11901/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen - Folgeanfrage

Im Juni 2021 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag bez. „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen“ beschlossen und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration Bundeskanzleramt damit aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Die explizite Forderung von Selbstvertretungsorganisationen, die seit Jahren für ein gesetzliches Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen eintreten, wurde bisher aber nicht erfüllt.

In der Entschließung vom Juni 2021 (896 der Beilagen XXVII. GP) forderte unter anderem den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor nicht-notwendigen medizinischen Eingriffen, „die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden“. Dazu sollen nicht nur notwendige „Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“ geschaffen, sondern auch „mögliche Rechtslücken geschlossen“ werden. Außerdem wurde der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, „Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung dem Parlament zu übermitteln“. Bisher blieb die Umsetzung dieser Forderungen des Nationalrats unerfüllt.

In mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen vom November 2021 ließen die zuständigen Bundesminister*innen aber aufhorchen. So stellte die, in der Entschließung vom Juni 2021 explizit beauftragte Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt fest: „Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Fragen (...) nicht Gegenstand meines Vollziehungsbereiches sind und somit nicht beantwortet werden können.“ (7636/AB). Die Bundesministerin für Justiz gab an: „Es wird an einem Gesetzesentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder gearbeitet.“ (7644/AB) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellte auf dieselbe Frage aber fest: „Von Seiten meines Ressorts ist daher keine Regierungsvorlage geplant.“ (7634/AB)

Anfrage:

1.    Welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts seit der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom November 2021 unternommen, um die Entschließung des Nationalrats betreffend den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen umzusetzen?

2.    Welche konkreten Sitzungen fanden diesbezüglich seit der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom November 2021 statt?

a.    Wann fanden diese Sitzungen statt?

b.    Wer nahm an diesen Sitzungen teil?

c.     Welche konkreten Ergebnisse wurden bisher erarbeitet?

d.    Welche weiteren Sitzungen zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung sind geplant?

3.    Sind Sie in die Erstellung über die vom Bundesministerium für Justiz in Aussicht gestellte Gesetzesvorlage hinsichtlich des Schutzes intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher bzw. in die Verhandlungen über dieselbe eingebunden?

a.    Wenn ja, welche konkreten Aktivitäten wurden seitens Ihres Ressorts dazu gesetzt?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

4.    Welche weiteren Aktivitäten werden seitens Ihres Ressorts zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats, die u.a. Sie als direkte Adressatin nennt, gesetzt? Bitte um detaillierte Antwort.