11917/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vorbereitung auf Gaslieferstopp: treffsichere Hilfsinstrumente?
COVID-Hilfen: Vielen Fehler, aus denen es zu lernen gilt!
Mit Stand Ende Juni 2022 wurden 45,5 Mrd. Euro an Covid-Hilfen ausgegeben. Während vonseiten der Bundesregierung stets hervorgehoben wird, im Vergleich mit anderen Ländern am meisten ausgegeben zu haben, kommen von Anfang der Pandemie bis zum heutigen Tag laufend Berichte auf, die auf gravierende Fehler in der Konstruktion bzw. Abwicklung der Wirtschaftshilfen hinweisen. Zahlreiche Instrumente wurden präsentiert, Bedenken von Wirtschaftsexperten, Unternehmen und Opposition konsequent ignoriert. Deutliche Kritik kam auch vonseiten des Rechnungshofs. Die mangelhafte Vorbereitung der Bundesregierung wird klar, wenn der Rechnungshof festhält, dass der überwiegende Teil der Gesetze im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie aufgrund von Initiativanträgen von Abgeordneten beschlossen wurden. Die Empfehlung der Einbindung des Verfassungsdienstes zur Sicherstellung der Qualität der Normerzeugung spricht ebenfalls eine deutliche Sprache hinsichtlich des legistischen Verbesserungspotenzials. Bei der Kurzarbeit sieht der Rechnungshof Optimierungsbedarf bei Konzepten zur Aufdeckung von möglichem Missbrauch sowie der Plausibilisierung der zentralen Fördervoraussetzung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Beim Härtefallfonds wurde u.a. die grundsätzliche Funktionsweise der Förderung, das Fehlen einer klaren und konsistenten Beschreibung des Förderziels, die Anwenderfreundlichkeit sowie die interne Evaluierung bemängelt. Beim NPO-Fonds wurde so schnell ausgezahlt, dass sogar an offensichtlich nicht Antragsberechtigte, wie z.B. politische Parteien, Geld ausgezahlt wurde. Die ex post Kontrolle ist so lasch ausgestaltet, dass diese Umstände erst nach einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Katharina Werner bekannt wurden. Auf die Abwicklung der zahlreichen Wirtschaftshilfen über die Blackbox COFAG mussten viele Unternehmen wiederum lange warten. Ein improvisierter Umsatzersatz führte zu Überförderung. Der Umsatzersatz 2 war so komplex, dass ihn fast niemand beantragt hat. Der Fixkostenzuschuss 800.000 war wiederum sehr kompliziert und beispielsweise bei der Schadenminderungspflicht so undeutlich, dass zahlreiche Gerichtsverfahren die Folge waren. Schließlich wurde der Ausfallsbonus so undifferenziert konzipiert, dass sogar von der Wirtschaftskrise nicht betroffene Branchen Millionen an Steuergeldern abrufen konnten.
Vorbereitung auf Gaslieferstopp: rasche und zielgerichtete Hilfen über das Finanzamt entwerfen!
Die verringerten Gaslieferungen aus Russland geben Grund zur Sorge, dass es in den kommenden Wochen bzw. Monaten zu einem völligen Lieferstopp kommen könnte. In diesem Fall würde das Energielenkungsgesetz zur Anwendung gelangen und zahlreiche Betriebe könnten nur noch mehr eingeschränkt oder gar nicht mehr produzieren. Dies wäre mit massiven negativen Folgen für die österreichische Wirtschaft verbunden. Es ist daher notwendig, jetzt die geeigneten Hilfsinstrumente für einen solchen Fall vorzubereiten und dabei aus den zahlreichen Fehlern bei den Covid-Wirtschaftshilfen dazuzulernen und die Empfehlungen des Rechnungshofes zu berücksichtigen. Es sollte vermieden werden, dass Instrumente in letzter Minute zusammengeschustert werden, mit unklaren Richtlinien und nicht funktionierenden Abwicklungsmechanismen - oder mit den diplomatischen Worten des Rechnungshofs: "Der RH regte gegenüber dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium an, im Vorfeld einer allfälligen Neueinführung von ressortübergreifenden Förderinstrumenten die Zuständigkeiten der mit der Konzeption und Umsetzung befassten Ministerien hinsichtlich der fachlichen Expertise kritisch zu beurteilen."
(Hinsichtlich des Umfangs des Interpellationsrechts darf auf die Ausführungen des RLW-Dienstes des Parlaments vom 27.6.2022 verwiesen werden.)
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende