Eingelangt am 21.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut
Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Notwendige Novellierung des
Wappengesetzes
Nachdem das Bundeswappen in heraldisch
korrekter Form 1981 als Artikel 8a in die Bundesverfassung aufgenommen worden
war, fehlte lange Zeit die Ausführungsgesetzgebung.
Erst eine parlamentarische Anfrage im Jahr
1982 veranlasste den damaligen Innenminister zum Handeln. Es kam zum
Wappengesetz 1984, dessen Beilage mit den damaligen - vordigitalen -
graphischen Mitteln gestaltet wurde. Mangels professioneller Beratung wurde
dabei nicht auf die heraldisch korrekte Wappenzeichnung aus dem Jahr 1945
(St.G.Bl. 22/1945) zurückgegriffen, sondern es wurde eine in den Schulen
verwendete „künstlerische“ Darstellung gewählt, weil
diese in der Staatsdruckerei vorhanden war. Die künstlerische Form des
Wappens wurde als Anlage in das Wappengesetz aufgenommen.
Der Effekt dieser Vorgangsweise war, dass in
Österreich mindestens zwei verschiedene Formen des Bundeswappens
geführt werden:
- die heraldisch korrekte Form beim Bundesheer
und auf den Kfz-Kennzeichen.
- die „künstlerische“ Form.
Sie wird u.a. am Ballhausplatz (BKA und BP) verwendet.
Eine Novelle zum Wappengesetz 1984 ist aus
mehreren Gründen dringend notwendig:
- Um eine dem Text des Art. 8a B-VG
entsprechende und heraldisch korrekte Form des Bundeswappens in
Schwarzweiß und Farbe gesetzlich festzulegen,
- den Behörden und den Fahnenfabriken
eine einheitliche, digital reproduzierbare Vorlage zur Verfügung zu
stellen
- der mittlerweile legitimierten Verwendung
der Nationalflagge mit Wappen eine gesetzliche Grundlage zu geben
- sowie alle weiteren Bestimmungen des
Wappengesetzes 1981 dem heutigen Verständnis demokratischer
Staatssymbolik anzugleichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Gibt es in Ihrem Ressort Bestrebungen die
Verwendung des österreichischen Bundeswappens zu vereinheitlichen?
- wenn ja, inwiefern? Wie und wann soll die
Anpassung vorgenommen werden? Wie viel würde die Vornahme einer
solchen Harmonisierung schätzungsweise kosten?
- wenn nein, weshalb nicht?
- Dem Wappengesetz ist keine heraldisch
korrekt schraffierte Schwarz-Weiß-Darstellung des Bundeswappen
angeschlossen. Diese sollte jedoch um einen einheitlichen Gebrauch des
Bundeswappens sicherzustellen unbedingt auch digital als Anlage im
Wappengesetz vorhanden sein. Wie möchte Ihr Ressort dieses Problem
beheben?
- Wie möchte Ihr Ressort sicherstellen,
dass das österreichische Bundeswappen in seiner richtigen (und zwar
wie es als Artikel 8a in die Bundesverfassung aufgenommen wurde) verwendet
wird?
- Welche Gründe führten seitens des
Ministeriums zur bis heute andauernden Unterlassung der Novellierung des
Wappengesetzes?
- Wie möchte Ihr Ressort sicherstellen,
dass neuen Formen der graphischen Darstellung, insbesondere im Hinblick
auf die mannigfaltigen darstellerischen Möglichkeiten im Zuge des
voranschreitenden digitalen und technologischen Wandels, eine rechtliche
Grundlage bekommen und eine solche den Behörden zur Verfügung
gestellt wird?