11899/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen - Folgeanfrage
Im Juni 2021 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag bez. „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen“ beschlossen und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt damit aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Die explizite Forderung von Selbstvertretungsorganisationen, die seit Jahren für ein gesetzliches Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen eintreten, wurde bisher aber nicht erfüllt.
In der Entschließung vom Juni 2021 (896 der Beilagen XXVII. GP) forderte unter anderem den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor nicht-notwendigen medizinischen Eingriffen, „die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden“. Dazu sollen nicht nur notwendige „Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“ geschaffen, sondern auch „mögliche Rechtslücken geschlossen“ werden. Außerdem wurde der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, „Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung dem Parlament zu übermitteln“. Bisher blieb die Umsetzung dieser Forderungen des Nationalrats unerfüllt.
In mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen vom November 2021 ließen die zuständigen Bundesminister*innen aber aufhorchen. So stellte die, in der Entschließung vom Juni 2021 explizit beauftragte Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt fest: „Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Fragen (...) nicht Gegenstand meines Vollziehungsbereiches sind und somit nicht beantwortet werden können.“ (7636/AB). Die Bundesministerin für Justiz gab an: „Es wird an einem Gesetzesentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder gearbeitet.“ (7644/AB) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellte auf dieselbe Frage aber fest: „Von Seiten meines Ressorts ist daher keine Regierungsvorlage geplant.“ (7634/AB)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts seit der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom November 2021 unternommen, um die Entschließung des Nationalrats betreffend den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen umzusetzen?
2. Welche konkreten Sitzungen fanden diesbezüglich seit der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom November 2021 statt?
a. Wann fanden diese Sitzungen statt?
b. Wer nahm an diesen Sitzungen teil?
c. Welche konkreten Ergebnisse wurden bisher erarbeitet?
d. Welche weiteren Sitzungen zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung sind geplant?
3. Welche Rolle nimmt die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, die auch Adressatin der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats war, in den Verhandlungen zu deren Umsetzung ein?
4. In der Anfragebeantwortung Ihres Bundesministeriums vom November 2021 wird festgestellt, dass die Empfehlungen zum Schutz intergeschlechtlicher Menschen „nach entsprechender Dauer zu evaluieren, gegebenenfalls zu revidieren und an wissenschaftliche Entwicklungen anzupassen“ sind: Welche konkreten Schritte sind dahingehend geplant?
a. Welcher Zeitraum ist mit „entsprechender Dauer“ gemeint?
b. Welche Abteilungen Ihres Bundesministeriums sind mit der Umsetzung dieses Prozesses betraut?
5. Wie weit sind die von Ihrem Bundesministerium im November 2021 angekündigten Pläne hinsichtlich „entsprechende(r) Öffentlichkeitsarbeit sowie entsprechen(r) Informationen der mit dem Thema befassten Berufe“ fortgeschritten?
a. Welche konkreten Schritte wurden dazu bereits umgesetzt?
b. Welche weiteren Schritte sind dazu geplant?
c. Welche Budgetmittel werden dazu in welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt?
6. Inwieweit ist Ihr Ministerium in die Erstellung eines vom Bundesministerium für Justiz laut Anfragebeantwortung vom November 2021 in Ausarbeitung befindlichen Regierungsvorlage eingebunden?
a. Wenn Ihr Ministerium nicht eingebunden ist, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?
7. Wie weit ist die von Ihrem Bundesministerium im November 2021 angekündigte Überprüfung hinsichtlich der Frage „welche Daten bereits zur Verfügung stehen bzw. aus vorhandenen Dokumentationen entnommen werden können und ob
weitere Daten erforderlich sind“ fortgeschritten? Bitte fügen Sie bereits vorliegende Ergebnisse dieser Anfragebeantwortung an.
a. Bis wann soll diese Überprüfung abgeschlossen sein?
8. Welche weiteren Schritte sind seitens Ihres Ministeriums zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats geplant? Bitte um detaillierte Antwort.