärntner Slowenen – sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Graz, der Präsident des Landesgerichts Klagenfurt und die für die Gerichtsorganisation zuständige Fachabteilung des BMJ vertreten sind. Zu deren Zielsetzungen gehören unter anderem die Verankerung einer Gerichtsorganisation, die die verfassungsgesetzlich gewährleistete Zweisprachigkeit in Kärnten umfassend sicherstellt sowie die verstärkte Aufnahme von Bediensteten, die der slowenischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, in allen Bereichen.
Im Regierungsprogramm 2020-2024 von ÖVP und Grünen findet sich folgender Abschnitt, in dem es um die Absicherung der zweisprachigen Bezirksgerichtsbarkeit geht: [2]

Im April 2022 gab es bereits einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag aller Landtagsparteien zum Erhalt der Bezirksgerichte in Kärnten. Denn die Zweisprachigkeit würde eine bevorzugte Einstellung von slowenischsprachigem Personal bedeuten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wer ist von Seiten des Amtes der Kärntner Landesregierung in die bisherigen Gespräche eingebunden?
2. Wer sind die anderen Gesprächsteilnehmer?
3. Wer wurden über die bisherigen Gesprächsergebnisse informiert?
4. Wann sollen die Gespräche abgeschlossen sein und ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung gehen?
5. Welche konkreten Auswirkungen hätten die umgesetzten Ergebnisse der bisherigen Gespräche auf die Bezirksgerichte in Ferlach, Bleiburg und Bad Eisenkappel?
6. Welche konkreten Auswirkungen hätten die umgesetzten Ergebnisse der bisherigen Gespräche auf die Bezirksgerichte in Villach, Völkermarkt und Klagenfurt?
7. Welche konkreten Auswirkungen hätten die umgesetzten Ergebnisse der bisherigen Gespräche auf das Landesgericht Klagenfurt?
8. Welche konkreten Auswirkungen hätten die umgesetzten Ergebnisse der bisherigen Gespräche auf Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages?
9. Welche finanziellen Auswirkungen hätten die umgesetzten Ergebnisse der bisherigen Gespräche auf die betroffenen Gerichte?
10. Welche zusätzlichen Kosten, wie z. B. zusätzlich notwendiges Gerichtspersonal, Übersetzer oder Richter, entstehen durch die flächendeckende Versorgung des geplanten zweisprachigen Landesgerichts?
11. Kann ausgeschlossen werden, dass diese geplante Änderung der Gerichtsorganisation und die Ausweitung der Zweisprachigkeit auf das Landesgericht Klagenfurt dazu führen, dass auch die Verwaltungsgerichte zweisprachig werden müssen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Gibt es im Zusammenhang mit dem Entwurf dieses Gesetzes Verhandlungen über die Anerkennung der Deutschen Minderheit in Slowenien.
a. Wenn ja, wie ist der Stand und wer sind die verhandelnden Personen?
b. Wenn nein, warum nicht?
13. Inwieweit ist der Botschafter von Slowenien in die Gespräche und Verhandlungen eingebunden?
14. Gibt es weitere Forderungen von Seiten Sloweniens im Zusammenhang mit der zweisprachigen Gerichtsorganisation in Kärnten?
a. Wenn ja, welche?
15. Gibt es reziproke Forderungen von Seiten Österreichs im Sinne der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien gegenüber Slowenien?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?