11907/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen, an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend psychosoziale Unterstützung an Schulen

Die Sicherstellung der psychosozialen Gesundheit weiter Bevölkerungsteile ist gerade angesichts der enormen Belastungen durch die Corona-Pandemie von enormer Bedeutung. Doch auch schon davor hatte Österreich, verglichen mit anderen EU-Ländern, noch großen Aufholbedarf in Bezug auf niederschwellige und flächendeckende psychosoziale Angebote. Eine besondere Bedeutung nimmt in diesem Kontext vor allem die Frage psychiatrischer, sowie kinder- und jugendpsychiatrischer Leistungen ein.

Das von der Bundesregierung groß vorgestellte 13 Mio. Euro Paket zur psychosozialen Versorgung junger Menschen setzt jedoch nur im psychologischen und psychotherapeutischen Bereich Schwerpunkte. Das kritisierte auch die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung, die im April 2022 feststellte: „Es ist fahrlässig, dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie keinen einzigen Cent mehr zu geben.“

Die Landesgesundheitsreferent*innen-Konferenz fasste daher folgenden Beschluss:

„Die LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 21. Mai 2021 iZm der nachhaltigen Sicherstellung der Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (VSt-7653/6 vom 21.5.2022) und ersucht den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz um

·                    die sofortige Einbindung der Länder in die Pläne zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Kindern- und Jugendlichen;

·                    deutlich mehr Mittel von Seiten des Bundes für die bereits etablierten Strukturen, um die schwierige Situation für Kinder und Jugendliche meistern zu können;

·                    einen massiven Ausbau an niedergelassenen Kinder- und JugendpsychiaterInnen mit Kassenverträgen;

·                    die bundesweite Forcierung von multiprofessionelle Ambulatorien im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie;

·                    PsychologInnen für jeden Schulstandort mit durchgehender Anwesenheit, um SchülerInnen nachhaltig betreuen zu können und präventiv tätig zu werden;

·                    einen drastischen Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie, im Besonderen der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie, und die langfristige Sicherstellung aller psychosozialen Behandlungsmöglichkeiten wie etwa Home-Treatment.“

In Ihrer Antwort vom 13. Juni verwiesen Sie unter anderem darauf, dass die Schulpsychologie um „zusätzliche 27 Vollzeitäquivalente“ aufgestockt worden sei. Außerdem solle die Folgefinanzierung für zusätzliche Mittel für psychosoziales

Unterstützungspersonal durch Kofinanzierungsmittel in der Höhe von 7 Mio. Euro durch den Finanzausgleich ermöglicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1.    Welche konkrete Rolle nimmt das BMBWF in der Umsetzung des Projektes „Gesund aus der Krise“ des BMSGPK ein?

a.    Welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts bisher zur „Umsetzung an den Schulen“ geleistet?

b.    Welche zusätzlichen Finanzmittel wurden seitens Ihres Ressorts bisher zur „Umsetzung an den Schulen“ bereitgestellt?

c.     Welche konkreten Schritte sind seitens Ihres Ressorts zukünftig zur „Umsetzung an den Schulen“ geplant?

d.    Welche zusätzlichen Finanzmittel sollen seitens Ihres Ressorts zukünftig zur „Umsetzung an den Schulen“ bereitgestellt werden?

2.    Sind die von Ihnen angekündigten „27 Vollzeitäquivalente an Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ bereits vollständig besetzt?

a.    Wenn ja, in welchen Bundesländern, Regionen und Schulen sind diese Personen tätig?

b.    Wenn nein, wie viele Vollzeitäquivalente sind bisher besetzt?

c.     Wenn nein, in welchen Bundesländern, Regionen und Schulen sind die bisher eingestellten Personen tätig?

3.    Ab wann werden die von Ihnen angekündigten Kofinanzierungsmittel in Höhe von 7 Mio. Euro für die Folgefinanzierung zur Aufstockung für schulpsychologisches Unterstützungspersonal an die Länder ausgezahlt werden?

a. Welches Land wird im Finanzausgleich auf dieser Basis welche zusätzlichen Mittel erhalten? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.

4.    Welche weiteren Budgetmittel sollen im kommenden Bundesbudget verankert werden, um den Ausbau von psychosozialen Unterstützungsleistungen an Schulen weiter voranzutreiben?

5.    Welche weiteren konkreten Schritte plant Ihr Ressort, um den Ausbau von psychosozialen Unterstützungsleistungen an Schulen weiter voranzutreiben?