11900/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen, an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen - Folgeanfrage
Im Juni 2021 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag bez. „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen“ beschlossen und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt damit aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Die explizite Forderung von Selbstvertretungsorganisationen, die seit Jahren für ein gesetzliches Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen eintreten, wurde bisher aber nicht erfüllt.
In der Entschließung vom Juni 2021 (896 der Beilagen XXVII. GP) forderte unter anderem den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor nicht-notwendigen medizinischen Eingriffen, „die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden“. Dazu sollen nicht nur notwendige „Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“ geschaffen, sondern auch „mögliche Rechtslücken geschlossen“ werden. Außerdem wurde der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, „Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung dem Parlament zu übermitteln“. Bisher blieb die Umsetzung dieser Forderungen des Nationalrats unerfüllt.
In mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen vom November 2021 ließen die zuständigen Bundesminister*innen aber aufhorchen. So stellte die, in der Entschließung vom Juni 2021 explizit beauftragte Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt fest: „Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Fragen (...) nicht Gegenstand meines Vollziehungsbereiches sind und somit nicht beantwortet werden können.“ (7636/AB). Die Bundesministerin für Justiz gab an: „Es wird an einem Gesetzesentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder gearbeitet.“ (7644/AB) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellte auf dieselbe Frage aber fest: „Von Seiten meines Ressorts ist daher keine Regierungsvorlage geplant.“ (7634/AB)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts seit der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom November 2021 unternommen, um die Entschließung des Nationalrats betreffend den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen umzusetzen?
2. Welche konkreten Sitzungen, insbesondere der vom Bundesministerium für Justiz eingerichteten Arbeitsgruppe, fanden seit der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom November 2021 statt?
a. Wann fanden diese Sitzungen statt?
b. Wer nahm an diesen Sitzungen teil?
c. Welche konkreten Ergebnisse wurden bisher erarbeitet?
d. Welche weiteren Sitzungen zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung sind geplant?
3. Welche Rolle nimmt die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, die auch Adressatin der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats war, in den Verhandlungen zu deren Umsetzung ein?
a. Ist die Bundesministerin Teil der in der Anfragebeantwortung vom November 2021 erwähnten Arbeitsgruppe?
b. Wenn nein, warum ist sie dies nicht, obwohl sie von der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats zur Mitwirkung verpflichtet wurde?
4. Welche konkreten Schritte sind hinsichtlich der von Ihnen in Aussicht gestellten „Regelung im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechtes“ zur Umsetzung der Schließung möglicher Rechtslücken auf Basis der Entschließung des Nationalrats geplant? Bitte um detaillierte Antwort?
5. Wie weit sind die Arbeiten an einem „Gesetzesentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder“ fortgeschritten?
6. Wann wird eine entsprechende Regierungsvorlage dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden?
7. Sind die Diskussionen hinsichtlich des Anwendungsbereiches einer solchen Gesetzesvorlage, wie von Ihnen in der Anfragebeantwortung vom November 2021 angesprochen, inzwischen abgeschlossen?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen sollen von der Regelung erfasst werden?
b. Wenn nein, wann wird der Diskussionsprozess abgeschlossen sein?
8. Inwieweit sind andere Ministerien, insbesondere das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in die Verhandlungen über diesen Gesetzesentwurf eingebunden?
9. Inwieweit sind Vertreter*innen Ihres Koalitionspartners in die Verhandlungen über diesen Gesetzesentwurf eingebunden?
10. Welche weiteren Schritte sind seitens Ihres Ministeriums zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats geplant? Bitte um detaillierte Antwort.