11920/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Notwendige Novellierung des Wappengesetzes

Nachdem das Bundeswappen in heraldisch korrekter Form 1981 als Artikel 8a in die Bundesverfassung aufgenommen worden war, fehlte lange Zeit die Ausführungsgesetzgebung.

Erst eine parlamentarische Anfrage im Jahr 1982 veranlasste den damaligen Innenminister zum Handeln. Es kam zum Wappengesetz 1984, dessen Beilage mit den damaligen - vordigitalen - graphischen Mitteln gestaltet wurde. Mangels professioneller Beratung wurde dabei nicht auf die heraldisch korrekte Wappenzeichnung aus dem Jahr 1945 (St.G.Bl. 22/1945) zurückgegriffen, sondern es wurde eine in den Schulen verwendete „künstlerische“ Darstellung gewählt, weil diese in der Staatsdruckerei vorhanden war. Die künstlerische Form des Wappens wurde als Anlage in das Wappengesetz aufgenommen.

Der Effekt dieser Vorgangsweise war, dass in Österreich mindestens zwei verschiedene Formen des Bundeswappens geführt werden:

- die heraldisch korrekte Form beim Bundesheer und auf den Kfz-Kennzeichen.

- die „künstlerische“ Form. Sie wird u.a. am Ballhausplatz (BKA und BP) verwendet. 

Eine Novelle zum Wappengesetz 1984 ist aus mehreren Gründen dringend notwendig:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Gibt es in Ihrem Ressort Bestrebungen die Verwendung des österreichischen Bundeswappens zu vereinheitlichen?
    1. wenn ja, inwiefern? Wie und wann soll die Anpassung vorgenommen werden? Wie viel würde die Vornahme einer solchen Harmonisierung schätzungsweise kosten?
    2. wenn nein, weshalb nicht?
  1. Dem Wappengesetz ist keine heraldisch korrekt schraffierte Schwarz-Weiß-Darstellung des Bundeswappen angeschlossen. Diese sollte jedoch um einen einheitlichen Gebrauch des Bundeswappens sicherzustellen unbedingt auch digital als Anlage im Wappengesetz vorhanden sein. Wie möchte Ihr Ressort dieses Problem beheben?
  2. Wie möchte Ihr Ressort sicherstellen, dass das österreichische Bundeswappen in seiner richtigen (und zwar wie es als Artikel 8a in die Bundesverfassung aufgenommen wurde) verwendet wird?
  3. Welche Gründe führten seitens des Ministeriums zur bis heute andauernden Unterlassung der Novellierung des Wappengesetzes?
  4. Wie möchte Ihr Ressort sicherstellen, dass neuen Formen der graphischen Darstellung, insbesondere im Hinblick auf die mannigfaltigen darstellerischen Möglichkeiten im Zuge des voranschreitenden digitalen und technologischen Wandels, eine rechtliche Grundlage bekommen und eine solche den Behörden zur Verfügung gestellt wird?