11829/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie  

betreffend Entnahme von Problemwölfen

 

Mit der zunehmenden Ansiedelung und Ausbreitung des Wolfes in Österreich, ist

auch die Gefahr für die heimische Almwirtschaft, die Almbauern und ihre Tiere

gestiegen. „Heute gibt es in Osterreich zwei Rudel (eines davon am

Truppenübungsplatz Allentsteig in NÖ) mit ca. 35 Tieren, dazu einige Streuner,

vorwiegend aus dem Apennin." [1]

 

Besonders problematisch ist der hohe Schutzstandard des Wolfes, der bis dato keine

Entnahme von Problemwölfen zulässt. „Der Weg zu einer rechtlich gedeckten

Entnahme eines für die Landwirtschaft problematischen Wolfs führt derzeit einzig

und allein über den Nachweis, dass Schutzmaßnahmen für die Weidetiere entweder

ausgereizt oder nicht möglich sind." [2]

 

Laut der Petition für eine wolfsfreie Bergland- und Almwirtschaft in Salzburg 29/PET ereignete sich in Salzburg folgendes:

„Auf Basis des Salzburger Wolfsmanagementplans wurde im Juli 2019 die Entnahme des „Problemwolfs" beantragt. In einem langwierigen Behördenverfahren mit zahlreichen Gutachten wurde von der ersten Instanz erst im Juni 2020, knapp ein Jahr nach dem Antrag, eine Entscheidung für die Entnahme des Wolfes gefällt. Diese Entscheidung ist nach wie vor nicht rechtskräftig und es dürfen weiter keine Maßnahmen gegen den Wolf gesetzt werden.“ [3]

 

Alleine in den letzten Jahren wurden jedoch zahlreiche Weidetiere durch Wölfe

gerissen. Es wäre daher unbedingt notwendig Maßnahmen zu treffen, welche ein

aktives Wolfsmanagement in Österreich ermöglichen. Dazu gehört vor allem eine

Änderung des Schutzstatus von Wölfen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

(FFH) auf Ebene der Europäischen Union. Nur so kann das Bestehen der

heimischen Almwirtschaft und Kulturlandschaft gewährleistet werden und die

Sicherheit der Bevölkerung in wolfsnahen Gebieten garantiert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Wölfe wurden in den Jahren 2015 bis 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage jeweils konkret entnommen? Bitte auch um Angabe in welchem Gebiet sowie den genauen Grund für die Entnahme.

2.    Wie viele Anträge auf Entnahmen von Wölfen wurden in den Jahren 2015 bis

2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage gestellt?

a.) Wie viele Anträge auf Entnahmen von Wölfen wurden in den Jahren 2015 bis 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage abgewiesen? Bitte um konkrete Sachverhaltsdarstellung, Gebiet, Begründung für die Abweisung und durch wen diese Abweisung erfolgte.

b.)  Was wurde in diesen Gebieten dann gemacht, um die Wolf-Problematik zu

lösen? Bitte um konkrete Erläuterung.

3.    Wer trägt die Kosten für die Entnahme von Wölfen?
a.) Welche Kosten sind in den Jahren 2015 bis 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage jeweils für die Entnahme von Wölfen angefallen? Bitte auch um Aufgliederung nach Bundesländern.

4.    Wie viele Vorfälle gab es in den Jahren 2015 bis 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage, in denen Wölfe entweder unerklärlich verschwunden sind oder wiederrechtlich entnommen wurden?

a.) Wie viele Ahndungen gab es in den Jahren 2015 bis 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage aufgrund von wiederrechtlich entnommenen Wölfen? Bitte um Angabe des jeweiligen Gebiets sowie welche Strafe hier jeweils erfolgte.

b.) Welche Maßnahmen setzen Sie konkret, um wiederrechtliche Entnahmen

von Wölfen zu verhindern?

5.    Wurde der Wolf in Salzburg, aus dem oben genannten Fall, nun bereits entnommen?
a.) Falls ja, wie ist die Entnahme konkret abgelaufen?
b.) Falls nein, warum wurde der Problemwolf trotz rechtskräftigem Bescheid noch immer nicht entnommen?

6.    Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Wölfe derzeit nur über den Nachweis,

dass Schutzmaßnahmen für die Weidetiere entweder ausgereizt oder nicht

möglich sind, entnommen werden können?

a.) Welche Schutzmaßnahmen müssen konkret bereits ausgeschöpft werden,

damit die Entnahme zulässig ist?

b.) Wer prüft, ob die Schutzmaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt

wurden?

7.    Wer ist für die Entscheidung, ob ein Wolf entnommen werden kann oder nicht,

konkret zuständig? Bitte auch um Auflistung nach Bundesländern.

8.    Haben Sie sich auf EU Ebene für eine Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) eingesetzt?

a.) Falls ja, was haben Sie konkret gefordert?

b.) Falls ja, wie ist der konkrete Stand in Bezug auf die Änderung der

Gesetzeslage?

c.) Falls nein, warum nicht?

9.    Wie viele Wölfe gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Österreich

schätzungsweise? Falls möglich, bitte auch um Aufgliederung nach

Bundesländern.
a.) Wie viele Wölfe gibt es derzeit konkret am Truppenübungsplatz Allentsteig?

10. Stimmt das Gerücht, dass es sich bei einigen der Wölfen, welche am Truppenübungsplatz Allentsteig leben, um Kreuzungen mit Haustieren handelt? 

11. Welche Maßnahmen setzen Sie generell, um das die heimische Almwirtschaft

und Kulturlandschaft vor Wölfen zu schützen? Bitte um konkrete Erläuterung.

 



[1] https://www.dolomitenstadt.at/2021 /07 /06/wolf-ei n ige-zah len-zur-situation-in-tirol/

[2] https://bauernzeitung.at/wege-zu-einer-rechtlich-gedeckten-entnahme-von-woelfen/

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00029/index.shtml