11903/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort betrauten Bundesminister

betreffend Finanzierung der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2021

 

Österreich ist ein Kammerstaat. Praktisch alle Erwerbstätigen sind per Gesetz zwangsweise Mitglied einer Kammer oder sogar Mehrfachmitglieder. Eine Möglichkeit ohne Erwerbsende die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht zu beenden, gibt es dabei nicht.

Wie vorangegangene Anfragen bereits gezeigt haben, steigen die Beitragseinnahmen der Kammern durchgängig stärker als die Ausgaben, was zu einer finanziellen Überversorgung der jeweiligen Kammern führt. Diese Überfinanzierung wird stets aufgrund von Zwangsabgaben hervorgerufen, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern faktisch nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus Zwangsmitgliedschaft gesetzlich nicht möglich ist. Jeder Versuch daran etwas zu ändern, wird in den Kammerparlamenten und im Nationalrat durch eine rot-schwarze Einheitsfront abgeblockt. Denn ÖVP und SPÖ betrachten die Kammergelder quasi als ihr eigenes Geld, auf das sie ungern verzichten wollen.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre hingegen von einem durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, da die Mitglieder bei zu hohen Beiträgen ihre Mitgliedschaft zurücklegen könnten. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, weshalb die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf politischer Ebene regelmäßig geprüft werden müssen. Was aber seitens der Aufsicht (die Ministerien) faktisch nicht passiert. Die laufenden parlamentarischen Anfragen spielen somit bei der Kontrolle der Kammern eine wesentliche Rolle.

Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen und wie sich diese in den vergangenen Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben die Ausgaben für das Personal und die Gehaltshöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, da sich zu hohe Beiträge oft in Gehalts- und Pensionsprivilegien niederschlagen. Darüber hinaus ist es wichtig zu erfahren, wie hoch die Zusatzpensionsaufwände ausfallen, da diese in einigen Kammern bereits 10 Prozent der Kammerumlage umfassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Wie hoch war 2021 der Gesamtertrag der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?
    1. davon die Kammerumlagen?
  2. Wie hoch war 2021 der Gesamtaufwand?
    1. davon der Aufwand für die Funktionärsgebühren und Funktionäre?
    2. davon der Personalaufwand?

                                          i.    davon der Aufwand für die Altersvorsorge?

                                        ii.    davon der Aufwand für die Abfertigungen?

    1. davon der restliche Aufwand?

                                          i.    davon der Aufwand für Verwaltung?

                                        ii.    davon der Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit?

  1. Wie hoch war 2021 das Betriebsergebnis?
  2. Wie hoch war 2021 das Finanzergebnis?
  3. Wie hoch war 2021 der Jahresüberschuss?
  4. Wie hoch war 2021 die Bilanzsumme?
    1. davon das Anlagevermögen?

                                          i.    davon die Sachanlagen?

                                        ii.    davon die Finanzanlagen?

1.    davon das Wertpapiervermögen?

    1. davon das Umlaufvermögen?

                                          i.    davon die Geldmittel/Bankeinlagen?

    1. davon das Eigenkapital?
    2. davon die Rückstellungen?

                                          i.    davon die Pensionsrückstellungen?

1.    Zugänge?

2.    Abgänge?

                                        ii.    davon die Abfertigungsrückstellungen?

1.    Zugänge?

2.    Abgänge?

  1. Wie hoch war 2021 der Mitarbeiterstand?

8.    Wie viele Bezügebezieher_innen erhielten 2021 insgesamt Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge und wie hoch waren die durchschnittlichen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge?

    1. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2021 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge unter 70% (€ 3.970) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2021?
    2. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2021 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70% (€ 3.970) und 140% (€ 7.940) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2021?
    3. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2021 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge über 140% (€ 7.940) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2021?
    4. Wie hoch war der durchschnittliche Ruhe- bzw. Versorgungsbezug?