11916/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Reform der Eingetragenen Partnerschaft

Die Eingetragene Partnerschaft wurde 2009 als Kompromiss geschaffen, um gleichgeschlechtlichen Paaren auch in Österreich endlich den Zugang zu rechtlicher Absicherung zu ermöglichen. Durch zivilgesellschaftlichen Aktivismus und engagierte Klagen wurde das EPG in den folgenden Jahren rechtlich immer mehr an die Ehe angepasst und dabei unnötige Diskriminierungen beseitigt. Seit dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes 2017, der sowohl die Ehe als auch die Eingetragene Partnerschaft für alle Paare, unabhängig vom Geschlecht der Partner*innen öffnete, bestehen aktuell zwei sehr ähnliche Rechtsinstrumente parallel zueinander.

Als zuständige Bundesministerin haben Sie in den vergangenen Jahren schon häufig eine allfällige Reform der Eingetragenen Partnerschaft zur Diskussion gestellt. So zum Beispiel im Februar 2020: „Eventuell schaffen wir eine ,Ehe light, die der Ehe ähnlich ist, ihr aber in manchen Dingen nicht gleichkommt. Da gibt es unterschiedliche Vorbilder in Europa, etwa das Modell der französischen „Pacs“ (seit 1999 gibt es die Möglichkeit einer eheähnlichen Partnerschaft. Sie ist sehr einfach zu schließen und auch wieder aufzulösen, Anm.). In diesen Diskussionsprozess wollen wir alle Parteien und auch ExpertInnen einbeziehen.“[1] Erst im vergangenen Juni wurden Sie mit folgender Aussage zitiert: „Wir müssen uns tatsächlich überlegen: Bringt es was, dass wir fast zwei gleiche Institute quasi nebeneinander existieren haben.“[2]

Auch in Hinblick auf die Rechtsunklarheit bei verpartnerten Paaren, die ihre Partnerschaft in eine Ehe „umwandeln“ wollen, und der Frage, ob dafür eine Trennung notwendig sei, wurde Ihr Ressort Anfang dieses Jahres wie folgt zitiert: „Auf KURIER- Anfrage heißt es, dass man aktuell an der Kindschaftsrechtsreform arbeite. .Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Ehe- und Partnerschaftsreform umgesetzt werden.“ Ein Entwurf liege bereits vor, doch dafür fehle noch eine politische Einigung'.“[3]

Gerade die Frage, wie der Staat das Zusammenleben von Familien und Paaren organisiert und regelt, ist von gesellschaftspolitisch enormer Bedeutung. Diese Debatte primär auf die Frage der geplanten Reform des Kindschaftsrechtes einzugrenzen, ist in diesem Zusammenhang sowohl politisch als auch gesellschaftlich ein bedenkliches Zeichen. Das zuständige Bundesministerium ist gerade vor diesem Hintergrund gefordert, Klarheit hinsichtlich seiner Pläne für eine Reform der Eingetragenen Partnerschaft zu schaffen und der Bevölkerung gegenüber transparent zu kommunizieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Arbeitet Ihr Ressort momentan an einem Gesetzesentwurf, mit dem das „Eingetragene Partnerschaft-Gesetz“ (nachfolgend: EPG) novelliert werden soll?

2.    Welche Abteilung Ihres Ressorts ist für die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes zuständig?

3.    Welche konkreten Ziele sollen mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zur Novellierung des EPG erreicht werden? Bitte um detaillierte Antwort.

4.    Welche Expert*innen, Organisationen und Verbände sind in die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes eingebunden?

5.    Sind andere Ressorts, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, in die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes eingebunden?

6.    Wann soll eine entsprechende Regierungsvorlage dem Parlament zum Beschluss übermittelt werden?

7.    Warum ist die Nachordnung einer EPG-Reform nach der Reform des Kindschaftsrechtes aus Sicht Ihres Ressorts zwingend notwendig? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

8.    Ist die von Ihnen angesprochene „Ehe light“ Ziel der von Ihrem Ressort vorbereiteten EPG-Novelle?

9.    Die deutsche Ampelkoalition hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag auf die Schaffung einer neuen „Verantwortungsgemeinschaft“ geeinigt, mit der sie „jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen (will), rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“[4]: Ist eine solche Konstellation Teil der aktuellen Verhandlungen bzw. Vorbereitungen für eine EPG-Novelle Ihres Ressorts?



[1] https://www.meinbezirk.at/wieden/c-politik/alma-zadic-ehe-light-als-moderne-alternative_a3933357

[2]  https://kurier.at/politik/inland/lgbt-rechte-zadic-draengt-auf-ausweitung-des-schutzes-und-209er-entschaedigung/402042933

[3]  https://kurier.at/chronik/oesterreich/bizarre-gesetzesluecke-paar-muss-sich-erst-trennen-um-heiraten-zu-duerfen/401886950

[4] Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“, Kapitel Familienrecht, S. 101 f.