11887/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen, an den Bundeskanzler

betreffend Stärkung der Grund- und Menschenrechte

Seit langem hat Österreich in der Verankerung der Grund- und Menschenrechte, insbesondere in der Bundesverfassung, Nachholbedarf gegenüber den anderen EU- Staaten. So fordern zahlreiche Menschenrechtsorganisationen wie die Armutskonferenz beispielsweise seit geraumer Zeit die Aufnahme eines sozialen Grundrechtekatalogs in Verfassungsrang - gemäß dem Grundsatz „Grundrechtsschutz stärken: Rechte statt Almosen“. Auch die Volksanwaltschaft erneuerte diese Forderung in den letzten Monaten.

Die derzeitige Bundesregierung widmet sich diesem Thema im Koalitionsabkommen unter dem Titel „Stärkung der Grund- und Menschenrechte“. Dabei wurden unter anderem Ziele vorgelegt, die sich der Verankerung der Menschenwürde, der Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Extremismus oder der Verankerung von Kinderrechten im BVG widmen. Konkret formulierten die Koalitionspartner*innen auch: „Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen.“

Gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der Grund- und Menschenrechte für breite Teile der österreichischen Bevölkerung wäre. Vor diesem Hintergrund ist eine rasche und möglichst breite Umsetzung der bereits genannten, sowie zahlreicher weiterer Ziele von besonderer Bedeutung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Wie weit sind die Vorbereitungen für die im Koalitionsprogramm verankerte „Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen“ zur Ausweitung des österreichischen Grundwertekatalogs genau gediegen?

2.          Ist es geplant, zivilgesellschaftliche Vertreter*innen und Menschenrechtsexpert*innen in diesen Prozess einzubeziehen?

3.          Wann wird es konkrete Ergebnisse dieser Verhandlungen geben und wie genau ist der Prozess zur Erarbeitung dieser Ergebnisse gestaltet?

4.      Planen Sie noch in dieser Legislaturperiode dem Parlament entsprechende Gesetzesvorlagen zur Beschlussfassung zu übermitteln?

a.     Wenn ja, bis wann soll dies geschehen?

b.     Wenn nein, warum nicht?

5.      Was genau planen Sie zur Umsetzung des im Koalitionsprogramm vorgesehenen Ziels der „Verankerung der Menschenwürde“?

6.      Wie beurteilt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts das im Koalitionsprogramm vorgesehene Ziel der „Verankerung                      der Menschenwürde“?

7.      Welche konkreten Schritte wurden bisher zur Umsetzung des im Koalitionsprogramm vorgesehenen Ziels der „Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf Europaratsebene“ gesetzt? Bitte             um ausführliche Auflistung aller Aktivitäten?

8.      Welche konkreten Schritte wurden bisher zur Umsetzung des im Koalitionsprogramm vorgesehenen Ziels des „Einsatz(es) auf europäischer Ebene für den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK“ gesetzt? Bitte um ausführliche Auflistung aller Aktivitäten?

9.      Welche konkreten Schritte wurden bisher zur Umsetzung des im Koalitionsprogramm vorgesehenen Ziels der „Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus“ gesetzt? Bitte um ausführliche Auflistung aller Aktivitäten?

a.     Wird dieses Ziel zur Umsetzung eines Nationalen Aktionsptans gegen Antisemitismus führen?

b.     Wenn ja, bis wann wird dieser vorliegen?

c.      Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

10. Welche konkreten Schritte wurden bisher zur Umsetzung des im Koalitionsprogramm vorgesehenen Ziels der „Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus“ gesetzt? Bitte um ausführliche Auflistung aller Aktivitäten?

11. Bis wann planen Sie die im Koalitionsprogramm vorgesehene „Kinderrechte Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG Kinderrechte“?